ᐅ Wohnungsklingel - Pflicht?
Erstellt am: 11.02.2014 19:39
Sanguinius 11.02.2014 19:39
Hallo,
ich lasse gerade eine ETW Bauen.
In der Baubeschreibung steht mit Klingel, Gegensprechanlage und Türöffner.
Es gibt jetzt eine Klingel. Allerdings nur an der Haustüre und nicht an der Wohnungstür.
Meiner Meinung nach gehört dort aber auch eine hin. Wenn ich in der Baubeschreibung lese, mit klingel, wer denkt denn daran das es nicht auch an der Wohnungstüre sein kann?
Ich finde es unbehaglich, dass jmd. nur an der Tür klopft, wie in einem Hotelzimmer oder einem Büro....
Was meint ihr? Gibt es da evtl. ne Pflicht oder ähnliches?
ich lasse gerade eine ETW Bauen.
In der Baubeschreibung steht mit Klingel, Gegensprechanlage und Türöffner.
Es gibt jetzt eine Klingel. Allerdings nur an der Haustüre und nicht an der Wohnungstür.
Meiner Meinung nach gehört dort aber auch eine hin. Wenn ich in der Baubeschreibung lese, mit klingel, wer denkt denn daran das es nicht auch an der Wohnungstüre sein kann?
Ich finde es unbehaglich, dass jmd. nur an der Tür klopft, wie in einem Hotelzimmer oder einem Büro....
Was meint ihr? Gibt es da evtl. ne Pflicht oder ähnliches?
wadenkneifer 11.02.2014 23:21
Moin,
stehen 1 Klingel oder 2 Klingeln im Vertrag? Wenn 1 Klingel (oder nicht ausdrücklich mehrere genannt) wird wohl das Bauunternehmen recht haben.
Andersrum: Wärst Du einverstanden, wenn Dir das Bauunternehmen die Gegensprechanlage und den Türöffner an die Wohnungstür und nicht an die Haustür baut?
Viele Grüße
Michael
stehen 1 Klingel oder 2 Klingeln im Vertrag? Wenn 1 Klingel (oder nicht ausdrücklich mehrere genannt) wird wohl das Bauunternehmen recht haben.
Andersrum: Wärst Du einverstanden, wenn Dir das Bauunternehmen die Gegensprechanlage und den Türöffner an die Wohnungstür und nicht an die Haustür baut?
Viele Grüße
Michael
ypg 12.02.2014 00:15
Für einen Neubau nichts ungewöhnliches.
Schliesslich soll sich kein ungebetener Gast im Haus aufhalten. Demnach: Gast klingelt, mit Gegensprech vergewissern, ob er gern gesehen ist und dann an der geöffneten Tür den Gast einlassen. Wenn 'Gast' Dir nicht geheuer, Öffnen vermeiden oder unten im Empfang nehmen.
Ich empfinde das als Sicherheit - obwohl ich sagen muss, dass ich das noch nie gesehen habe (Wohnungstür ohne Klingel)
Ist denn ein Spion eingebaut???
Schliesslich soll sich kein ungebetener Gast im Haus aufhalten. Demnach: Gast klingelt, mit Gegensprech vergewissern, ob er gern gesehen ist und dann an der geöffneten Tür den Gast einlassen. Wenn 'Gast' Dir nicht geheuer, Öffnen vermeiden oder unten im Empfang nehmen.
Ich empfinde das als Sicherheit - obwohl ich sagen muss, dass ich das noch nie gesehen habe (Wohnungstür ohne Klingel)
Ist denn ein Spion eingebaut???
Sanguinius 12.02.2014 08:18
Natürlich ist es Quatsch einen Gegensprechanlage an die Wohnungstüre anzubringen.
Aber ist es nicht albern und kann man mir es vorwerfen, dass ich eine 2. Klingel an der Wohnungstüre erwarte wenn ich die Klingel schon aufnehmen lasse?
Mir werden ja auch Türdrücker an die Türe moniert obwohl ich diese nicht in der Baubeschreibung habe. Brauche tue ich diese im Innenberech nicht, also wo fängt man an, wo hört man auf?
Ein Spion ist übrigens nicht angebracht.
Natürlich ist es grundsätzlich so, dass jmd. an der Eingangstüre klingelt und ich nach Rücksprache den hereinlasse. Was ist aber, wenn ein bekannter da steht und die Nachbarin ihn hereinlässt. Was ja i.o. ist. Dann steht er vor der Türe und klopft... Das er unten hätte klingeln müsse hilft in dem Augenblick nicht weiter. Wenn ein Nachbar vorbeikommt, muss er erst an die Haustüre gehen und klingeln?! Das klopfen höre ich ja nicht....
Also meiner Bewertung nach, darf man mit Recht davon aus gehen, das wenn Klingel verbaut werden, auch an der Wohnungstüre welche angebracht werden. Alles andere ist doch Weltfremd? Daraus würde ich meine Anspruch ableiten. Andernfalls müsste man die Türdrücker oder ähnliches auch in der Bau
Aber ist es nicht albern und kann man mir es vorwerfen, dass ich eine 2. Klingel an der Wohnungstüre erwarte wenn ich die Klingel schon aufnehmen lasse?
Mir werden ja auch Türdrücker an die Türe moniert obwohl ich diese nicht in der Baubeschreibung habe. Brauche tue ich diese im Innenberech nicht, also wo fängt man an, wo hört man auf?
Ein Spion ist übrigens nicht angebracht.
Natürlich ist es grundsätzlich so, dass jmd. an der Eingangstüre klingelt und ich nach Rücksprache den hereinlasse. Was ist aber, wenn ein bekannter da steht und die Nachbarin ihn hereinlässt. Was ja i.o. ist. Dann steht er vor der Türe und klopft... Das er unten hätte klingeln müsse hilft in dem Augenblick nicht weiter. Wenn ein Nachbar vorbeikommt, muss er erst an die Haustüre gehen und klingeln?! Das klopfen höre ich ja nicht....
Also meiner Bewertung nach, darf man mit Recht davon aus gehen, das wenn Klingel verbaut werden, auch an der Wohnungstüre welche angebracht werden. Alles andere ist doch Weltfremd? Daraus würde ich meine Anspruch ableiten. Andernfalls müsste man die Türdrücker oder ähnliches auch in der Bau
Der Da 12.02.2014 09:32
Wie weit ist denn der Bau?
Sonst rüste das Ding doch selbst nach, genau wie den Spion. Kostet doch nicht die Welt.
Von einer Pflicht wüsste ich nichts, da ich genug Altbauten kenne, die keine Klingeln an den Wohnungstüren haben....
Sonst rüste das Ding doch selbst nach, genau wie den Spion. Kostet doch nicht die Welt.
Von einer Pflicht wüsste ich nichts, da ich genug Altbauten kenne, die keine Klingeln an den Wohnungstüren haben....
ypg 12.02.2014 09:51
Zum einen soll die Nachbarin keine ihr unbekannten Personen hinein lassen, zum anderen weiss spätestens beim 2ten mal Dein Besuch Bescheid, sich unten voranzukündigen.
Aber so ist es mit der Bauleistungsbeschreibung: was nicht drin steht, dient auch keiner Interpretation, was gängig ist oder was man sich wünscht. Alles, was nicht drin steht, muss hinterfragt werden, und meist sieht man ja gar nicht, was fehlt, weil man schlussfolgert
Aber so ist es mit der Bauleistungsbeschreibung: was nicht drin steht, dient auch keiner Interpretation, was gängig ist oder was man sich wünscht. Alles, was nicht drin steht, muss hinterfragt werden, und meist sieht man ja gar nicht, was fehlt, weil man schlussfolgert
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