W
Mein Konto
Hausbau - Ratgeber
Bauherrenhilfe
- Bauherrenhilfe vor Vertragsabschluss
-- Warum einen unabhängigen Baubetreuer?
-- Vertragsgrundlagen
-- Bausumme
-- Zahlungsplan zur Kostenkontrolle
-- Pflichten des Bauherren vor Vertragsabschluss
-- Unterlagen beim Hausbau vor Vertragsabschluss
- Bauherrenhilfe nach Vertragsabschluss
-- Bauantrag bei Behörden
-- Bau-Genehmigungsverfahren bei Baubehörden
-- Bauspezifische Versicherungen
-- Bauzeitenplan
-- Baubeginn - die Letzten Pflichten der Bauherrschaft
- Bauherrenhilfe während der Bauzeit
- Gewährleistungsansprüche
- Bauabnahme
Baufinanzierung
- Baufinanzierung - Allgemeine Fragen
- Kreditarten
- Kredit-Konditionen
- Bausparen
- Staatliche Förderungen
- Verkehrswert
- Haushaltsrechnung und Bonität
Hausbau Planung
- Haustypen
- Hausbau Vorbereitungsarbeiten
- Das Baugrundstück
- Baugrund beim Hausbau
- Baurecht
- Gebäudeschutz
- Erdarbeiten und Wasserhaltung
- Stützmauern
- Einfriedung
- Untergeschoss
- Kanalisation
- Tragende Elemente
- Nichttragende Innenwände
- Fundation / Fundament
- Deckenkonstruktionen
- Dächer
- Kaminanlagen
- Treppen Rampen Leitern
- Dachbeläge und Spengler
- Fenster
- Sonnen und Wetterschutz
- Aussenputze
- Einbauten, Küchen, Türen
- Bodenbeläge und Unterlagsböden
- Parkett
- Gips, Wand, Decke
Haustechnik und Energie
- Heiztechnik
- Lüftung und Klimatechnik
- Sanitärtechnik
- Elektrotechnik
- Erneuerbare Energie
Whirlpools / Jacuzzi
Hausbau Magazin
- Baufinanzierung trotz Krise?
- Das Blockhaus
- Moderne Dämmstoffe im Vergleich
- Erker Vor- und Nachteile
- Glasflächen beim Hausbau
- Günstig ein Haus Bauen
- Mediterraner Hausbaustil
- Mehrgenerationenhaus
- Moderne Architektur
- Gartengestaltung leicht gemacht
- Traditioneller Ziegelbau
- Villa als höchster Traum
- Im Eigenheim Ruhestand geniessen
- Altbau sanieren
- Kauf einer Holzgarage
- Immobilienmakler
- Arbeitshandschuhe für den Winter
- Zuhause verschönern
- Outdoor-Plissees
- Schlafzimmer planen
- Terrassenüberdachung
- Wohngebäudeversicherung
- Zaunarten und Eigenschaften
- Hauseingang gestalten
- Der perfekte Grundriss
- Sparsamer heizen im Altbau
- Einfamilienhaus smart finanzieren
- Planung einer PV-Anlage
- Neues Haus
- Immobilienfinanzierung
- Installation einer Photovoltaikanlage
- Asbest erkennen und entfernen
- Sauna im Fokus - Wellness zuhause
- Erfolgreich vermieten
- Die perfekte Winterbekleidung
- Das Niedrigenergiehaus
- Der April und seine Stürme
- Architektonische Vielfalt
- Ökologisch und nachhaltig bauen
- Das perfekte Schlafzimmer
- Nachhaltige Energieversorgung
- Zukunftsorientiert bauen
- Nachhaltigkeit beim Hausbau
- Tiny Houses
- Wärmepumpen als nachhaltige Heizvariante
- Maßgeschneiderten Kleiderschrank
- Der richtige Baukredit
- Ratgeber für erfolgreichen Hausbau
- Haus als Altersvorsorge
Do-it-yourself Anleitungen
- Verlegeanleitung für Bodenbeläge und Parkett
- Bodenbeläge und Parkett reinigen und pflegen
- Malerarbeiten am Haus
- Garten Tipps
- Umzug und Reinigung

ᐅ Widerrufsbelehrung verbraucherbauvertrag Town & Country


Erstellt am: 18.09.2020 20:44

miwo123 18.09.2020 20:44
Hallo,

wir haben im März 2020 einen Verbraucherbauvertrag mit einem Town & Country Lizenzpartner geschlossen. Nun ist es so, dass so einige Sachen vorgefallen sind in letzter Zeit und wir aus dem Vertrag wieder zurücktreten möchten. Wir waren auch schon beim Anwalt und der hat wohl in der Widerrufsbelehrung einen Fehler gefunden. Dieser Fehler hat laut Aussage des Anwalts zur Folge, dass die Widerrufsbelehrung unwirksam ist und die 14 tägige Widerrufsfrist somit noch nicht angefangen hat zu laufen. Wir haben daraufhin unseren Widerruf an den Lizenzpartner geschickt, mit dem wir den Vertrag geschlossen haben. Dieser hat den Widerruf aber abgelehnt und gemeint es gibt keine Fehler.

Jetzt würde ich gerne mal von Euch wissen, was für eine Firma bei Euch in der Widerrufsbelehrung von Eurem Town & Country Lizenzpartner steht. Bei uns steht nämlich, dass wir unseren Widerruf an die Town & Country Haus Lizenzgeber Gmbh richten sollen und das hat unser Anwalt bemängelt, da der Vertrag ja mit einem rechtlich selbständigen Lizenzpartner von Town & Country geschlossen wurde und nicht mit der Town & County Haus Lizenzgeber Gmbh.

Vielen Dank schon mal für Eure Hilfe.

Martial.white 18.09.2020 21:03
Darf ich vorsichtig fragen, was das bringen soll?

danixf 18.09.2020 21:12
Martial.white schrieb:

Darf ich vorsichtig fragen, was das bringen soll?
Man kommt ohne Konsequenzen aus dem Vertrag. Der TE hat sich allem Anschein nach vorher nicht gut erkundigt. Andernfalls würde man gar nicht mit Town & Country bauen. Das ist nun mal eine Wundertüte.

@TE
Das ist halt rechtliche Grauzone. Ähnlich wie die ganzen Kreditverträge der Banken. Beispielhaft wären hier explizit die Verträge mit den Autobanken.
Das kann durchaus vor Gericht durchgehen. Da ich selber meinen Kreditvertrag vom Auto widerrufen habe, kann ich dir sagen, dass es etwa 9-10 Monate dauert bis man überhaupt einen Gerichtstermin hat.

Martial.white 18.09.2020 21:15
Ich meinte was der TE sich mit der Frage nach den Vertragspartnern der Widerrufsbelehrung der anderen Forenmitgmitgliedern erhofft.

Das er damit aus dem Vertrag kommt (edit: Kommen könnte - und welcher Abschlag fällig wird falls er schon Leistungen bekommen hat- siehe Auto-Verträge) ist klar, aber dafür hat er ja den Anwalt der ihm Erfolg verspricht.

miwo123 18.09.2020 21:15
Martial.white schrieb:

Darf ich vorsichtig fragen, was das bringen soll?

Mich interessiert halt, ob in allen Widerrufsbelehrungen die Town & Contry Haus Lizenzgeber Gmbh steht oder halt der jeweilige Town & Country Lizenzpartner der das Haus baut.

miwo123 18.09.2020 21:21
Martial.white schrieb:

Ich meinte was der TE sich mit der Frage nach den Vertragspartnern der Widerrufsbelehrung der anderen Forenmitgmitgliedern erhofft.

Das er damit aus dem Vertrag kommt (edit: Kommen könnte - und welcher Abschlag fällig wird falls er schon Leistungen bekommen hat- siehe Auto-Verträge) ist klar, aber dafür hat er ja den Anwalt der ihm Erfolg verspricht.

Das Problem ist, das der Anwalt sagt, dass der falsche Vertragspartner in der Widerrufsbelehrung steht und ich den Vertrag somit noch widerrufen kann. Und der Town & Country Lizenzpartner sagt das es alles so richtig ist und somit kein widerruf mehr möglich ist. Ich möchte nur meine Erfolgschancen ausloten wenn ich das ganze Spiel mit Anwalt weiter treibe und es eventuell zum Prozess kommt
town & countrylizenzpartnervertraganwaltwiderrufsbelehrunglizenzgeberverträge