Welches Darlehen zuerst abrufen? Welches Sondertilgen?

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Zuletzt aktualisiert 19.04.2024
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Altai

Okay, das heißt dann, dass nach vollem Abruf die vereinbarte Rate dieses Darlehens zu zahlen wäre? Zusätzlich würden dann ab 1.7.20 für das 250k Darlehen je abgerufener Summe die 1,56% Zinsen fällig sowie für den nicht abgerufenen Teil die 2,5%p.a.? Erst nach Vollauszahlung die vereinbarte Rate?
Dazu musst du in deinen Darlehensvertrag schauen, da steht es nämlich drin.
Bei mir war es genau so geregelt, wie du es beschreibst, aber es gibt auch andere Möglichkeiten. Z.B. könnte ein Datum vereinbart sein, ab dem die Tilgung einsetzt.
Und die Zinsen zahlst du ab dem Tag des Abrufs auf die in Anspruch genommenen Beträge, und nicht erst ab 1.7. - das ist missverständlich formuliert bei dir.
 
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