ᐅ Zahlungsplan / Bürgschaft Restsumme Abnahme
Erstellt am: 18.10.2016 16:24
sla83 18.10.2016 16:24
Hallo,
wir sind mit der Planung soweit das wir nun den Bauantrag stellen werden und nun auch zum vertraglichen Teil kommen. Grundsätzlich ist dabei folgender Zahlungsplan vorgesehen:
(1) 10,0 % mit Aushändigung des Bauantrages/Bauanzeige
(2) 10,0 % mit Fertigstellung der Bodenplatte
(3) 15,0 % mit Fertigstellung der tragenden Wände
(4) 13,0 % mit Fertigstellung des Dachstuhls
(5) 12,0 % mit Fertigstellung der Dacheindeckung
(6) 11,0 % mit Fertigstellung des Fenstereinbaus ohne Haustür
(7) 14,0 % mit Fertigstellung der Rohinstallation Elektro (4%), Sanitär (5%), Heizung (5%)
(8) 6,0 % mit Fertigstellung des Außenputzes. Bei der Ausführung als Verblendung wird diese Rate in zwei Raten von jeweils 3% nach Baufortschritt berechnet.
(9) 5,5 % mit Fertigstellung von Estrich (2,5%) und Treppe (3%)
(10) 3,5 % mit Abnahme
Darüber hinaus müssen zum vertraglichen Baubeginn nachstehende Voraussetzungen erfüllt sind:
unbefristete und unwiderrufliche Bankbürgschaft des Finanzierungsgebers über die letzte Rate gemäß § 3 Ziff. 4 (bei Keller Anlage 6, veränderter Zahlungsplan), wahlweise Vorabzahlung der letzten Rate auf das Baukonto mit der verbindlichen Erklärung des Hausbauers, darüber erst zu verfügen mit schriftlicher Erklärung des Bauherren der vollständigen Abnahme ggf. teilweise zu verfügen unter Berücksichtigung der ggf. gem. § 3 Ziff. 5 durch den Bauherren einzubehaltenden Beträge.
Bei letzterem Grübel ich ein wenig, wobei ich den Grundgedanken dahinter das er sich mit einem Titel nichts kaufen kann, nachvollziehen kann. Wie denkt ihr darüber? Es sind ja auch keine 5%.
Auf der anderen Seite müssen wir auch sagen das er mit Planungskosten, Baugrunduntersucherung etc. auch schon in Vorleistung gegangen ist ohne überhaupt eine Unterschrift zu haben. Wir sind uns absolut sicher hier richtig zu sein.
Gruß
Sascha
wir sind mit der Planung soweit das wir nun den Bauantrag stellen werden und nun auch zum vertraglichen Teil kommen. Grundsätzlich ist dabei folgender Zahlungsplan vorgesehen:
(1) 10,0 % mit Aushändigung des Bauantrages/Bauanzeige
(2) 10,0 % mit Fertigstellung der Bodenplatte
(3) 15,0 % mit Fertigstellung der tragenden Wände
(4) 13,0 % mit Fertigstellung des Dachstuhls
(5) 12,0 % mit Fertigstellung der Dacheindeckung
(6) 11,0 % mit Fertigstellung des Fenstereinbaus ohne Haustür
(7) 14,0 % mit Fertigstellung der Rohinstallation Elektro (4%), Sanitär (5%), Heizung (5%)
(8) 6,0 % mit Fertigstellung des Außenputzes. Bei der Ausführung als Verblendung wird diese Rate in zwei Raten von jeweils 3% nach Baufortschritt berechnet.
(9) 5,5 % mit Fertigstellung von Estrich (2,5%) und Treppe (3%)
(10) 3,5 % mit Abnahme
Darüber hinaus müssen zum vertraglichen Baubeginn nachstehende Voraussetzungen erfüllt sind:
unbefristete und unwiderrufliche Bankbürgschaft des Finanzierungsgebers über die letzte Rate gemäß § 3 Ziff. 4 (bei Keller Anlage 6, veränderter Zahlungsplan), wahlweise Vorabzahlung der letzten Rate auf das Baukonto mit der verbindlichen Erklärung des Hausbauers, darüber erst zu verfügen mit schriftlicher Erklärung des Bauherren der vollständigen Abnahme ggf. teilweise zu verfügen unter Berücksichtigung der ggf. gem. § 3 Ziff. 5 durch den Bauherren einzubehaltenden Beträge.
Bei letzterem Grübel ich ein wenig, wobei ich den Grundgedanken dahinter das er sich mit einem Titel nichts kaufen kann, nachvollziehen kann. Wie denkt ihr darüber? Es sind ja auch keine 5%.
Auf der anderen Seite müssen wir auch sagen das er mit Planungskosten, Baugrunduntersucherung etc. auch schon in Vorleistung gegangen ist ohne überhaupt eine Unterschrift zu haben. Wir sind uns absolut sicher hier richtig zu sein.
Gruß
Sascha
Bauexperte 18.10.2016 23:48
Guten Abend Sascha,
Dein möglicher Vertragspartner ist ein Mensch in den mittleren Jahren, richtig?
Sollte es - aus welchen Gründen auch immer, nach Rohbau zum worst case kommen, reichen Deine verbliebenen Mittel nicht, den Bau fertig zu stellen !
Auch das würde ich nicht unterschreiben, da Du ja zuvor befähigt bist, die Raten zu kürzen und Du ggf.. Deinem Geld hInterhyprlaufen würdest; eine Bürgschaft schließe ich aus, denn diese kostet Geld.
Da mir ein solcher Passus schon lange nicht mehr untergekommen ist, bin ich mir nicht sicher, ob er überhaupt rechtlich zulässig ist. Dein Baupartner kann nur Abschlagszahlungen nach Baufortschritt verlangen - vlt. äußerst sich zu diesem Thema.
Grüße, Bauexperte
Dein möglicher Vertragspartner ist ein Mensch in den mittleren Jahren, richtig?
sla83 schrieb:Bis hier hin satte 71% für einen geschlossenen Rohbau mit Bautüre. Ein no go!
(1) 10,0 % mit Aushändigung des Bauantrages/Bauanzeige
(2) 10,0 % mit Fertigstellung der Bodenplatte
(3) 15,0 % mit Fertigstellung der tragenden Wände
(4) 13,0 % mit Fertigstellung des Dachstuhls
(5) 12,0 % mit Fertigstellung der Dacheindeckung
(6) 11,0 % mit Fertigstellung des Fenstereinbaus ohne Haustür
Sollte es - aus welchen Gründen auch immer, nach Rohbau zum worst case kommen, reichen Deine verbliebenen Mittel nicht, den Bau fertig zu stellen !
sla83 schrieb:Das ist eine Vorgehensweise aus den 80er Jahren, da es in dieser Zeit "Sport" vieler Bauherren war, die letzte Rate einzubehalten.
Darüber hinaus müssen zum vertraglichen Baubeginn nachstehende Voraussetzungen erfüllt sind:
unbefristete und unwiderrufliche Bankbürgschaft des Finanzierungsgebers über die letzte Rate ... Wie denkt ihr darüber? Es sind ja auch keine 5%.
Auch das würde ich nicht unterschreiben, da Du ja zuvor befähigt bist, die Raten zu kürzen und Du ggf.. Deinem Geld hInterhyprlaufen würdest; eine Bürgschaft schließe ich aus, denn diese kostet Geld.
Da mir ein solcher Passus schon lange nicht mehr untergekommen ist, bin ich mir nicht sicher, ob er überhaupt rechtlich zulässig ist. Dein Baupartner kann nur Abschlagszahlungen nach Baufortschritt verlangen - vlt. äußerst sich zu diesem Thema.
Grüße, Bauexperte
sla83 19.10.2016 09:27
Moin,
danke für deine Antwort. Mein Vertragspartner ist eine GmbH, er selbst dahinter ist aber mittleren Alters. Wie kommst du darauf?
Die Gesamtsumme ist 380000 €. Elektro macht dann also 15200 € aus, Sanitär und Heizung jeweils 19000 €.
Elektro ist intern mit 9000 € kalkuliert, die 19000 € für Erdwärme mit Bohrung wird aus meiner Sicht aber zu wenig sein. Für die beiden geraden Treppen die wir brauchen haben wir ein Budget von 11500 € zur quasi freien Verfügung, also entweder bei seinem Vorschlag, oder jedem anderen Treppenbauer. Das passt mit den 3% aber auch.
In den Punkten 1-6 steckt aber auch noch eine Garage, die sollte als Extra Punkt mit rein. Ich denke das die einzelnen Gewerke nach dem Rohbau damit passen können, weiß aber natürlich nicht was da sonst noch so fehlen kann. Was meinst du?
Bei dem letzten Punkt geht es ihm letztlich darum das der Nachweis erbracht wird das die Kohle noch da ist zu dem Zeitpunkt. Da schlaf ich mal drüber. Oder biete ihm an das er die gegen Sicherheit bekommt, anders herum geht es ja auch.
Gruß
Sascha
danke für deine Antwort. Mein Vertragspartner ist eine GmbH, er selbst dahinter ist aber mittleren Alters. Wie kommst du darauf?
Die Gesamtsumme ist 380000 €. Elektro macht dann also 15200 € aus, Sanitär und Heizung jeweils 19000 €.
Elektro ist intern mit 9000 € kalkuliert, die 19000 € für Erdwärme mit Bohrung wird aus meiner Sicht aber zu wenig sein. Für die beiden geraden Treppen die wir brauchen haben wir ein Budget von 11500 € zur quasi freien Verfügung, also entweder bei seinem Vorschlag, oder jedem anderen Treppenbauer. Das passt mit den 3% aber auch.
In den Punkten 1-6 steckt aber auch noch eine Garage, die sollte als Extra Punkt mit rein. Ich denke das die einzelnen Gewerke nach dem Rohbau damit passen können, weiß aber natürlich nicht was da sonst noch so fehlen kann. Was meinst du?
Bei dem letzten Punkt geht es ihm letztlich darum das der Nachweis erbracht wird das die Kohle noch da ist zu dem Zeitpunkt. Da schlaf ich mal drüber. Oder biete ihm an das er die gegen Sicherheit bekommt, anders herum geht es ja auch.
Gruß
Sascha
HilfeHilfe 19.10.2016 09:59
71 % ist immer noch viel trotz Garage
Bauexperte 19.10.2016 11:01
Guten Tag Sascha,
Grüße, Bauexperte
sla83 schrieb:Das heißt, er haftet in Höhe der Einlage und darüber hinaus mit seinem persönlichen Vermögen. Ist ein solches denn vorhanden?
Mein Vertragspartner ist eine GmbH,
sla83 schrieb:Wegen der verbürgten Schlussrate.
er selbst dahinter ist aber mittleren Alters. Wie kommst du darauf?
sla83 schrieb:Wenn Du den Zahlungsplan so akzeptierst, wie er vorgegeben ist, bist Du weit entfernt von Ausbaugewerken. Mit 71% ist der geschlossene Rohbau excl. Außenputz bezahlt; nicht mehr und nicht weniger und das ist aus meiner Sicht eindeutig zu viel. Mehr, als Max. 60% sollte zu diesem Zeitpunkt nicht überwiesen sein, damit sich Zahlung, Planungsleistung + Bautenstand in etwa decken. 100% Deckung klappt selten; mal ist der eine, mal der andere Vertragspartner mit 1-2% im voraus.
Die Gesamtsumme ist 380000 €. Elektro macht dann also 15200 € aus, Sanitär und Heizung jeweils 19000 €.
Elektro ist intern mit 9000 € kalkuliert, die 19000 € für Erdwärme mit Bohrung wird aus meiner Sicht aber zu wenig sein. Für die beiden geraden Treppen die wir brauchen haben wir ein Budget von 11500 € zur quasi freien Verfügung, also entweder bei seinem Vorschlag, oder jedem anderen Treppenbauer. Das passt mit den 3% aber auch.
In den Punkten 1-6 steckt aber auch noch eine Garage, die sollte als Extra Punkt mit rein. Ich denke das die einzelnen Gewerke nach dem Rohbau damit passen können, weiß aber natürlich nicht was da sonst noch so fehlen kann. Was meinst du?
sla83 schrieb:Schon klar.
Bei dem letzten Punkt geht es ihm letztlich darum das der Nachweis erbracht wird das die Kohle noch da ist zu dem Zeitpunkt.
sla83 schrieb:Er sollte Dir von sich aus Sicherheit anbieten, unabhängig jedweder Zahlungsschritte!
Oder biete ihm an das er die gegen Sicherheit bekommt, anders herum geht es ja auch.
Grüße, Bauexperte
RobsonMKK 19.10.2016 11:55
wie ist das eigentlich wenn ich mit Keller baue?
Da sollte es sich doch verschieben das ich schon gut mehr als 50% für den geschlossenen Rohbau bezahlt habe, oder?
Da sollte es sich doch verschieben das ich schon gut mehr als 50% für den geschlossenen Rohbau bezahlt habe, oder?
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