Wir bauen ein (fast schlüsselfertiges) Fertighaus und da auf der Webseite der für unseren Bauort zuständigen Landesbehörde der Hinweis "Baugenehmigungsgebühr EUR 6,50 je angefangene EUR 1.000 der Rohbausumme (Mindestgebühr: EUR 50,00)" steht, würde ich gerne wissen, ob wir die Rohbausumme selbst berechnen können oder welcher Wert bei Fertighäusern für die Baugenehmigungsgebühr zugrundelegt wird. Tante Google konnte mir nicht weiterhelfen. Danke schon einmal im Voraus für Eure Hilfe.
Was soll da geschätzt werden? Die Kubatur mit Berechnungsnachweis ist zwingender Bestandteil des Bauantrags und die so errechnete Rohbausumme muss durch den Bauvorlageberechtigten im Bauantragsformular eingetragen werden. Gibt es nichts zu schätzen, erst recht nicht vom Bauherren.
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Pinkiponk23.01.20 09:16Fuchur schrieb:
Was soll da geschätzt werden?Ich arbeite gerade an einer Excel-Tabelle in die ich alle möglichen (Bauneben-)Kosten eintragen möchte und hätte auch gerne etwasbei "Baugenehmigung" hingeschrieben. Aber Deine Hinweise und die der anderen Foristen helfen mir schon sehr gut weiter.