ᐅ Zahlungsplan (Makler- und Bauträgerverordnung) und Zahlungsplan des Bauträgers
Erstellt am: 11.01.20 13:47
Tassimat11.01.20 21:21
Die Bank fragen ist immer schwierig, wenn die Fragen erst am Wochenende auftreten aber man unbedingt eine Antwort will. Ich verstehe das gut.
Also:
8% für Beginn + 15% für Rohdecke sind weniger als das, was die Bank als Vorschuss für die Erdarbeiten rausrückt, nämlich Max 30%.
Passt doch, oder verstehe ich die Frage falsch?
Und 10 gewollte Teilzahlungen sind weniger als 13 mögliche Zahlungen. Wobei hier deine Frage leider grammatikalische Fehler hat, die den Sinn nur erahnen lassen.
Also:
8% für Beginn + 15% für Rohdecke sind weniger als das, was die Bank als Vorschuss für die Erdarbeiten rausrückt, nämlich Max 30%.
Passt doch, oder verstehe ich die Frage falsch?
Und 10 gewollte Teilzahlungen sind weniger als 13 mögliche Zahlungen. Wobei hier deine Frage leider grammatikalische Fehler hat, die den Sinn nur erahnen lassen.
Subwkloofer02.02.20 17:57
Kurze Frage an die Finanzierungs-Darlehensprofis.
Die Bank hat uns ein Vordruck an die Hand gegeben, wo der GU eintragen muss, was bisher erstellt wurde und wie viel % diese erbrachte Leistung im Verhältnis zum Gesamtprojekt ausmacht.
Nun ist die erste Abschlagszahlung laut Zahlungsplan die Baugenehmigung(Architektenleistung/Statik/Wärmeschutz).
Wie kann man dies im Prozentual bewerten? Was findet ihr angemessen?
Die Bank hat uns ein Vordruck an die Hand gegeben, wo der GU eintragen muss, was bisher erstellt wurde und wie viel % diese erbrachte Leistung im Verhältnis zum Gesamtprojekt ausmacht.
Nun ist die erste Abschlagszahlung laut Zahlungsplan die Baugenehmigung(Architektenleistung/Statik/Wärmeschutz).
Wie kann man dies im Prozentual bewerten? Was findet ihr angemessen?
nordanney02.02.20 18:01
3%
hegi___02.02.20 18:08
Der GU soll das ja abschätzen und unterschreibt dafür auf dem Formular.
Subwkloofer02.02.20 18:12
hegi___ schrieb:
Der GU soll das ja abschätzen und unterschreibt dafür auf dem Formular.Das ist richtig, nur würde ich gern vor Vertragsabschluss mit dem GU an dem Zahlplan feilen. Hinterher mit der Bank drum zu streiten, ob nun 10.000 oder 15.000 verhältnismäßig sind, wäre unnötig.