ᐅ Wer muss Abrisskosten für Containerbebauung bezahlen?
Erstellt am: 13.07.24 19:58
BauBine12313.07.24 19:58
Hallo, ich hoffe hier kann mir jemand weiterhelfen.
eigentlich handelt es sich hier um eine Erbangelegenheit. Mein Vater, zu dem ich keinen Kontakt hatte (deshalb weiß ich keine Details) lebte kurz vor seinem Tod in einem Wohncontainer, dessen Bau er in Auftrag gegeben hat. Bei dem betreffenden Grundstück handelt es sich um eine private Grünfläche, welche meinem Vater angeblich gar nicht gehört und deshalb die Bebauung laut Bauamt/Verwaltungsgericht nicht zulässig ist. Diesbezüglich hat das Verwaltungsgericht Nutzungsuntersagung entschieden. Bald muss dieser Containerbau wohl abgerissen werden. Es wurden vom Anwalt der Gegenseite hierfür 45000 € als Passiva geschätzt im Nachlassverzeichnis.
Da das Grundstück, auf dem der Container erbaut wurde, meinem Vater nicht gehört, frage ich mich, wer nun die Abrisskosten tragen muss.
-Die Erbin, welche als seine Mitbewohnerin ebenfalls auf diesem Grundstück lebte, oder
-der Grundstückseigentümer
Ich als Pflichtteilsberechtigte versuche gerade noch einmal, einen Auszug aus dem Grundbuch zu erhalten, um einen Einblick zu erhalten. Leider war mein letzter Anruf erfolglos.
eigentlich handelt es sich hier um eine Erbangelegenheit. Mein Vater, zu dem ich keinen Kontakt hatte (deshalb weiß ich keine Details) lebte kurz vor seinem Tod in einem Wohncontainer, dessen Bau er in Auftrag gegeben hat. Bei dem betreffenden Grundstück handelt es sich um eine private Grünfläche, welche meinem Vater angeblich gar nicht gehört und deshalb die Bebauung laut Bauamt/Verwaltungsgericht nicht zulässig ist. Diesbezüglich hat das Verwaltungsgericht Nutzungsuntersagung entschieden. Bald muss dieser Containerbau wohl abgerissen werden. Es wurden vom Anwalt der Gegenseite hierfür 45000 € als Passiva geschätzt im Nachlassverzeichnis.
Da das Grundstück, auf dem der Container erbaut wurde, meinem Vater nicht gehört, frage ich mich, wer nun die Abrisskosten tragen muss.
-Die Erbin, welche als seine Mitbewohnerin ebenfalls auf diesem Grundstück lebte, oder
-der Grundstückseigentümer
Ich als Pflichtteilsberechtigte versuche gerade noch einmal, einen Auszug aus dem Grundbuch zu erhalten, um einen Einblick zu erhalten. Leider war mein letzter Anruf erfolglos.
K a t j a13.07.24 21:14
Ich bin überhaupt kein Experte und kann nur meine Vermutung äußern:
Ich denke, zunächst muss derjenige, der den Schaden verursacht hat, den Urzustand wieder herstellen. Wenn mehrere Personen beteiligt waren, verteilt sich die Schuld entsprechend. Wenn der Verursacher verstorben ist, treten seine Erben in die Pflicht, sofern sie das Erbe nicht ausschlagen.
Ich denke, zunächst muss derjenige, der den Schaden verursacht hat, den Urzustand wieder herstellen. Wenn mehrere Personen beteiligt waren, verteilt sich die Schuld entsprechend. Wenn der Verursacher verstorben ist, treten seine Erben in die Pflicht, sofern sie das Erbe nicht ausschlagen.
BauBine12313.07.24 21:47
Hallo Katja, vielen Dank für die Antwort.
Das klingt logisch. Wer etwas verursacht, muss es auch beseitigen.
Vielleicht meldet sich ja vielleicht sogar noch jemand der es zufällig weiß
Das klingt logisch. Wer etwas verursacht, muss es auch beseitigen.
Vielleicht meldet sich ja vielleicht sogar noch jemand der es zufällig weiß
nordanney14.07.24 01:22
BauBine123 schrieb:
Da das Grundstück, auf dem der Container erbaut wurde, meinem Vater nicht gehört, frage ich mich, wer nun die Abrisskosten tragen muss.Vater bzw. Erben. Wer denn sonst? Ich stelle mein altes Auto auf Dein Grundstück und dann habe ich meinen Müll entsorgt? So läuft das nicht. Verursacherprinzip.ypg14.07.24 01:38
Ich gehe mal davon aus, dass das Grundstück gepachtet wurde? Gibt es einen Pacht- oder Nutzungsvertrag? Ggf steht da etwas drin?!
FloHB12314.07.24 11:00
Wenn solche Kosten im Raum stehen, würde ich an deiner Stelle das Erbe ausschlagen. Denn bis entscheiden ist, wer wie viel zu zahlen hat, ist die Frist wahrscheinlich abgelaufen. Dann brauchst du dir darüber auch keine Gedanken mehr machen.
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