Welche Unterlagen muß der BT zur Übergabe aushändigen?KfW70 ETW

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Y

ypg

Sorry, ich meine Statik und Werksplanung.
KfW sollte doch zu Anfang schon mit den Unterlagen durch sein? Denke ich, weiß ich nicht
 
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Robbaut

Auf der KfW Seite findet man auf der Infoseite zu den einzelnen Förderprogrammen (z.B. kfw.de / 153) unter "Formulare & Downloads" ein PDF "Bestätigung nach Durchführung". Auf der vierten Seite sind acht Dokumente aufgelistet, die man 10 Jahre aufheben muss:

1. Vollständige Berechnungsunterlagen zum KfW-Effizienzhaus und dafür relevante Nachweise (Datenaufnahme [Flächenermittlung], U-Wert-Berechnung, Energieeinsparverordnung-Nachweis, ggf. Passivhaus-Nachweis, Wärmebrücken- oder Gleichwertigkeitsnachweis, Gebäudepläne/Planungsunterlagen, Dokumentation der Berechnung, (Fach)Unternehmererklärung nach Energieeinsparverordnung)

2. Rechnungen zum Nachweis der förderfähigen Investitionskosten (Adresse des Investitionsobjektes muss ausgewiesen werden)

3. Beim Ersterwerb: Nachweis über die förderfähigen Investitionskosten (mindestens durch eine Bestätigung des Verkäufers)

4. Das Formular "(Online-)Bestätigung zum Antrag (BZA)" im Original.

5. Unterlagen zur Dokumentation der vom Sachverständigen erbrachten Leistungen (Planung und begleitende Durchführung)

6. Bei erforderlicher Luftdichtheitsmessung: Messprotokoll

7. Bei einem Deckungsanteil der solarthermischen Anlage für die Heizungsunterstützung von mehr als 10 %: solarthermische Simulation

8. Nachweis des hydraulischen Abgleichs auf dem Bestätigungsformular der VdZ - Forum für Energieeffizienz in der Gebäudetechnik e.V.
Ich verstehe das dann so, dass diese Dokumente zwingend zu einem KfW XX Haus dazu gehören und entsprechend vom BT/GU ausgehändigt werden müssen.

Unser GU war etwas überrascht über meine Anfrage, z.Zt fehlt aber nur noch #8. Für #1 musste der Energieberater wohl nur einmal auf Drucken drücken.
 
B

Bauexperte

Hallo Erika,

Wer kann mir bitte sagen, welche Unterlagen ich vom Bauträger zur Abnahme verlangen darf?
Das kann hier Niemand beantworten, weil wir Deinen Vertrag mit dem BT nicht kennen.

Ich habe mir eine schlüsselfertige ETW in KfW 70 Bauweise gekauft. Habe das KfW Darlehen in Anspruch genommen.
Wenn das BV abgeschlossen ist, wirst Du bald Post von der KfW erhalten. Darin findest Du eine Art Fragebogen, welche von Deinem BT auszufüllen und mit Anlagen zu versehen ist; anschließend muß dessen Statiker wieder rechnen und der KfW beweisen, daß tatsächlich Kfw 70 im Sinne der Förderung erreicht wurde.

Bekomme ich :
-Energieausweis?
-Wärmeberechnung? (Weil ich ja eine Wärmebrücke vermute)
-Werkpläne etc?
Wie gesagt, daß kommt auf Deinen Vertrag an.

Als Beispiel - wir übergeben vor, während oder nach dem BV: Werkplanung, Statik (Prüfstatik, falls erforderlich), Bodengutachten (sofern beim BV erforderlich, auch das chemische Gutachten), relevante Unterlagen KfW, Wärmeschutznachweis, Blower Door Test, nachrangige Bestätigung KfW sowie sämtliche Gewährleistungsunterlagen sowie eine Liste der Ansprechpartner zu den Gewerken.

Eine Wärmebrücke findet sich nicht in den Werkplänen; sie entstehen auch nicht ausschließlich durch unsachgemäße Ausführung! Sie sollten aber möglichst vermieden werden, wobei das nicht immer vollständig gelingt

Also Vorsicht mit "Vermutungen"!

Liebe Grüsse, Bauexperte
 
O

Otus11

Wer kann mir bitte sagen, welche Unterlagen ich vom Bauträger zur Abnahme verlangen darf?
Ich habe mir eine schlüsselfertige ETW in KfW 70 Bauweise gekauft.
...
Ich würde gerne so viele Unterlagen wie möglich vom BT anfordern, damit ich während der Gewährleistung (falls es Probleme gibt) gleich alle Unterlagen habe.
Standardantwort der Juristen, Typ A: "Kommt darauf an....".

Worauf? Vertrag, Erforderlichkeit, Sonder- oder Gemeinschaftseigentum, wer bekommt was von wem?

Grds. besteht kein Anspruch auf Baupläne.
Zu Ausnahmen und Überblick: Gurgel mal z.B. nach:
"WEG-Report Muss der Bauträger/Verkäufer dem Erwerber Pläne und Bauunterlagen übergeben?"

Und: DU hast allenfalls Anspruch, soweit das Sondereigentum nach WEG betroffen ist. Geht es um GemeinschaftsEigentum (und da steckt die Wärmebrücke ja meinst, sprich in Wand oder Decke), ist der WEG-Verwalter für die WEG-Gemeinschaft berechtigt, den Anspruch auf Herausgabe geltend zu machen (viel Spaß...) - es sei denn, du wurdest von der WEG-Gemeinschaft z.B. per Beschluss hierzu ermächtigt, die Pläne für alle heraus zu verlangen.

Und der Anspruch allein nützt wenig, ggf. muss der eingeklagt werden, da in der Praxis die BT nicht freiwillig damit herausrücken.
 
Y

ypg

gerade auf der Seite des Verbandes privater Bauherren gefunden:

Auch beim Verkauf von Eigentumswohnungen müssen Verkäufer dem Kaufinteressenten den Energieausweis vorlegen. Dabei werden die Ausweise immer für das gesamte Gebäude ausgestellt, nicht für einzelne Wohnungen. Die Wohnungseigentümergemeinschaft lässt den Energieausweis erstellen und stellt ihn dem einzelnen Wohnungseigentümer zur Verfügung.
 
Zuletzt aktualisiert 29.04.2024
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