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ᐅ Ytong-Energieeinsparverordnung 25cm Steindicke zulässig - Wer hat Erfahrungen?


Erstellt am: 03.11.18 20:38

Höhlenmensch03.11.18 20:38
Ja, ich habe schon alles durchsucht und gelesen, trotzdem eine Frage:
Inwieweit ist die Energieeinsparverordnung verbindlich?
Ich habe vor 20 Jahren mein Haus mit Ytongg (EG 25 dick und Keller wg.Erddruck 36 cm dicke Steine) selber gebaut.
Daher weiß ich, dass die Verarbeitung von 25iger Steinen leichter, schneller, preiswerter und einfacher ist-und reicht für die Statik aus !
Jetzt möchte ich einen kleinen Büroanbau erstellen, und sehe die diversen Diskussionen um die Wärmedämmungen
unter Berücksichtigung der Energieeinsparverordnung.
Der Bau wird ohne Mittel frei finanziert. Kann ich 25cm dicke Ytongg Steine verwenden?
Die Energie interessiert mich nicht- sondern nur die Frage, ob das genehmigt wird.
Mir geht es nicht nur um die oben erwähnten Gründe, sondern auch um die Maße.
Infolge des vorhandenen Hauses und der Baustufe bleibt mir nicht viel Grundfläche für den Neubau übrig.
Es mag für einge nicht nachvollziehbar sein, aber wenn ich statt 25iger Steine die 36iger nehme, habe ich an
beiden Seiten des Raumes jeweils 11cm, d.h. 22cm weniger Raumfläche. Dies mal der Länge ergibt doch einige
Quadratmeter, welche bei geringer zur Verfügung stehender Fläche den Grund meiner Frage erklärt.
Also nochmal.... und vorab Danke:
Kann ich Ytongg mit 25cm Dicke einreichen und wird das genehmigt?
Grüße von einem, der nicht umsonst und doppelt zeichnen möchte. ;-)
Nordlys03.11.18 21:14
Mit 30 er ging das bei unserem Hause klar. 25 er? K.A.
Scout03.11.18 21:50
Vorgeschrieben ist nicht die Wanddicke sondern der U-Wert der Wände

Siehe Energieeinsparverordnung 2014, Anlage 3

AFAIR 0,035. Wie du es hinbekommst ist deine Sache.

Aber bist du überhaupt betroffen? Siehe wieder Anhang 3, bei Umbauen von <50 m2 und Erhalt der bestehenden Heizung musst du nur den Dämmwert vom Bestand einhalten, das müsste dann die Energieeinsparverordnung von 1995 sein, korrekt?
dertill03.11.18 23:22
da hast du einiges durcheinander gewürfelt.

Die Energieeinsparverordnung gilt für alle Neubauten und neuen Anbauten, die zu dauerhaften Wohnzwecken genutzt werden, egal wie groß.

Es gilt IMMER Anlage 3.7 Tabelle 1 - Anforderungen an Einzelbauteile. Diese Schreibt für Außenwände einen U-Wert von < 0,24 W/m²K vor. Alle anderen Anforderungen an Einzelbauteile (Dachflächen, Fenster, Fußböden, etc.) findest du ebenfalls dort.

Bei anbauten über 50m², oder bei denen eine neue Heizungsanlage (NICHT Heizkörper) installiert wird, gelten zudem weitere Anforderungen und es muss eine Wärmebedarfsberechnung durch geführt werden und es gilt dann das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz, was die Einbindung erneuerbarer Energien in die Heizungsanlage vorschreibt. Insgesamt muss dein Haus dann in Summe der Energieeinsparverordnung 2014 ohne Verschärfte Anforderungen entsprechen mit einem maximal 40%-igem Zuschlag im Energiebedarf.

Also, NEIN du darfst keine 24er Steine verwenden und am besten baust du unter 50m² und nur neue Heizkörper, sonst wird's teurer und komplizierter.

0,035 W/mK ist ein maximaler Lambda-Wert für die Wärmeleitfähigkeit von Dämmstoffen, welche laut Anlage 3 verwendet werden dürfen, wenn die dort vorgeschriebenen U-Werte durch gegebene Rahmenbedingungen nicht erreicht werden können.
hemali200304.11.18 01:17
Wir haben 2017 mit einem sehr bekannten GU mit 24er Porenbetonsteinen plus Putz aber ohne weitere Dämmschicht gebaut..
Nutshell04.11.18 01:24
hemali2003 schrieb:
Wir haben 2017 mit einem sehr bekannten GU mit 24er Porenbetonsteinen plus Putz aber ohne weitere Dämmschicht gebaut..

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