Zahlungsplan (Makler- und Bauträgerverordnung) und Zahlungsplan des Bauträgers

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finnhausbau19

Hallo zusammen,

ich habe einige Schwierigkeiten folgende Situation zu berwerten und hoffe, hier auf etwas Hilfe zu stoßen:

Wir haben einen Vertrag mit einem Bauträger geschlossen. Dieser hat einen Zahlungsplan im Vertrag. Das Grundstück besitzen wir schon lange und haben es durch eine Schenkung erhalten. Nun haben wir den Darlehensvertrag heute erhalten.

Der Zahlungsplan des Bauträgers sieht eine Abschlagszahlung von 8% bei Übergabe der Baugesuchsunterlagen vor. Sodann eine Abschlagszahlung von 15% nach Rohdecke des Untergeschosses.

Der Zahlungsplan des Baufinanzieres orientiert sich nach der Makler- und Bauträgerverordnung. Darin steht, dass im Baufortschritt "Beginn der Erdarbeiten (für das Grundstück) 30% des Gesamtpreises gem. Makler- und Bauträgerverordnung ausgezahlt werden kann.

Meine Frage ist nun wie es sich verhält, wenn der Bauträger bereits 8% der Bausumme bei Einreichung der Unterlagen möchten und im Kreditvertrag eine Auszahlung von maximal 30% bei Beginn der Erdarbeiten möglich ist. Wird der Baufinanzierer dann die 8% auszahlen?

Vielen Dank für eure Hilfe!

Beste Grüße
Finn
 
Zuletzt bearbeitet:
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finnhausbau19

Des Weiteren enthält der Bauvertrag insgesamt 10 Abschlagszahlungen. Im Zahlungsplan des finanzierers steht, dass der Zahlungsplan 13 mögliche Teilzahlungen zur Verfügung stellt, der Bauträger diese zu 7 Teilzahlungen zusammen muss.
 
kbt09

kbt09

Und dein potenzieller Vertragspartner ist kein Bauträger (verkauft Grundstück mit Haus, wenn es fertig ist), sondern ein Bauunternehmer oder (Generalübernehmer, Auftragnehmer des gesamten Bauvertrages, die keine eigenen Bauleistungen erbringen) oder GU (Generalunternehmer, der erbringt in der Regel sämtliche Bauleistungen für die Errichtung eines Bauwerkes )
 
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finnhausbau19

Vielen Dank kbt09, du hast recht. Diese Information stand auf dem allgemeinen Informationsblatt (ESIS), welche wohl hier nicht zutrifft. Soweit ich das richtig sehe, ist die Makler- und Bauträgerverordnung hier überhaupt nicht anwendbar und es gelten die Allgemeinen Darlehensbedingungen, welche 40% Auszahlungen für den Rohbau ermöglichen, was dann wohl auch die 8% für die Baugesuchsunterlagen abdecken dürfte.

Finde es aber seltsam, dass dies so in diesen (unverbindlichen) ESIS Dokument steht. So steht auch drinne, dass ich mindestens 9400 Euro an Eigenmittel einbringen muss. Wir bringen aber ein Grundstück im Wert von nahezu 400.000 Euro ein. Damit dürfte das auch abgedeckt sein.

Vielen Dank für deine Stimme.
 
Zuletzt aktualisiert 18.04.2024
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