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ᐅ Wohnung aus Zweifamilienhaus gleich nach Fertigstellung verkaufen


Erstellt am: 10.11.21 18:06

Bob der B10.11.21 18:06
Hallo Hausbauer,

ich habe einen Bauplatz aber kann/will mir den Bau eines EInfamilienhauses darauf nicht leisten.
Wie ist das, wenn ich ein Zweifamilienhaus darauf bauen lasse und eine Wohneinheit davon zeitnah nach Fertigstellung wieder verkaufe?
Dadurch würde meine übrige Wohneinheit erheblich billiger werden (nachdem ich den Bau der zweiten Wohneinheit vorgestreckt habe natürlich).

Konkrete Frage:
1. Ist die KFW-Förderung an eine Bedingung gebunden, dass ich beide Wohneinheiten für einen gewissen Zeitraum behalten muss?
2.a) Gibt es einen Weg die Spekulationssteuer zu minimieren/vermeiden? Ein Ansatz wäre ja beispielsweise die ersten beiden Jahre, beide Wohnungen zu bewohnen und dann erst eine zu verkaufen.
2.b) Angelehnt an das angehängte Bild: Ab wann beginnen die 2 Jahre Eigennutzung? Wird hier möglicherweise auch Zeit angerechnet, in der ich Grundstückseigentümer war ohne, dass sich eine Immobilie darauf befand?
3) Hat jemand Erfahrungen damit, eine Neubauwohnung zeitnah nach Fertigstellung zu verkaufen und einige Tipps parat?

Vielen Dank und Grüße vom Bob
Infografik erklärt Spekulationssteuer bei Immobilienkauf, Vermietung und Eigennutzung
Fuchur10.11.21 18:21
Meiner Kenntnis nach ist der Verkauf auch dann steuerfrei, wenn von Herstellung bis Verkauf ausschließlich Eigennutzung vorlag, auch wenn das weniger als 2 Jahre sind.
Bob der B schrieb:

2.b) Angelehnt an das angehängte Bild: Ab wann beginnen die 2 Jahre Eigennutzung? Wird hier möglicherweise auch Zeit angerechnet, in der ich Grundstückseigentümer war ohne, dass sich eine Immobilie darauf befand?

Nein, ab Erstellung des Bauwerks, aber siehe erste Antwort.
Benutzer20010.11.21 18:31
Bob der B schrieb:

1. Ist die KFW-Förderung an eine Bedingung gebunden, dass ich beide Wohneinheiten für einen gewissen Zeitraum behalten muss?
Nein. Aber bedenke, dass der Käufer dann keine Förderung mehr bekommen kann. Deshalb wird er Dir einen etwas niedrigeren Preis bezahlen. Geben und nehmen...
Bob der B schrieb:

2.a) Gibt es einen Weg die Spekulationssteuer zu minimieren/vermeiden? Ein Ansatz wäre ja beispielsweise die ersten beiden Jahre, beide Wohnungen zu bewohnen und dann erst eine zu verkaufen.
Wenn Du es hinbekommst, zwei Wohnungen gleichzeitig zu bewohnen und dies auch dem Finanzamt (da arbeiten keine doofen Menschen!) glaubhaft und plausibel darlegen kannst, dann ja. Das wage ich aber zu bezweifeln. Oder können Kinder in der Wohnung wohnen? Dann wäre es einer Eigennutzung gleichgestellt, sofern die Kinder bei Dir in der Steuererklärung (Kindergeld etc.) auftauchen.
ABER: Nach zwei Jahren verkaufst Du eine Gebrauchtwohnung und keine Neubauwohnung. Im schlimmsten Fall (momentan gehen die Kaufpreise teilweise zurück und ich gehe nicht von weiter in den Himmel wachsenden Preisen aus) ist der Wertverlust größer als die Ersparnis der Spekulationssteuer.
Sei froh, wenn Du Steuern zahlen musst, denn dann hast Du erst einmal vorher ordentlich Geld verdient und später trotz Steuer mehr als vorher.
Bob der B schrieb:

2.b) Angelehnt an das angehängte Bild: Ab wann beginnen die 2 Jahre Eigennutzung? Wird hier möglicherweise auch Zeit angerechnet, in der ich Grundstückseigentümer war ohne, dass sich eine Immobilie darauf befand?
Teil 1: 2-Jahresfrist gibt es nicht
Teil 2: Nein
Bob der B schrieb:

3) Hat jemand Erfahrungen damit, eine Neubauwohnung zeitnah nach Fertigstellung zu verkaufen und einige Tipps parat?
Verkauf wie jede andere Immobilie auch. Bei guter Lage ohne Makler nach 24 Stunden verkauft.
Tarnari10.11.21 21:19
Vorsichtig, ich mache mich jetzt unbeliebt…
Wenn du es dir nicht leisten kannst/willst, dann lass es.
Ebenfalls finde ich, dass das Forum dafür keine Hilfestellung leisten sollte. Diese Regeln haben ihre Gründe und das ist auch gut so.
Dafür gibt es entsprechende Fachkräfte. Macht es im Fall nicht besser, dass Wohnraum zum Spekulationsobjekt wird, aber dann hat wenigstens jemand daran verdient.

Warum suchst Du nicht jemanden, der die Hälfte vom Grundstück kauft und ihr baut gemeinsam eine Doopelhälfte?
Zubi12310.11.21 23:46
Benutzer200 schrieb:

Nein

Meines Erachtens gibt es bei der KfW Förderung doch eine 10 Jahresfrist. Also zumindest gibt es die für die Bereitstellung von Wohneinheiten.
Wie sieht’s bei Verkauf aus?
Bob der B schrieb:

2.a) Gibt es einen Weg die Spekulationssteuer zu minimieren/vermeiden? Ein Ansatz wäre ja beispielsweise die ersten beiden Jahre, beide Wohnungen zu bewohnen und dann erst eine zu verkaufen.

Du könntest zunächst eine Wohneinheit fertigstellen und dort einziehen.
Dann machst du die 2. Wohneinheit fertig und ziehst um.
Dann ist ein Verkauf der 1. Wohneinheit nicht steuerbar, weil du die 1. Wohnung ausschließlich selbst genutzt hast (keine Haltefrist erforderlich).
Benutzer20011.11.21 08:29
Zubi123 schrieb:

Meines Erachtens gibt es bei der KfW Förderung doch eine 10 Jahresfrist. Also zumindest gibt es die für die Bereitstellung von Wohneinheiten.
Wie sieht’s bei Verkauf aus?
Das Objekt an sich muss sich 10 Jahre im KfW Zustand befinden. Beispiel: Dem Käufer der Wohnung "atmet" die Wohnung zu wenig und er lässt einfach verglaste Fenster recht undicht verbauen wie früher. Dann ist die Wohnung nicht mehr im bewilligten KfW Zustand und die KfW könnte die Förderung zurück verlangen.
Daher wird im Kaufvertrag aufgenommen, dass der Käufer sich verpflichtet, die Wohnung in der Frist im KfW Zustand zu halten. Deine Pflichten gibst Du dann weiter.
Aber ansonsten gibt es von Seiten der KfW keine Einschränkungen. Deshalb können ja auch Bauträger die Förderung für sich einstreichen und Du als Käufer gehst leer aus.
Zubi123 schrieb:

Du könntest zunächst eine Wohneinheit fertigstellen und dort einziehen.
Dann machst du die 2. Wohneinheit fertig und ziehst um.
Dann ist ein Verkauf der 1. Wohneinheit nicht steuerbar, weil du die 1. Wohnung ausschließlich selbst genutzt hast (keine Haltefrist erforderlich).
Da könnte das FA nicht mitspielen, wenn es mitdenkt. Denn ein Umzug, nur um Steuern zu sparen, von rechts nach links könnte entsprechend negativ ausgelegt werden. Kann, aber muss nicht.
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