T21150
Oh. Wundert mich.Bauträger? Soweit meine Kenntnis muss er gar nichts aushändigen. Er kann!
Wenn die Bank dann Unterlagen verlangt für die KfW Förderung: Wie kommt man denn dann an diese ran. Nur einmal so interessehalber gefragt.
Oh. Wundert mich.Bauträger? Soweit meine Kenntnis muss er gar nichts aushändigen. Er kann!
Ich verstehe das dann so, dass diese Dokumente zwingend zu einem KfW XX Haus dazu gehören und entsprechend vom BT/GU ausgehändigt werden müssen.1. Vollständige Berechnungsunterlagen zum KfW-Effizienzhaus und dafür relevante Nachweise (Datenaufnahme [Flächenermittlung], U-Wert-Berechnung, Energieeinsparverordnung-Nachweis, ggf. Passivhaus-Nachweis, Wärmebrücken- oder Gleichwertigkeitsnachweis, Gebäudepläne/Planungsunterlagen, Dokumentation der Berechnung, (Fach)Unternehmererklärung nach Energieeinsparverordnung)
2. Rechnungen zum Nachweis der förderfähigen Investitionskosten (Adresse des Investitionsobjektes muss ausgewiesen werden)
3. Beim Ersterwerb: Nachweis über die förderfähigen Investitionskosten (mindestens durch eine Bestätigung des Verkäufers)
4. Das Formular "(Online-)Bestätigung zum Antrag" im Original.
5. Unterlagen zur Dokumentation der vom Sachverständigen erbrachten Leistungen (Planung und begleitende Durchführung)
6. Bei erforderlicher Luftdichtheitsmessung: Messprotokoll
7. Bei einem Deckungsanteil der solarthermischen Anlage für die Heizungsunterstützung von mehr als 10 %: solarthermische Simulation
8. Nachweis des hydraulischen Abgleichs auf dem Bestätigungsformular der VdZ - Forum für Energieeffizienz in der Gebäudetechnik e.V.
Das kann hier Niemand beantworten, weil wir Deinen Vertrag mit dem BT nicht kennen.Wer kann mir bitte sagen, welche Unterlagen ich vom Bauträger zur Abnahme verlangen darf?
Wenn das BV abgeschlossen ist, wirst Du bald Post von der KfW erhalten. Darin findest Du eine Art Fragebogen, welche von Deinem BT auszufüllen und mit Anlagen zu versehen ist; anschließend muß dessen Statiker wieder rechnen und der KfW beweisen, daß tatsächlich Kfw 70 im Sinne der Förderung erreicht wurde.Ich habe mir eine schlüsselfertige ETW in KfW 70 Bauweise gekauft. Habe das KfW Darlehen in Anspruch genommen.
Wie gesagt, daß kommt auf Deinen Vertrag an.Bekomme ich :
-Energieausweis?
-Wärmeberechnung? (Weil ich ja eine Wärmebrücke vermute)
-Werkpläne etc?
Standardantwort der Juristen, Typ A: "Kommt darauf an....".Wer kann mir bitte sagen, welche Unterlagen ich vom Bauträger zur Abnahme verlangen darf?
Ich habe mir eine schlüsselfertige ETW in KfW 70 Bauweise gekauft.
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Ich würde gerne so viele Unterlagen wie möglich vom BT anfordern, damit ich während der Gewährleistung (falls es Probleme gibt) gleich alle Unterlagen habe.