ᐅ Weiteres Vorgehen bei Ablehnung Bauvoranfrage
Erstellt am: 08.06.16 16:36
H
HilfeHilfe09.06.16 09:52Climbee schrieb:
Bin jetzt klüger (Hotlines sind manchmal sehr hilfreich!): nein, ist nicht drin. Allerdings deckt meine Versicherung ein umfangreiches telefonisches (nur telefonisches) Beratungsgespräch bis 250€ ab und konnte mir zwei Fachanwälte nennen.
Der eine ist eine große Kanzlei in MUC (könnte wohl unter den Top5 liegen) und der andere eine Kanzlei aus meinem Landkreis, die, da auf Baurecht spezialisiert, wohl unser Landratsamt kennt. Tja... was ist jetzt da geschickter...na ob da 250€ reichen..........
B
Bauexperte09.06.16 09:54Regionale Kanzlei; keine Frage ! Mit Kanonen auf Spatzen schießen, war noch nie eine gute Entscheidung
Grüße, Bauexperte
Grüße, Bauexperte
Climbee schrieb:
Ich hoffe, Mail gilt als schriftlich? Ich möchte keine Fristen versäumen.Nein gilt sie nicht. Einschreiben per Rückschein und brav unterschreiben.
Woher soll der Gegenüber wissen, dass die Email von dir kommt?
Dann hat man vielleicht noch die Adresse [E-Mail]murmel67@web.de[/E-Mail] die im Zweifel Jeder anlegen kann.