Was soll da geschätzt werden? Die Kubatur mit Berechnungsnachweis ist zwingender Bestandteil des Bauantrags und die so errechnete Rohbausumme muss durch den Bauvorlageberechtigten im Bauantragsformular eingetragen werden. Gibt es nichts zu schätzen, erst recht nicht vom Bauherren.
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Pinkiponk23.01.20 09:16Fuchur schrieb:
Was soll da geschätzt werden?Ich arbeite gerade an einer Excel-Tabelle in die ich alle möglichen (Bauneben-)Kosten eintragen möchte und hätte auch gerne etwasbei "Baugenehmigung" hingeschrieben. Aber Deine Hinweise und die der anderen Foristen helfen mir schon sehr gut weiter.