ᐅ Widerrufsbelehrung verbraucherbauvertrag Town & Country
Erstellt am: 18.09.20 20:44
T
T_im_Norden26.09.20 17:56Hmm, wenn ich einen Vertrag mit Firma Xy in Z abschließe, dann müßte ich auch bei meinem Vertragspartner Xy in Z widerrufen und nicht bei Firma Z in W oder ?
A
Aphrodithe27.09.20 00:17Die Folge des Wiederrufs ist entscheidend und wo und wie dieser zu erfolgen hat!Hier also eindeutig geregelt!Da kann der Anbieter entspannt zurücklehnen
T
T_im_Norden27.09.20 06:07Dann kann man also eine beliebige Firma als Adresse für den Widerruf angeben ?
Komisch.
Komisch.
A
Aphrodithe27.09.20 15:55Solange der Adressat und die Rechtsfolge eindeutig ist kein Problem! Zumal es hier auch der Lizenzgeber ist. Der TE hatte alle Informationen um fristgerecht zu widerrufen also firmenseitts alles in Ordnung!
M
MM1506zzzz28.09.20 23:15Sehe ich überhaupt nicht so:
Wenn ich einen Vertrag mit der Hausbau XY GmbH schließe, ist dieser mein Vertragsparter und an den muß ich auch den Widerruf richten. Wer der Lizenzgeber der Hausbau XY GmbH ist, ist mir völlig gleich, denn mit dem habe ich kein Vertragsverhältnis. Folglich bringt es auch überhaupt gar nichts, wenn ich bei dem Lizenzgeber den Vertrag, den ich mit der Hausbau XY habe, widerrufe. Und genau so hat dann der Belehrungshinweis, meinen Widerruf an den Lizenzgeber zu richten, einen Mangel.
Wenn ich einen Vertrag mit der Hausbau XY GmbH schließe, ist dieser mein Vertragsparter und an den muß ich auch den Widerruf richten. Wer der Lizenzgeber der Hausbau XY GmbH ist, ist mir völlig gleich, denn mit dem habe ich kein Vertragsverhältnis. Folglich bringt es auch überhaupt gar nichts, wenn ich bei dem Lizenzgeber den Vertrag, den ich mit der Hausbau XY habe, widerrufe. Und genau so hat dann der Belehrungshinweis, meinen Widerruf an den Lizenzgeber zu richten, einen Mangel.
Ähnliche Themen