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ᐅ Widerrufsbelehrung verbraucherbauvertrag Town & Country


Erstellt am: 18.09.20 20:44

T_im_Norden 26.09.20 17:56
Hmm, wenn ich einen Vertrag mit Firma Xy in Z abschließe, dann müßte ich auch bei meinem Vertragspartner Xy in Z widerrufen und nicht bei Firma Z in W oder ?

Aphrodithe 27.09.20 00:17
Die Folge des Wiederrufs ist entscheidend und wo und wie dieser zu erfolgen hat!Hier also eindeutig geregelt!Da kann der Anbieter entspannt zurücklehnen

T_im_Norden 27.09.20 06:07
Dann kann man also eine beliebige Firma als Adresse für den Widerruf angeben ?
Komisch.

Aphrodithe 27.09.20 15:55
Solange der Adressat und die Rechtsfolge eindeutig ist kein Problem! Zumal es hier auch der Lizenzgeber ist. Der TE hatte alle Informationen um fristgerecht zu widerrufen also firmenseitts alles in Ordnung!

MM1506zzzz 28.09.20 23:15
Sehe ich überhaupt nicht so:
Wenn ich einen Vertrag mit der Hausbau XY GmbH schließe, ist dieser mein Vertragsparter und an den muß ich auch den Widerruf richten. Wer der Lizenzgeber der Hausbau XY GmbH ist, ist mir völlig gleich, denn mit dem habe ich kein Vertragsverhältnis. Folglich bringt es auch überhaupt gar nichts, wenn ich bei dem Lizenzgeber den Vertrag, den ich mit der Hausbau XY habe, widerrufe. Und genau so hat dann der Belehrungshinweis, meinen Widerruf an den Lizenzgeber zu richten, einen Mangel.

ypg 28.09.20 23:49
Town & Country ist ein Franchising... das kann man sicherlich über Google herausbekommen, wie es sich da gesetzlich verhält? Gewährleistungsansprüche sind ja beim direkten Verkäufer zu tätigen. Insofern könnte es sich tatsächlich um einen Formfehler handeln.
town & countrylizenzgebervertrag