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Erstellt am: 25.07.19 09:35

Hauswunsch 2315.08.19 10:47
es scheint eine Abänderung zum Thema Unterhaltspflicht für Angehörige zu geben.
Es wird wohl nur noch die Tochter / Sohn herangezogen mit einer Grenze von 100.000 € Jahresbruttoeinkommen. Familieneinkommen bleibt irrelevant.

Kann dies jemand bestätigen?

Vielleicht hilft euch das weiter, dass deine Freundin Miteigentümerin werden möchte.
Scout15.08.19 11:19
Ja, sowas ist in Planung, es muss aber noch Gesetzeskraft erlangen:

Wenn das Geld des zu Pflegenden und die Mittel der Pflegeversicherung nicht reichen, können die Kinder für die Leistungen zur Kasse gebeten werden. Dies soll künftig aber erst ab einem Jahreseinkommen von 100.000 Euro brutto möglich sein. ...Die Schwelle gilt immer pro Unterhaltspflichtigem, also pro Sohn oder Tochter der pflegebedürftigen Person. Aktuell liegen die Einkommensgrenzen bei Alleinstehenden bei 21.600 Euro netto im Jahr und bei Familien bei 38.800 Euro netto.


Auch auf Menschen mit Einkommen über 100.000 Euro werden keine übermäßigen Lasten zukommen. Denn das Einkommen des Ehepartners wird nicht mehr mit einberechnet. Zudem werden sie weiterhin hohe Freibeträge geltend machen können, so dass am Ende ihre Belastung im Regelfall nur wenige hundert Euro monatlich betragen dürfte.

Quelle: Tagesschau
nordanney15.08.19 13:06
Der TE schrieb, dass die Partnerin kein Vermögen haben darf, was so eh schon Unsinn ist.

Da kommt die T€ 100 Grenze passend positiv dazu.

Warum die Partnerin nicht Miteigentümerin werden darf, hat uns der TE nie verraten.
Bookstar15.08.19 16:15
Wenn die Grenze kommt und ich wirklich Zahlen müsste, gehe ich zum Chef und mache Teilzeit. Diese Ungerechtigkeit ist nicht mehr auszuhalten, dass Leute die Leistung erbringen nur geschröpft werden.
Milo316.08.19 13:56
Reine Spekulation, ich vermute dass die Dame die Hand gehoben hat... oder ist sich mit der Partnerin nicht sicher und möchte die „Mieterin“ Schnell beseitigen können.
miteigentümerineinkommen