ᐅ Welche Dokumentation bei Inbetriebnahme der Elektro-Installation?
Erstellt am: 28.09.21 07:13
Stefan2.8428.09.21 07:13
Hallo zusammen,
welche Dokumente, Protokolle oder Berichte sind nach Inbeteriebnahme der E-Installation im Neubau an den Kunden zu überreichen?
Elektriker wurde vom GÜ beauftragt. Es gab bei der Ausführung des E-Check ein paar Messprobleme. Und seitdem habe ich nie wieder was davon gehört bzw. eine Dokumentation über die Elektroinstallation in unserem Neubau bekommen. Muss dort etwas ausgehändigt werden? Bzw. ist es Pflicht eine Dokumentation zu erstellen? Durch die Übergabe vom Haus durch den GÜ an mich bin ich ja zum Betreiber der elektrischen Anlage geworden. Welche Rechte auf welche Unterlagen habe ich da?
Danke
Stefan
welche Dokumente, Protokolle oder Berichte sind nach Inbeteriebnahme der E-Installation im Neubau an den Kunden zu überreichen?
Elektriker wurde vom GÜ beauftragt. Es gab bei der Ausführung des E-Check ein paar Messprobleme. Und seitdem habe ich nie wieder was davon gehört bzw. eine Dokumentation über die Elektroinstallation in unserem Neubau bekommen. Muss dort etwas ausgehändigt werden? Bzw. ist es Pflicht eine Dokumentation zu erstellen? Durch die Übergabe vom Haus durch den GÜ an mich bin ich ja zum Betreiber der elektrischen Anlage geworden. Welche Rechte auf welche Unterlagen habe ich da?
Danke
Stefan
markus270328.09.21 08:31
Bei uns gab es nach kurzer Einweisung am Sicherungskasten einen ziemlich knappen 1-Zeiler, in dem der Elektriker die sachgerechte Ausführung bestätigt hat und mich gegenzeichnen lies. Mehr nicht.
Es gab bei uns aber auch keinerlei Probleme. Aber welche Unterlagen soll der Elektriker auch groß vorlegen? Wenn du in der Bauphase ab und an vor Ort warst hat man ja meist den groben Überblick ob richtig gearbeitet wurde.
Es gab bei uns aber auch keinerlei Probleme. Aber welche Unterlagen soll der Elektriker auch groß vorlegen? Wenn du in der Bauphase ab und an vor Ort warst hat man ja meist den groben Überblick ob richtig gearbeitet wurde.
In der Ruine28.09.21 08:36
Eine E-Anlage muss komplett geprüft und dann ein Protokoll erstellt werden, dass selbstverständlich dem
Betreiber zu übergeben ist.
Erstinbetriebnahme gemäß DIN-VDE 0100-600 (E-Check)
Betreiber zu übergeben ist.
Erstinbetriebnahme gemäß DIN-VDE 0100-600 (E-Check)
K1300S29.09.21 14:06
Und je nach Komplexität der Anlage sollte da noch einiges mehr geliefert werden. Ich hätte keine Lust, hunderte Reihenklemmen auf ihre Verwendung hin zu prüfen.
Knöpfchen04.10.21 08:56
Auch eine Dokumentation in Wort und Bild von der Fundamenterdung gehört zu den Unterlagen.
Auch diese ist ein wichtiger Bestandteil der elektrischen Anlage und dient somit für einen sicheren Betrieb.
Einfach alles anfordern. auch das schon vorgenannte Prüfprotokoll.
Stell dich schon mal auf Schwierigkeiten ein.
Auch diese ist ein wichtiger Bestandteil der elektrischen Anlage und dient somit für einen sicheren Betrieb.
Einfach alles anfordern. auch das schon vorgenannte Prüfprotokoll.
Stell dich schon mal auf Schwierigkeiten ein.
Stefan2.8404.10.21 14:55
Ok. Danke. Wir wohnen seit mittlerweile fast einem Jahr im Haus und ich warte noch immer auf die Dokumente sowie die Beschriftung des Sicherungskasten. (Habe ich mittlerweile selbst übernommen)...
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