ᐅ Welches Datum zählt bei der BAFA
Erstellt am: 27.01.2025 09:39
Neuling249 27.01.2025 09:39
Hallo zusammen,
ich habe im Dezember 2024 einen Antrag einen Antrag für die Sanierung von Einzelmaßnahmen gestellt. Die max. Förderung werden ich bei meinem Vorhaben locker verbrauchen und würde gerne noch einen zweiten Antrag für das Jahr 2025 stellen.
Die Frage, die sich mir dabei stellt: Zählt der Antrag aus Dez. 2024 für das Jahr 2024 oder 2025? Der Zuwendungsbescheid wird ja dieses Jahr erst kommen.
Danke und Grüße
ich habe im Dezember 2024 einen Antrag einen Antrag für die Sanierung von Einzelmaßnahmen gestellt. Die max. Förderung werden ich bei meinem Vorhaben locker verbrauchen und würde gerne noch einen zweiten Antrag für das Jahr 2025 stellen.
Die Frage, die sich mir dabei stellt: Zählt der Antrag aus Dez. 2024 für das Jahr 2024 oder 2025? Der Zuwendungsbescheid wird ja dieses Jahr erst kommen.
Danke und Grüße
leschaf 27.01.2025 15:40
Soweit ich weiß gilt das Datum der Antragstellung, nicht das Rechnungsdatum. D.h. wenn du Dez 2024 einen Antrag gestellt hast, kannst du 2025 wieder einen stellen - aber natürlich nur für Vorhaben, die du noch nicht gestartet hast (funktioniert also nicht, wenn du z.B. im ersten Antrag Fenster und Dach beantragt und danach beauftragt hast, die Kosten jetzt höher als geplant ausfallen und du die schon beauftragten Fenster nochmal beantragst).
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