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ᐅ Wohngebäudeversicherung - schleichende Beitragserhöhung bei Umstellung


Erstellt am: 06.07.23 13:34

motorradsilke07.07.23 05:27
Gem. Paragraf 40 VVG hast du ein Sonderkündigungsrecht, wenn der Beitrag erhöht wird, ohne dass die Leistungen steigen. Dazu hast du 1 Monat Zeit. Die Kündigung kannst du zum Zeitpunkt der Beitragserhöhung aussprechen.
Bei so einer Versicherung würde ich davon schnellstmöglich Gebrauch machen. Und mir über die gängigen Vergleichsportale was Neues suchen. Ich find den Beitrag eh viel zu teuer, aber kommt ja drauf an, was ihr drin habt und was ihr haben möchtet.
kati133707.07.23 08:40
Bau-beendet schrieb:

Sofern eine SoKü möglich ist, müsste das doch im Schreiben vermerkt sein, wie bei der KFZ… wird’s teurer denn auch der Hinweis auf SoKü.
Deswegen gehe ich von einem Fehler aus, oder es ist der Baupreisindex, weil keinerlei Hinweis auf Erhöhung oder SoKü im Schreiben steht.
motorradsilke schrieb:

Gem. Paragraf 40 VVG hast du ein Sonderkündigungsrecht, wenn der Beitrag erhöht wird, ohne dass die Leistungen steigen. Dazu hast du 1 Monat Zeit. Die Kündigung kannst du zum Zeitpunkt der Beitragserhöhung aussprechen.
Bei so einer Versicherung würde ich davon schnellstmöglich Gebrauch machen. Und mir über die gängigen Vergleichsportale was Neues suchen. Ich find den Beitrag eh viel zu teuer, aber kommt ja drauf an, was ihr drin habt und was ihr haben möchtet.

Ich find's auch relativ teuer. Wobei im Vergleich zu meiner ersten Wohngebäude geht's noch. Es geht halt nach Quadratmetern, und für die Wohngebäude haben wir halt fast doppelt so viel wie beim alten Haus. Da haben wir auch die Räume unter der Garage drin, weil da auch Fußbodenheizung drin ist usw.
Der Beitrag von 584 war im Vergleich noch halbwegs okay. War auch vieles abgedeckt. Der von 744 wird mir dann aber auch zu happig.
kbt0907.07.23 08:43
Naja ... ändert sich nicht im Grunde der Versicherungsgegenstand, erst Rohbau, dann Rohbau mit Fußbodenheizung und jetzt fertiggestellter Bau?

Vielleicht solltest du parallel mal checken, wo denn aktuell etwa die Beiträge sind, wenn du neu abschließt .. Check 24 z. B.
kati133707.07.23 09:09
kbt09 schrieb:

Naja ... ändert sich nicht im Grunde der Versicherungsgegenstand, erst Rohbau, dann Rohbau mit Fußbodenheizung und jetzt fertiggestellter Bau?

Vielleicht solltest du parallel mal checken, wo denn aktuell etwa die Beiträge sind, wenn du neu abschließt .. Check 24 z. B.
Wir hatten 2 Objekte in dem ersten Versicherungsschein. Einmal die verbundene Wohngebäude (da geht's ums fertige Gebäude), als Objekt 1, und einmal die Feuerrohbau, als Objekt 2. Objekt 1 hatte ne Prämie von 584€ - das ist übrigens auch was der Vertreter, der hier bei uns vor Ort war, sagte, was die Wohngebäude später kostet. Da war nicht die Rede von Rohbau mit Fußbodenheizung oder ähnlichem. Mit einschalten der Fußbodenheizung haben wir einfach komplett auf die Wohngebäude umgestellt. Die Rohbauversicherung war beitragsfrei in Kombination mit der anderen.

Wenn sich der Versicherungsgegenstand geändert hätte und das die Erhöhung verursacht, dann hätte
a) unser Vertreter uns eiskalt belogen , und
b) denke ich, hätte der Mitarbeiter an der Hotline das sehen und uns erklären können. Der konnte mir aber auch nicht sagen wo der höhere Betrag herkommt.
Bau-beendet07.07.23 09:20
Was ich nicht verstehe, was hat das denn mit der Fußbodenheizung (Fußbodenheizung?) zu tun?

Auf die Wohngebäude stellt man doch um, wenns Haus fertig ist, also bezugsfertig. So bei mir. Ich hatte das Paket vom Versicherer mit dem das Hausbauunternehmen zusammen gearbeitet hat. Als es fertig war entfiel die Rohbauversicherung und ging über in die Wohngebäudeversicherung. Und nach 2 Jahren "Haltedauer" habe ich dann zu einer anderen gewechselt.
kati133707.07.23 09:43
Mir wurde vom Bauunternehmer erklärt, dass man mit Inbetriebnahme der Heizung die Versicherung umstellt, damit man im Falle eines Wasserschadens abgedeckt wäre.
rohbauversicherungwohngebäudefußbodenheizung