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ᐅ Wohnungsverkauf über Makler - worauf achten?


Erstellt am: 28.09.2016 09:19

sirhc 28.09.2016 14:46
Die gesamte Anlage hier hat, verteilt auf mehrere lose Häuser, insgesamt 200 Wohneinheiten oder so. Dass man sich beispielsweise in einem 4-Parteien-Haus eine solche Regel auferlegt, könnte ich mir ja noch vorstellen. Aber hier kann das nicht zutreffen.

RobsonMKK 28.09.2016 14:55
Wie gesagt, ein Anruf beim Verwalter sollte das Thema aufklären können.

jtm80 28.09.2016 16:37
Hängt von der jeweiligen Teilungserklärung ab, also nicht verrückt machen lassen. Wie die Vorredner schon sagten: Bei der Hausverwaltung nachfragen, ggf. selbst in die Teilungserklärung schauen.

ypg 28.09.2016 17:13
HilfeHilfe schrieb:
ich bin mir nicht sicher, muß aber auch nicht die Wohnungsgemeinschaft dem verkauf und dem neuen käufer zustimmen ?

Puuh, mein Vater hat in den letzten 5 Jahren 2 Wohnungen verkauft, aber davon hat er nicht gesprochen... immer nur über die verd*** VFE .

HilfeHilfe 29.09.2016 07:48
ypg schrieb:
Puuh, mein Vater hat in den letzten 5 Jahren 2 Wohnungen verkauft, aber davon hat er nicht gesprochen... immer nur über die verd*** VFE .

denk dran ab der 3 ist er ein gewerblicher :p

tbb76 30.09.2016 22:37
ypg schrieb:
Puuh, mein Vater hat in den letzten 5 Jahren 2 Wohnungen verkauft, aber davon hat er nicht gesprochen... immer nur über die verd*** VFE .

Warum sollte die Eigentümergemeinschaft dem Verkauf einer Wohnung zustimmen müssen? Jeder Eigentümer kann sein Sondereigentum verkaufen wann und an wen er will.
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