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ᐅ Weiteres Vorgehen bei Ablehnung Bauvoranfrage


Erstellt am: 08.06.16 16:36

Elina14.06.16 13:20
Einschreiben macht man besser ohne Rückschein. Mit Rückschein gilt es erst als zugestellt, wenn der Empfänger unterschrieben hat. Wenn der aber die Annahme verweigert, gilt es nicht als zugestellt und man hat gar keinen Nachweis. Das Einwurfeinschreiben gilt als zugestellt, wenn der Postbote es in den Kasten geworfen hat. Ob der Empfänger es da rausholt, ist ohne Belang. Es kann also die Annahme nicht verweigert werden und man hat als Zustellungsnachweis den Einlieferungsbeleg mit der Sendungsnummer.
f-pNo14.06.16 13:39
Elina schrieb:
Einschreiben macht man besser ohne Rückschein. Mit Rückschein gilt es erst als zugestellt, wenn der Empfänger unterschrieben hat. Wenn der aber die Annahme verweigert, gilt es nicht als zugestellt und man hat gar keinen Nachweis. Das Einwurfeinschreiben gilt als zugestellt, wenn der Postbote es in den Kasten geworfen hat. Ob der Empfänger es da rausholt, ist ohne Belang. Es kann also die Annahme nicht verweigert werden und man hat als Zustellungsnachweis den Einlieferungsbeleg mit der Sendungsnummer.

Generell bestimmt richtig, allerdings sehe ich keine Begründung, weshalb eine Behörde die Annahme eines Einschreibens verweigern könnte.
MarcWen14.06.16 14:02
f-pNo schrieb:
Generell bestimmt richtig, allerdings sehe ich keine Begründung, weshalb eine Behörde die Annahme eines Einschreibens verweigern könnte.

Normalerweise schreibt man auch keinen Sachbearbeiter darauf und selbst wenn, so gibt es in großen Firmen/Behörden doch immer Angestellte, die sich um die Post kümmern.
Climbee16.06.16 10:09
Ich hab jetzt folgende Antwort erhalten:

"die Unterlagen von der Sitzung ( Sitzungsprotokoll) wurden mir gestern Nachmittag zur weiteren Bearbeitung übergeben. Die Stellungnahme wird diese Woche noch geschrieben, so dass die Unterlagen mit der Hauspost spätestens am Dienstag ins Landratsamt gebracht werden. Einen Bescheid bekommen Sie dann vom Landratsamt. Wie lange dies dauern wird, kann ich Ihnen leider nicht sagen.
Da müssten Sie sich mit dem zuständigen Sachbearbeiter in Verbindung setzen"

Also warten wir auf Post vom LA und sehen dann weiter.
Musketier16.06.16 10:13
Sag ich doch. Gib den etwas Zeit.
Bamue8917.06.16 10:23
die Mühlen der Landesverwaltung mahlen langsam... SEHR langsam ^^ Nur im Vollzug muss es immer schnell gehen :/
landratsamt