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ᐅ Wohngebäudeversicherung als nicht Eigentümer


Erstellt am: 18.09.23 11:35

A
andimann
18.09.23 14:41
Nochmal Moin,
ihr habt da allgemein ein recht streitanfälliges Konstrukt. Ihr habt große Summen in das Eigentum deines Vaters investiert ( ich hoffe für euch, dass das Finanzamt das nicht mitbekommt. Da kann schnell Schenkungssteuer fällig werden). Im Schadensfall geht die Zahlung an ihn, wenn er es weiterleitet, wird wieder Schenkungssteuer fällig. An dich nicht unbedingt, aber für die 50 % die an deine Freundin gehen....

Und es wird wirklich interessant werden, was passiert, falls ihr beide euch mal trennen solltet. Beide haben im Grundbuch ein lebenslanges Wohnrecht stehen? Dass wird spannend, wer dann auszieht...

Bitte nicht falsch verstehen. Aber vielleicht solltet ihr da mal in einer ruhigen Minute mal mit einem Anwalt reden, wie man das für alle etwas besser gestalten kann.
Oder einfach heiraten, das macht eine Menge rechtlicher Probleme sehr viel einfacher... ;-) )

Viele Grüße,

Andreas
W
wilsumer
18.09.23 16:57
Gerade mit der Versicherung gesprochen. im Schadenfall wird an mich ausgezahlt. Versicherungsschutz besteht zu 100%. Wird mir kurzfristig in einem offiziellen Brief von der Versicherung bestätigt.

Zu den weiteren Punkten: Also rechtlich (sowohl erbtechnisch als auch steuerrechtlich) ist alles mit Anwalt und Steuerberater besprochen und abgeklärt. Auch notariell und mit Verträgen zwischen den Parteien. Das es ein besonderes Konstrukt ist, ist allen Parteien bewusst. Danke trotzdem für die Hinweise. Es ist sogar notariell geregelt das wenn meine Freundin und ich ausziehen wollen, mein Vater uns auszahlen muss. Und das mit der Heirat kommt auch noch ;-).
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