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ᐅ Wibank Hessen-Darlehen Antrag Unterlagen und Erfahrungen


Erstellt am: 22.06.23 19:54

BananaJoe8618.10.23 07:58
ReXel83 schrieb:

Im für die Förderung maßgeblichen hessischen Wohnraumfördergesetz heißt es unter §7, dass nur die innerhalb der nächsten 12 Monaten erwartbaren Einkommensänderung entscheidend sind.

Aber nun gut, da es keinen Rechtsanspruch auf die Förderung gibt, dürfte die Behörde einen maximalen Ermessensspielraum haben.

Ohne Berücksichtigung von Elternzeit wird das für uns nicht funktionieren...

Für was gibt es eigentlich eine Einkommensgrenze, wenn ich mich dann trotzdem 12 Monate nicht fortbewegen darf - vor allem in der jetzigen Zeit wo die Inflation uns alle auffrisst. Wir wären derzeit auf den Cent genau an der Grenze - jede 10 Euro Gehaltserhöhung, Boni oder sonst was würden uns rausschmeißen. Ich kann doch keine Förderung abschließen, wenn ich dann 12 lang Monate riskiere wieder rauszufliegen...
Cronos8618.10.23 10:13
Ich zitiere mal einen Teil des §7 HWoFG:
"(1) Als Jahreseinkommen im Sinne des § 6 ist regelmäßig das Jahreseinkommen des vorausgegangenen Kalenderjahres zugrunde zu legen. Hierzu ist in der Regel vom letzten Einkommensteuerbescheid, Vorauszahlungsbescheid oder von der letzten Einkommensteuererklärung auszugehen.

Entsprechen die Einkommensverhältnisse nach Satz 1 im Zeitpunkt der Antragstellung nach den §§ 11 oder 17 nicht nur vorübergehend nicht mehr den tatsächlichen oder den innerhalb von zwölf Monaten zu erwartenden Einkommensverhältnissen, so sind die aktuellen oder die zu erwartenden Einkommensverhältnisse durch Hochrechnung auf ein Jahreseinkommen in die Einkommensermittlung einzubeziehen.

Einkommensveränderungen, deren Beginn oder Ausmaß nicht ermittelt werden können, bleiben außer Betracht."

Damit sind Gehaltserhöhungen außerhalb der Betrachtung... Wenn der Antrag durch ist, will auch niemand mehr etwas von dir haben (solange die Raten pünktlich bezahlt werden).
BananaJoe8618.10.23 12:35
Cronos86 schrieb:

Ich zitiere mal einen Teil des §7 HWoFG:
"(1) Als Jahreseinkommen im Sinne des § 6 ist regelmäßig das Jahreseinkommen des vorausgegangenen Kalenderjahres zugrunde zu legen. Hierzu ist in der Regel vom letzten Einkommensteuerbescheid, Vorauszahlungsbescheid oder von der letzten Einkommensteuererklärung auszugehen.

Entsprechen die Einkommensverhältnisse nach Satz 1 im Zeitpunkt der Antragstellung nach den §§ 11 oder 17 nicht nur vorübergehend nicht mehr den tatsächlichen oder den innerhalb von zwölf Monaten zu erwartenden Einkommensverhältnissen, so sind die aktuellen oder die zu erwartenden Einkommensverhältnisse durch Hochrechnung auf ein Jahreseinkommen in die Einkommensermittlung einzubeziehen.

Einkommensveränderungen, deren Beginn oder Ausmaß nicht ermittelt werden können, bleiben außer Betracht."

Damit sind Gehaltserhöhungen außerhalb der Betrachtung... Wenn der Antrag durch ist, will auch niemand mehr etwas von dir haben (solange die Raten pünktlich bezahlt werden).

Danke, d.h. ich kann eine Woche nach Antragszusage auf die Idee kommen, das mir mein aktueller Arbeitgeber doch nicht mehr gefällt ;-)
Marcel1126.11.23 09:26
Hallo zusammen,
wir sind auch aktuell im Gespräch mit der WI Bank da es aktuell einfach nicht ohne Unterstützung zu finanzieren ist.
Ich hätte eine Frage zum Eigenkapital.
Da ich schon eine Garage gebaut habe und das Grundstück ausgeschüttet habe wirds mim Eigenkapital eng.
Muss das Eigenkapital nur bei Beantragung nachgewiesen werden und dann will keiner mehr was davon wissen ?
Lynxx2604.02.24 17:12
ReXel83 schrieb:

Also die Gehaltsgrenze ist ein echter Endgegner.
Wie ist das denn bei Elternzeit? Da gibts ja keine genaue Vorgabe oder? Welches Gehalt wird rangezogen wenn sich meine Frau bei Darlehensantrag in Elternzeit befindet? Das Elterngeld oder das potenzielle Gehalt einer Halbtagsstelle in 1-2 Jahren??
HungrigerHugo schrieb:

Nein. Wir haben Anfang 2024 noch einen Monat gemeinsam Elternzeit, danach werden wir beide Teilzeit arbeiten. Laut einem Mitarbeiter von der WI Bank (Stand Heute) stellt das kein Problem dar.
Hi Rexel83, habt ihr den Darlehensantrag inkl. Arbeitszeitreduzierung auf Basis der Elternzeit gestellt? Hat man das Elternzeit-Gehalt als Grundlage genommen oder das zu erwartende Gehalt nach Beendigung der Elternzeit? Würde mich interessieren, weil ich auch ne längere Elternzeitpause (in Form von Teilzeit) plane. Danke vorba für das Teilen Deimer Erfahrungen hierzu...
ReXel8304.02.24 22:42
Kann dir leider nicht weiterhelfen.
Wir warten noch auf unseren Bebauungsplan. Erst dann schaue ich was für uns in Frage kommt. Aktuell wird das Hessendarlehen wohl selbst mit Elterngeld für uns nicht in Frage kommen...
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