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ᐅ Wie wird bei einem Neubau die Höhe der Grundschuld festgelegt?


Erstellt am: 07.01.15 08:40

hg680608.01.15 14:22
OK, dann muss ich doch weiter ausholen.
Vor knapp 6 Jahren hatte ich zwei Eigentumswohnungen gekauft, eine vollfinanziert und vermietet als Kap.Anlage und in die andere habe ich ca. 100.000,- Eigenkap. reingesteckt und selbst bewohnt.
Dummerweise hatte ich dann auf beide Wohnungen eine Gesamtgrundschuld eintragen lassen. Jetzt, zum Neubau, habe ich die eigengenutzte ETW verkauft, und nun wird das wegen der gemeinsamen Grundschuld schwierig. Die Bank hat die vermietete Wohnung neu bewertet und festgestellt, dass nun knapp 34.000,- an Sicherheit fehlen. Und die musste ich nun auf ein Tagesgeldkonto legen, welches sie verpfänden haben.
Wenn ich nun halt eine weitere Grundschuld auf das Haus eintragen könnte wäre natürlich prima, aber ich denke da müsste beide Banken zustimmen, und das wird sehr schwierig.
nordanney08.01.15 14:49
hg6806 schrieb:
OK, dann muss ich doch weiter ausholen.
Vor knapp 6 Jahren hatte ich zwei Eigentumswohnungen gekauft, eine vollfinanziert und vermietet als Kap.Anlage und in die andere habe ich ca. 100.000,- Eigenkap. reingesteckt und selbst bewohnt.
Dummerweise hatte ich dann auf beide Wohnungen eine Gesamtgrundschuld eintragen lassen. Jetzt, zum Neubau, habe ich die eigengenutzte ETW verkauft, und nun wird das wegen der gemeinsamen Grundschuld schwierig. Die Bank hat die vermietete Wohnung neu bewertet und festgestellt, dass nun knapp 34.000,- an Sicherheit fehlen. Und die musste ich nun auf ein Tagesgeldkonto legen, welches sie verpfänden haben.
Wenn ich nun halt eine weitere Grundschuld auf das Haus eintragen könnte wäre natürlich prima, aber ich denke da müsste beide Banken zustimmen, und das wird sehr schwierig.

Diese Erläuterung Deines Problems (vielen Dank dafür) unterstützt meine Vermutung, dass es mit einer weiteren Grundschuld auf Deinem Haus nicht klappen wird. Die Bank benötigt bewertbare Sicherheiten, die sie bei der ETW nicht hat - denn ansonsten würde sie ja dort eine Grundschuld anstatt des Tagesgeldes nehmen. Bewertbar ist (wahrscheinlich) auch nicht eine Grundschuld auf Deinem Haus, so dass die Bank sich m.E. nicht darauf einlassen wird.
Ich würde eher mal den Weg gehen, mit der ETW-finanzierenden Bank zu sprechen, warum denn durch eine Neubewertung - bei in den letzten Jahren gestiegenen Immobilienpreisen - Sicherheiten fehlen. Unterstellt, dass die ETW sich nicht am A... der Welt befindet
hg680608.01.15 15:09
Habe schon mit der Bank gesprochen. Kein Entgegenkommen. Sie verdient ja schließlich auch an dem Tagesgeld....Das versuche ich jetzt aber zu einer anderen Bank umzushiften. Wird halt etwas schwieriger mit der Verpfändung.
Die Wohnung ist damals für den gleichen Preis gekauft worden wie sie jetzt bewertet wurde. Und davon wurden noch ca. 40% abgezogen als Sicherheit, etc. Natürlich ist die Wohnung nun viel mehr wert. Meine eigengenutzte ETW hatte ich mit einem Gewinn von fast 100.000,- verkauft. Aber das interessiert die Bank nicht.
Ach ja, die Wohnung befinden sich in guter Lage am Rande von Frankfurt am Main....
etwgrundschuldwohnung