W
Mein Konto
Hausbau - Ratgeber
Bauherrenhilfe
- Bauherrenhilfe vor Vertragsabschluss
-- Warum einen unabhängigen Baubetreuer?
-- Vertragsgrundlagen
-- Bausumme
-- Zahlungsplan zur Kostenkontrolle
-- Pflichten des Bauherren vor Vertragsabschluss
-- Unterlagen beim Hausbau vor Vertragsabschluss
- Bauherrenhilfe nach Vertragsabschluss
-- Bauantrag bei Behörden
-- Bau-Genehmigungsverfahren bei Baubehörden
-- Bauspezifische Versicherungen
-- Bauzeitenplan
-- Baubeginn - die Letzten Pflichten der Bauherrschaft
- Bauherrenhilfe während der Bauzeit
- Gewährleistungsansprüche
- Bauabnahme
Baufinanzierung
- Baufinanzierung - Allgemeine Fragen
- Kreditarten
- Kredit-Konditionen
- Bausparen
- Staatliche Förderungen
- Verkehrswert
- Haushaltsrechnung und Bonität
Hausbau Planung
- Haustypen
- Hausbau Vorbereitungsarbeiten
- Das Baugrundstück
- Baugrund beim Hausbau
- Baurecht
- Gebäudeschutz
- Erdarbeiten und Wasserhaltung
- Stützmauern
- Einfriedung
- Untergeschoss
- Kanalisation
- Tragende Elemente
- Nichttragende Innenwände
- Fundation / Fundament
- Deckenkonstruktionen
- Dächer
- Kaminanlagen
- Treppen Rampen Leitern
- Dachbeläge und Spengler
- Fenster
- Sonnen und Wetterschutz
- Aussenputze
- Einbauten, Küchen, Türen
- Bodenbeläge und Unterlagsböden
- Parkett
- Gips, Wand, Decke
Haustechnik und Energie
- Heiztechnik
- Lüftung und Klimatechnik
- Sanitärtechnik
- Elektrotechnik
- Erneuerbare Energie
Whirlpools / Jacuzzi
Hausbau Magazin
- Baufinanzierung trotz Krise?
- Das Blockhaus
- Moderne Dämmstoffe im Vergleich
- Erker Vor- und Nachteile
- Glasflächen beim Hausbau
- Günstig ein Haus Bauen
- Mediterraner Hausbaustil
- Mehrgenerationenhaus
- Moderne Architektur
- Gartengestaltung leicht gemacht
- Traditioneller Ziegelbau
- Villa als höchster Traum
- Im Eigenheim Ruhestand geniessen
- Altbau sanieren
- Kauf einer Holzgarage
- Immobilienmakler
- Arbeitshandschuhe für den Winter
- Zuhause verschönern
- Outdoor-Plissees
- Schlafzimmer planen
- Terrassenüberdachung
- Wohngebäudeversicherung
- Zaunarten und Eigenschaften
- Hauseingang gestalten
- Der perfekte Grundriss
- Sparsamer heizen im Altbau
- Einfamilienhaus smart finanzieren
- Planung einer PV-Anlage
- Neues Haus
- Immobilienfinanzierung
- Installation einer Photovoltaikanlage
- Asbest erkennen und entfernen
- Sauna im Fokus - Wellness zuhause
- Erfolgreich vermieten
- Die perfekte Winterbekleidung
- Das Niedrigenergiehaus
- Der April und seine Stürme
- Architektonische Vielfalt
- Ökologisch und nachhaltig bauen
- Das perfekte Schlafzimmer
- Nachhaltige Energieversorgung
- Zukunftsorientiert bauen
- Nachhaltigkeit beim Hausbau
- Tiny Houses
- Wärmepumpen als nachhaltige Heizvariante
- Maßgeschneiderten Kleiderschrank
- Der richtige Baukredit
- Ratgeber für erfolgreichen Hausbau
- Haus als Altersvorsorge
Do-it-yourself Anleitungen
- Verlegeanleitung für Bodenbeläge und Parkett
- Bodenbeläge und Parkett reinigen und pflegen
- Malerarbeiten am Haus
- Garten Tipps
- Umzug und Reinigung

ᐅ Zahlungsplan / Bürgschaft Restsumme Abnahme


Erstellt am: 18.10.2016 16:24

sla83 18.10.2016 16:24
Hallo,

wir sind mit der Planung soweit das wir nun den Bauantrag stellen werden und nun auch zum vertraglichen Teil kommen. Grundsätzlich ist dabei folgender Zahlungsplan vorgesehen:

(1) 10,0 % mit Aushändigung des Bauantrages/Bauanzeige
(2) 10,0 % mit Fertigstellung der Bodenplatte
(3) 15,0 % mit Fertigstellung der tragenden Wände
(4) 13,0 % mit Fertigstellung des Dachstuhls
(5) 12,0 % mit Fertigstellung der Dacheindeckung
(6) 11,0 % mit Fertigstellung des Fenstereinbaus ohne Haustür
(7) 14,0 % mit Fertigstellung der Rohinstallation Elektro (4%), Sanitär (5%), Heizung (5%)
(8) 6,0 % mit Fertigstellung des Außenputzes. Bei der Ausführung als Verblendung wird diese Rate in zwei Raten von jeweils 3% nach Baufortschritt berechnet.
(9) 5,5 % mit Fertigstellung von Estrich (2,5%) und Treppe (3%)
(10) 3,5 % mit Abnahme

Darüber hinaus müssen zum vertraglichen Baubeginn nachstehende Voraussetzungen erfüllt sind:
unbefristete und unwiderrufliche Bankbürgschaft des Finanzierungsgebers über die letzte Rate gemäß § 3 Ziff. 4 (bei Keller Anlage 6, veränderter Zahlungsplan), wahlweise Vorabzahlung der letzten Rate auf das Baukonto mit der verbindlichen Erklärung des Hausbauers, darüber erst zu verfügen mit schriftlicher Erklärung des Bauherren der vollständigen Abnahme ggf. teilweise zu verfügen unter Berücksichtigung der ggf. gem. § 3 Ziff. 5 durch den Bauherren einzubehaltenden Beträge.

Bei letzterem Grübel ich ein wenig, wobei ich den Grundgedanken dahinter das er sich mit einem Titel nichts kaufen kann, nachvollziehen kann. Wie denkt ihr darüber? Es sind ja auch keine 5%.
Auf der anderen Seite müssen wir auch sagen das er mit Planungskosten, Baugrunduntersucherung etc. auch schon in Vorleistung gegangen ist ohne überhaupt eine Unterschrift zu haben. Wir sind uns absolut sicher hier richtig zu sein.


Gruß
Sascha

Bauexperte 18.10.2016 23:48
Guten Abend Sascha,

Dein möglicher Vertragspartner ist ein Mensch in den mittleren Jahren, richtig?
sla83 schrieb:

(1) 10,0 % mit Aushändigung des Bauantrages/Bauanzeige
(2) 10,0 % mit Fertigstellung der Bodenplatte
(3) 15,0 % mit Fertigstellung der tragenden Wände
(4) 13,0 % mit Fertigstellung des Dachstuhls
(5) 12,0 % mit Fertigstellung der Dacheindeckung
(6) 11,0 % mit Fertigstellung des Fenstereinbaus ohne Haustür
Bis hier hin satte 71% für einen geschlossenen Rohbau mit Bautüre. Ein no go!

Sollte es - aus welchen Gründen auch immer, nach Rohbau zum worst case kommen, reichen Deine verbliebenen Mittel nicht, den Bau fertig zu stellen !
sla83 schrieb:

Darüber hinaus müssen zum vertraglichen Baubeginn nachstehende Voraussetzungen erfüllt sind:
unbefristete und unwiderrufliche Bankbürgschaft des Finanzierungsgebers über die letzte Rate ... Wie denkt ihr darüber? Es sind ja auch keine 5%.
Das ist eine Vorgehensweise aus den 80er Jahren, da es in dieser Zeit "Sport" vieler Bauherren war, die letzte Rate einzubehalten.

Auch das würde ich nicht unterschreiben, da Du ja zuvor befähigt bist, die Raten zu kürzen und Du ggf.. Deinem Geld hInterhyprlaufen würdest; eine Bürgschaft schließe ich aus, denn diese kostet Geld.

Da mir ein solcher Passus schon lange nicht mehr untergekommen ist, bin ich mir nicht sicher, ob er überhaupt rechtlich zulässig ist. Dein Baupartner kann nur Abschlagszahlungen nach Baufortschritt verlangen - vlt. äußerst sich zu diesem Thema.

Grüße, Bauexperte

sla83 19.10.2016 09:27
Moin,

danke für deine Antwort. Mein Vertragspartner ist eine GmbH, er selbst dahinter ist aber mittleren Alters. Wie kommst du darauf?

Die Gesamtsumme ist 380000 €. Elektro macht dann also 15200 € aus, Sanitär und Heizung jeweils 19000 €.
Elektro ist intern mit 9000 € kalkuliert, die 19000 € für Erdwärme mit Bohrung wird aus meiner Sicht aber zu wenig sein. Für die beiden geraden Treppen die wir brauchen haben wir ein Budget von 11500 € zur quasi freien Verfügung, also entweder bei seinem Vorschlag, oder jedem anderen Treppenbauer. Das passt mit den 3% aber auch.
In den Punkten 1-6 steckt aber auch noch eine Garage, die sollte als Extra Punkt mit rein. Ich denke das die einzelnen Gewerke nach dem Rohbau damit passen können, weiß aber natürlich nicht was da sonst noch so fehlen kann. Was meinst du?

Bei dem letzten Punkt geht es ihm letztlich darum das der Nachweis erbracht wird das die Kohle noch da ist zu dem Zeitpunkt. Da schlaf ich mal drüber. Oder biete ihm an das er die gegen Sicherheit bekommt, anders herum geht es ja auch.


Gruß
Sascha

HilfeHilfe 19.10.2016 09:59
71 % ist immer noch viel trotz Garage

Bauexperte 19.10.2016 11:01
Guten Tag Sascha,
sla83 schrieb:

Mein Vertragspartner ist eine GmbH,
Das heißt, er haftet in Höhe der Einlage und darüber hinaus mit seinem persönlichen Vermögen. Ist ein solches denn vorhanden?
sla83 schrieb:

er selbst dahinter ist aber mittleren Alters. Wie kommst du darauf?
Wegen der verbürgten Schlussrate.
sla83 schrieb:

Die Gesamtsumme ist 380000 €. Elektro macht dann also 15200 € aus, Sanitär und Heizung jeweils 19000 €.
Elektro ist intern mit 9000 € kalkuliert, die 19000 € für Erdwärme mit Bohrung wird aus meiner Sicht aber zu wenig sein. Für die beiden geraden Treppen die wir brauchen haben wir ein Budget von 11500 € zur quasi freien Verfügung, also entweder bei seinem Vorschlag, oder jedem anderen Treppenbauer. Das passt mit den 3% aber auch.
In den Punkten 1-6 steckt aber auch noch eine Garage, die sollte als Extra Punkt mit rein. Ich denke das die einzelnen Gewerke nach dem Rohbau damit passen können, weiß aber natürlich nicht was da sonst noch so fehlen kann. Was meinst du?
Wenn Du den Zahlungsplan so akzeptierst, wie er vorgegeben ist, bist Du weit entfernt von Ausbaugewerken. Mit 71% ist der geschlossene Rohbau excl. Außenputz bezahlt; nicht mehr und nicht weniger und das ist aus meiner Sicht eindeutig zu viel. Mehr, als Max. 60% sollte zu diesem Zeitpunkt nicht überwiesen sein, damit sich Zahlung, Planungsleistung + Bautenstand in etwa decken. 100% Deckung klappt selten; mal ist der eine, mal der andere Vertragspartner mit 1-2% im voraus.
sla83 schrieb:

Bei dem letzten Punkt geht es ihm letztlich darum das der Nachweis erbracht wird das die Kohle noch da ist zu dem Zeitpunkt.
Schon klar.
sla83 schrieb:

Oder biete ihm an das er die gegen Sicherheit bekommt, anders herum geht es ja auch.
Er sollte Dir von sich aus Sicherheit anbieten, unabhängig jedweder Zahlungsschritte!

Grüße, Bauexperte

RobsonMKK 19.10.2016 11:55
wie ist das eigentlich wenn ich mit Keller baue?
Da sollte es sich doch verschieben das ich schon gut mehr als 50% für den geschlossenen Rohbau bezahlt habe, oder?
fertigstellungrohbauratezahlungsplanelektrovertragspartnersanitärheizungbaufortschrittkeller