W
Mein Konto
Hausbau - Ratgeber
Bauherrenhilfe
- Bauherrenhilfe vor Vertragsabschluss
-- Warum einen unabhängigen Baubetreuer?
-- Vertragsgrundlagen
-- Bausumme
-- Zahlungsplan zur Kostenkontrolle
-- Pflichten des Bauherren vor Vertragsabschluss
-- Unterlagen beim Hausbau vor Vertragsabschluss
- Bauherrenhilfe nach Vertragsabschluss
-- Bauantrag bei Behörden
-- Bau-Genehmigungsverfahren bei Baubehörden
-- Bauspezifische Versicherungen
-- Bauzeitenplan
-- Baubeginn - die Letzten Pflichten der Bauherrschaft
- Bauherrenhilfe während der Bauzeit
- Gewährleistungsansprüche
- Bauabnahme
Baufinanzierung
- Baufinanzierung - Allgemeine Fragen
- Kreditarten
- Kredit-Konditionen
- Bausparen
- Staatliche Förderungen
- Verkehrswert
- Haushaltsrechnung und Bonität
Hausbau Planung
- Haustypen
- Hausbau Vorbereitungsarbeiten
- Das Baugrundstück
- Baugrund beim Hausbau
- Baurecht
- Gebäudeschutz
- Erdarbeiten und Wasserhaltung
- Stützmauern
- Einfriedung
- Untergeschoss
- Kanalisation
- Tragende Elemente
- Nichttragende Innenwände
- Fundation / Fundament
- Deckenkonstruktionen
- Dächer
- Kaminanlagen
- Treppen Rampen Leitern
- Dachbeläge und Spengler
- Fenster
- Sonnen und Wetterschutz
- Aussenputze
- Einbauten, Küchen, Türen
- Bodenbeläge und Unterlagsböden
- Parkett
- Gips, Wand, Decke
Haustechnik und Energie
- Heiztechnik
- Lüftung und Klimatechnik
- Sanitärtechnik
- Elektrotechnik
- Erneuerbare Energie
Whirlpools / Jacuzzi
Hausbau Magazin
- Baufinanzierung trotz Krise?
- Das Blockhaus
- Moderne Dämmstoffe im Vergleich
- Erker Vor- und Nachteile
- Glasflächen beim Hausbau
- Günstig ein Haus Bauen
- Mediterraner Hausbaustil
- Mehrgenerationenhaus
- Moderne Architektur
- Gartengestaltung leicht gemacht
- Traditioneller Ziegelbau
- Villa als höchster Traum
- Im Eigenheim Ruhestand geniessen
- Altbau sanieren
- Kauf einer Holzgarage
- Immobilienmakler
- Arbeitshandschuhe für den Winter
- Zuhause verschönern
- Outdoor-Plissees
- Schlafzimmer planen
- Terrassenüberdachung
- Wohngebäudeversicherung
- Zaunarten und Eigenschaften
- Hauseingang gestalten
- Der perfekte Grundriss
- Sparsamer heizen im Altbau
- Einfamilienhaus smart finanzieren
- Planung einer PV-Anlage
- Neues Haus
- Immobilienfinanzierung
- Installation einer Photovoltaikanlage
- Asbest erkennen und entfernen
- Sauna im Fokus - Wellness zuhause
- Erfolgreich vermieten
- Die perfekte Winterbekleidung
- Das Niedrigenergiehaus
- Der April und seine Stürme
- Architektonische Vielfalt
- Ökologisch und nachhaltig bauen
- Das perfekte Schlafzimmer
- Nachhaltige Energieversorgung
- Zukunftsorientiert bauen
- Nachhaltigkeit beim Hausbau
- Tiny Houses
- Wärmepumpen als nachhaltige Heizvariante
- Maßgeschneiderten Kleiderschrank
- Der richtige Baukredit
- Ratgeber für erfolgreichen Hausbau
- Haus als Altersvorsorge
Do-it-yourself Anleitungen
- Verlegeanleitung für Bodenbeläge und Parkett
- Bodenbeläge und Parkett reinigen und pflegen
- Malerarbeiten am Haus
- Garten Tipps
- Umzug und Reinigung

ᐅ Werkvertrag Preissteigerungen Rechte


Erstellt am: 30.05.21 15:56

ArtemR9030.05.21 19:18
kbt09 schrieb:

Die erste Frage, die sich da stellt .. für wann ist die Erschließung garantiert, so dass ihr anfangen könnt? Oder ist die evtl. gar nicht garantiert?

Stand jetzt wird von einem Start der Bebauung in 10/2021 ausgegangen.
i_b_n_a_n30.05.21 20:22
Bei Erschließung von Baugebieten gibt keiner (Gemeinde) zugesicherte Termine ab. Gerade zur Zeit wäre das auch der pure Wahnsinn.
Fuchur30.05.21 20:53
ArtemR90 schrieb:

Sind solche Preissteigerungen denn nichtig? Können wir aufgrund von Preissteigerungen vom Vertrag zurücktreten wenn wir schriftlich festgelegt haben, seit wann die Preise nicht mehr die gleichen sind und Wir belegen können, dass ein Baubeginn vor 09/2021 nicht realistisch ist?
Warum sollte das so sein? Natürlich nicht. Ihr habt einen Vertrag und der wird vom Unternehmen genau so eingehalten wie festgelegt. 12 Monate der benannte Preis, danach ein anderer. Und nochmal, der Baubeginn ist völlig egal. Deshalb findest du hier kaum Freunde von diesen Bauverträgen mit Grundstücksservice. Du bindest dich an ein Unternehmen und es laufen Fristen, obwohl ein Grundstück noch nichtmal in Aussicht ist. Das ist jetzt so wie es ist und nicht zu ändern, mit den Konsequenzen werdet ihr aber leben müssen.

Was steht denn im Vertrag dazu, wenn kein Grundstück gefunden wird? Nur aus den dort beschriebenen vertraglichen Gründen hättest du ein Rücktrittsrecht.
11ant31.05.21 17:10
ArtemR90 schrieb:

in 09/2020 haben wir einen Werkvertrag (mit 12 Monaten Festpreisgarantie) bei einem großen GU unterschrieben, da dieser uns einen "Grundstücksuchservice" angeboten hat. Leider wurde uns bis heute vom GU kein Grundstück vorgelegt auf dem wir bauen könnten. In 01/2021 haben wir selber ein Grundstück gefunden und haben uns vor kurzem mit unserem GU erneut zusammengesetzt um unser Bauvorhaben zu konkretisieren.
Falls der "große GU" wie ein Körperteil des Pudels heißt, enden die Verträge m.W., wenn kein geeignetes Grundstück gefunden wird, der Eignungsmaßstab ist dabei m.W. die Bebaubarkeit mit dem im Vertrag bezeichneten Hausmodell. Insofern hätte ich denen dann nicht erzählt, daß ich selber gefunden habe, sondern entspannt abgewartet, daß sie nichts fänden (was bei diesem Spiel gar nicht so selten ist).
Lotti8802.06.21 17:47
Ok wow das ist ein Rätsel, das mich heute noch eine Weile beschäftigen wird 😀
Welcher Körperteil des Pudels heißt wie ein großer GU? Ich bin gespannt ob ich noch drauf komme ^^
vertraggrundstück