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ᐅ Wohnriester auflösen so einfach möglich?


Erstellt am: 09.01.2019 09:23

Winniefred 09.01.2019 11:48
Kann man Informationen über ein etwaiges Wohnförderkonto direkt beim Finanzamt erhalten? Dann würde ich da nämlich mal nachhaken.

Der Beraterin vertraue ich 0. Die hatte davon offensichtlich keine Ahnung. Aber es wurde definitiv so gekündigt und ausgezahlt wie oben beschrieben.

Tobibi 09.01.2019 11:54
Ich vertraue meiner Beraterin auch gar nicht mehr. Ich weiß ehrlich gesagt nur nicht, was ich unternehmen soll.
Ich habe jetzt vor kurzem auf ihr Anraten die Bausparsumme auf 100k erhöht und 10k auf den Bausparer überwiesen vom Giro. Die Erhöhung hat dann auch noch ca 100€ Gebühr gekostet.
Ich bin gerade auf Arbeit und weiß die Zahlen nicht genau auswendig, ich glaube, das Guthaben auf dem Bausparer sind dann ca. 30k aktuell. Wenn ich jetzt schon bald ein Haus finden würde und mich nach einer Beratung von wem auch immer gegen Verwendung des Riesters entscheiden sollte, war das ziemlicher Mist.

Wiesel29 09.01.2019 12:35
Hallo Winniefred,

nein beim Finanzamt kannst du den stand nicht erfragen, da dieser dort nicht bekannt ist. Die Finanzämter bekommen nur die Beträge übermittelt, welche bei der Erklärung abgesetzt werden können. Dort wo das Konto geführt wird (Versicherung, Bank) müsste man aber einen Einblick erhalten.

Grüße

Caspar2020 09.01.2019 12:55
Winniefred schrieb:
haben wir das für Wohneigentumerwerb gekündigt und nach einigen Monaten das Geld erhalten (alles, was darauf war inkl. der Zulagen).

Und damit das WFK bei der Rentenversicherung aktiviert. Sprich das entnommene Kapital wird ab jetzt mit 2% fiktiv verzinst, und bei Renteneintritt muss es dann versteuert werden.
Winniefred schrieb:
Der Beraterin vertraue ich 0.

Wenn du bei der LBS bist, direkt in der Zentrale anrufen. Dann leiten die dich an den entsprechenden Fachbereich weiter. Die allermeisten Berater wissen nur wie man Riester verkauft

Wir hatten damals das Riester-Kapital von LBS zu einer anderen BSK übertragen lassen. Das dauerte dann fast ein ganzes Jahr; wobei grossteil der Zeit war das unser LBS Berater von der Thematik keine Ahnung hatte, bzw. Briefe kamen wollen sie wirklich, etc...

Caspar2020 09.01.2019 12:59
§ 92 Einkommensteuergesetz - Bescheinigung

Einer jährlichen Bescheinigung bedarf es nicht, wenn zu Satz 1 Nummer 1, 2, 6 und 7 keine Angaben erforderlich sind und sich zu Satz 1 Nummer 3 bis 5 keine Änderungen gegenüber der zuletzt erteilten Bescheinigung ergeben. Liegen die Voraussetzungen des Satzes 2 nur hinsichtlich der Angabe nach Satz 1 Nummer 6 nicht vor und wurde die Geschäftsbeziehung im Hinblick auf den jeweiligen Altersvorsorgevertrag zwischen Zulageberechtigtem und Anbieter beendet, weil

1. das angesparte Kapital vollständig aus dem Altersvorsorgevertrag entnommen wurde oder
2. das gewährte Darlehen vollständig getilgt wurde,

bedarf es keiner jährlichen Bescheinigung, wenn der Anbieter dem Zulageberechtigten in einer Bescheinigung im Sinne dieser Vorschrift Folgendes mitteilt: "Das Wohnförderkonto erhöht sich bis zum Beginn der Auszahlungsphase jährlich um 2 Prozent, solange Sie keine Zahlungen zur Minderung des Wohnförderkontos leisten. Der Anbieter kann dem Zulageberechtigten mit dessen Einverständnis die Bescheinigung auch elektronisch bereitstellen.

Also, damals bei Auszahlung müsste der Stand des WFK irgendwo aufgeführt gewesen sein.

Winniefred 09.01.2019 14:09
Ich schaue mal in die Unterlagen bzw rufe dort an.
lbsfinanzamtbausparerwfkkapital