W
Mein Konto
Hausbau - Ratgeber
Bauherrenhilfe
- Bauherrenhilfe vor Vertragsabschluss
-- Warum einen unabhängigen Baubetreuer?
-- Vertragsgrundlagen
-- Bausumme
-- Zahlungsplan zur Kostenkontrolle
-- Pflichten des Bauherren vor Vertragsabschluss
-- Unterlagen beim Hausbau vor Vertragsabschluss
- Bauherrenhilfe nach Vertragsabschluss
-- Bauantrag bei Behörden
-- Bau-Genehmigungsverfahren bei Baubehörden
-- Bauspezifische Versicherungen
-- Bauzeitenplan
-- Baubeginn - die Letzten Pflichten der Bauherrschaft
- Bauherrenhilfe während der Bauzeit
- Gewährleistungsansprüche
- Bauabnahme
Baufinanzierung
- Baufinanzierung - Allgemeine Fragen
- Kreditarten
- Kredit-Konditionen
- Bausparen
- Staatliche Förderungen
- Verkehrswert
- Haushaltsrechnung und Bonität
Hausbau Planung
- Haustypen
- Hausbau Vorbereitungsarbeiten
- Das Baugrundstück
- Baugrund beim Hausbau
- Baurecht
- Gebäudeschutz
- Erdarbeiten und Wasserhaltung
- Stützmauern
- Einfriedung
- Untergeschoss
- Kanalisation
- Tragende Elemente
- Nichttragende Innenwände
- Fundation / Fundament
- Deckenkonstruktionen
- Dächer
- Kaminanlagen
- Treppen Rampen Leitern
- Dachbeläge und Spengler
- Fenster
- Sonnen und Wetterschutz
- Aussenputze
- Einbauten, Küchen, Türen
- Bodenbeläge und Unterlagsböden
- Parkett
- Gips, Wand, Decke
Haustechnik und Energie
- Heiztechnik
- Lüftung und Klimatechnik
- Sanitärtechnik
- Elektrotechnik
- Erneuerbare Energie
Whirlpools / Jacuzzi
Hausbau Magazin
- Baufinanzierung trotz Krise?
- Das Blockhaus
- Moderne Dämmstoffe im Vergleich
- Erker Vor- und Nachteile
- Glasflächen beim Hausbau
- Günstig ein Haus Bauen
- Mediterraner Hausbaustil
- Mehrgenerationenhaus
- Moderne Architektur
- Gartengestaltung leicht gemacht
- Traditioneller Ziegelbau
- Villa als höchster Traum
- Im Eigenheim Ruhestand geniessen
- Altbau sanieren
- Kauf einer Holzgarage
- Immobilienmakler
- Arbeitshandschuhe für den Winter
- Zuhause verschönern
- Outdoor-Plissees
- Schlafzimmer planen
- Terrassenüberdachung
- Wohngebäudeversicherung
- Zaunarten und Eigenschaften
- Hauseingang gestalten
- Der perfekte Grundriss
- Sparsamer heizen im Altbau
- Einfamilienhaus smart finanzieren
- Planung einer PV-Anlage
- Neues Haus
- Immobilienfinanzierung
- Installation einer Photovoltaikanlage
- Asbest erkennen und entfernen
- Sauna im Fokus - Wellness zuhause
- Erfolgreich vermieten
- Die perfekte Winterbekleidung
- Das Niedrigenergiehaus
- Der April und seine Stürme
- Architektonische Vielfalt
- Ökologisch und nachhaltig bauen
- Das perfekte Schlafzimmer
- Nachhaltige Energieversorgung
- Zukunftsorientiert bauen
- Nachhaltigkeit beim Hausbau
- Tiny Houses
- Wärmepumpen als nachhaltige Heizvariante
- Maßgeschneiderten Kleiderschrank
- Der richtige Baukredit
- Ratgeber für erfolgreichen Hausbau
- Haus als Altersvorsorge
Do-it-yourself Anleitungen
- Verlegeanleitung für Bodenbeläge und Parkett
- Bodenbeläge und Parkett reinigen und pflegen
- Malerarbeiten am Haus
- Garten Tipps
- Umzug und Reinigung

ᐅ Wohnungsklingel - Pflicht?


Erstellt am: 11.02.2014 19:39

Sanguinius 11.02.2014 19:39
Hallo,

ich lasse gerade eine ETW Bauen.
In der Baubeschreibung steht mit Klingel, Gegensprechanlage und Türöffner.

Es gibt jetzt eine Klingel. Allerdings nur an der Haustüre und nicht an der Wohnungstür.

Meiner Meinung nach gehört dort aber auch eine hin. Wenn ich in der Baubeschreibung lese, mit klingel, wer denkt denn daran das es nicht auch an der Wohnungstüre sein kann?

Ich finde es unbehaglich, dass jmd. nur an der Tür klopft, wie in einem Hotelzimmer oder einem Büro....
Was meint ihr? Gibt es da evtl. ne Pflicht oder ähnliches?

wadenkneifer 11.02.2014 23:21
Moin,

stehen 1 Klingel oder 2 Klingeln im Vertrag? Wenn 1 Klingel (oder nicht ausdrücklich mehrere genannt) wird wohl das Bauunternehmen recht haben.

Andersrum: Wärst Du einverstanden, wenn Dir das Bauunternehmen die Gegensprechanlage und den Türöffner an die Wohnungstür und nicht an die Haustür baut?

Viele Grüße

Michael

ypg 12.02.2014 00:15
Für einen Neubau nichts ungewöhnliches.
Schliesslich soll sich kein ungebetener Gast im Haus aufhalten. Demnach: Gast klingelt, mit Gegensprech vergewissern, ob er gern gesehen ist und dann an der geöffneten Tür den Gast einlassen. Wenn 'Gast' Dir nicht geheuer, Öffnen vermeiden oder unten im Empfang nehmen.
Ich empfinde das als Sicherheit - obwohl ich sagen muss, dass ich das noch nie gesehen habe (Wohnungstür ohne Klingel)
Ist denn ein Spion eingebaut???

Sanguinius 12.02.2014 08:18
Natürlich ist es Quatsch einen Gegensprechanlage an die Wohnungstüre anzubringen.
Aber ist es nicht albern und kann man mir es vorwerfen, dass ich eine 2. Klingel an der Wohnungstüre erwarte wenn ich die Klingel schon aufnehmen lasse?
Mir werden ja auch Türdrücker an die Türe moniert obwohl ich diese nicht in der Baubeschreibung habe. Brauche tue ich diese im Innenberech nicht, also wo fängt man an, wo hört man auf?

Ein Spion ist übrigens nicht angebracht.

Natürlich ist es grundsätzlich so, dass jmd. an der Eingangstüre klingelt und ich nach Rücksprache den hereinlasse. Was ist aber, wenn ein bekannter da steht und die Nachbarin ihn hereinlässt. Was ja i.o. ist. Dann steht er vor der Türe und klopft... Das er unten hätte klingeln müsse hilft in dem Augenblick nicht weiter. Wenn ein Nachbar vorbeikommt, muss er erst an die Haustüre gehen und klingeln?! Das klopfen höre ich ja nicht....

Also meiner Bewertung nach, darf man mit Recht davon aus gehen, das wenn Klingel verbaut werden, auch an der Wohnungstüre welche angebracht werden. Alles andere ist doch Weltfremd? Daraus würde ich meine Anspruch ableiten. Andernfalls müsste man die Türdrücker oder ähnliches auch in der Bau

Der Da 12.02.2014 09:32
Wie weit ist denn der Bau?
Sonst rüste das Ding doch selbst nach, genau wie den Spion. Kostet doch nicht die Welt.

Von einer Pflicht wüsste ich nichts, da ich genug Altbauten kenne, die keine Klingeln an den Wohnungstüren haben....

ypg 12.02.2014 09:51
Zum einen soll die Nachbarin keine ihr unbekannten Personen hinein lassen, zum anderen weiss spätestens beim 2ten mal Dein Besuch Bescheid, sich unten voranzukündigen.

Aber so ist es mit der Bauleistungsbeschreibung: was nicht drin steht, dient auch keiner Interpretation, was gängig ist oder was man sich wünscht. Alles, was nicht drin steht, muss hinterfragt werden, und meist sieht man ja gar nicht, was fehlt, weil man schlussfolgert
klingelwohnungstüretüröffnerhaustürebaubeschreibunggegensprechanlagebauunternehmentürdrücker