W
Mein Konto
Hausbau - Ratgeber
Bauherrenhilfe
- Bauherrenhilfe vor Vertragsabschluss
-- Warum einen unabhängigen Baubetreuer?
-- Vertragsgrundlagen
-- Bausumme
-- Zahlungsplan zur Kostenkontrolle
-- Pflichten des Bauherren vor Vertragsabschluss
-- Unterlagen beim Hausbau vor Vertragsabschluss
- Bauherrenhilfe nach Vertragsabschluss
-- Bauantrag bei Behörden
-- Bau-Genehmigungsverfahren bei Baubehörden
-- Bauspezifische Versicherungen
-- Bauzeitenplan
-- Baubeginn - die Letzten Pflichten der Bauherrschaft
- Bauherrenhilfe während der Bauzeit
- Gewährleistungsansprüche
- Bauabnahme
Baufinanzierung
- Baufinanzierung - Allgemeine Fragen
- Kreditarten
- Kredit-Konditionen
- Bausparen
- Staatliche Förderungen
- Verkehrswert
- Haushaltsrechnung und Bonität
Hausbau Planung
- Haustypen
- Hausbau Vorbereitungsarbeiten
- Das Baugrundstück
- Baugrund beim Hausbau
- Baurecht
- Gebäudeschutz
- Erdarbeiten und Wasserhaltung
- Stützmauern
- Einfriedung
- Untergeschoss
- Kanalisation
- Tragende Elemente
- Nichttragende Innenwände
- Fundation / Fundament
- Deckenkonstruktionen
- Dächer
- Kaminanlagen
- Treppen Rampen Leitern
- Dachbeläge und Spengler
- Fenster
- Sonnen und Wetterschutz
- Aussenputze
- Einbauten, Küchen, Türen
- Bodenbeläge und Unterlagsböden
- Parkett
- Gips, Wand, Decke
Haustechnik und Energie
- Heiztechnik
- Lüftung und Klimatechnik
- Sanitärtechnik
- Elektrotechnik
- Erneuerbare Energie
Whirlpools / Jacuzzi
Hausbau Magazin
- Baufinanzierung trotz Krise?
- Das Blockhaus
- Moderne Dämmstoffe im Vergleich
- Erker Vor- und Nachteile
- Glasflächen beim Hausbau
- Günstig ein Haus Bauen
- Mediterraner Hausbaustil
- Mehrgenerationenhaus
- Moderne Architektur
- Gartengestaltung leicht gemacht
- Traditioneller Ziegelbau
- Villa als höchster Traum
- Im Eigenheim Ruhestand geniessen
- Altbau sanieren
- Kauf einer Holzgarage
- Immobilienmakler
- Arbeitshandschuhe für den Winter
- Zuhause verschönern
- Outdoor-Plissees
- Schlafzimmer planen
- Terrassenüberdachung
- Wohngebäudeversicherung
- Zaunarten und Eigenschaften
- Hauseingang gestalten
- Der perfekte Grundriss
- Sparsamer heizen im Altbau
- Einfamilienhaus smart finanzieren
- Planung einer PV-Anlage
- Neues Haus
- Immobilienfinanzierung
- Installation einer Photovoltaikanlage
- Asbest erkennen und entfernen
- Sauna im Fokus - Wellness zuhause
- Erfolgreich vermieten
- Die perfekte Winterbekleidung
- Das Niedrigenergiehaus
- Der April und seine Stürme
- Architektonische Vielfalt
- Ökologisch und nachhaltig bauen
- Das perfekte Schlafzimmer
- Nachhaltige Energieversorgung
- Zukunftsorientiert bauen
- Nachhaltigkeit beim Hausbau
- Tiny Houses
- Wärmepumpen als nachhaltige Heizvariante
- Maßgeschneiderten Kleiderschrank
- Der richtige Baukredit
- Ratgeber für erfolgreichen Hausbau
- Haus als Altersvorsorge
Do-it-yourself Anleitungen
- Verlegeanleitung für Bodenbeläge und Parkett
- Bodenbeläge und Parkett reinigen und pflegen
- Malerarbeiten am Haus
- Garten Tipps
- Umzug und Reinigung

ᐅ Wasserschaden durch Heizung. Gewährleistung nach VOB


Erstellt am: 21.05.18 10:16

nowak22221.05.18 10:16
Hallo,
wir haben schlüsselfertig nach VOB gebaut. §13 Abs. 4 und 5 sind im Bauvertrag einbezogen.
Letzte Woche stellte ich im Heizungskeller einen Wasserschaden fest, verursacht durch den Wärmetauscher des Frischwassermoduls der Heizung. Ich habe keinen Wartungsvertrag für die Heizung abgeschlossen. Wohngebäudeversicherung auf Wasserschaden gibts auch (noch) nicht.
Abnahme des Haus war Ende Mai 2013.
2014 wurde (vom Bauträger auf Gewährleistung) ein tropfender Absperrhahn des Frischwassermoduls repariert.
2017 wurde (vom Bauträger auf Gewährleistung) das automatische Entlüftungsventil der Heizung ausgetauscht, weil es tropfte.
Wer übernimmt hier jetzt den Mangel des Moduls und die Folgemängel (Wasserschaden)?
Alex8521.05.18 10:46
Melde den Schaden halt beim Bauträger an. Mehr als Nein kann er ja nicht sagen.

Wie ist denn das mit der Wohngebäudeversicherung zu verstehen. Du hast keine Versicherung?
Guck mal in deinen Kreditvertrag - dort ist zumeist die Pflicht fixiert, größere Schäden am Beleihungsobjekt zu melden und vor allem eine Wohngebäudeversicherung aufrecht zu erhalten.
Daher mal die Frage, was denn neben der Heizungsanlage selbst nun tatsächlich beschädigt wurde?
nowak22221.05.18 11:29
Der Bauträger hat schon nein gesagt.
Das mit der Wohngebäudeversicherung (Wasser) wusste ich nicht. Muß mal schauen. Brandschutzverischerung habe ich.
Ausser dem Wärmetauscher ist die Wand feucht geworden und der Putz in Mitleidenschaft gezogen worden.
HilfeHilfe21.05.18 11:43
Ärgerlich , aber auch kein Schaden der 5 stellig kostet . Wusste ich nicht befreit nicht. Will hier nicht schlau daherreden , aber eine TOP Versicherung für ein neues Haus ist immer geboten. Einen neuen Wagen versichert man auch nicht mit Haftpflicht ... würde den die Anlage jedes Jahr gewartet ? Oder auch da gespart ? Denke du wirst auf den Schaden sitzen bleiben
munger7121.05.18 14:10
Wasserschaden zahlt doch die Hausrat, nicht die Wohngebäudeversicherung.
Alex8521.05.18 14:24
munger71 schrieb:
Wasserschaden zahlt doch die Hausrat, nicht die Wohngebäudeversicherung.

Es ist doch gar kein Hausrat beschädigt, wie kommst du also darauf?

Leitungswasser inkl. Heizung ist Wohngebäude, ebenso wie Sturm und Brand.
wohngebäudeversicherungwasserschadenheizungbauträgerwärmetauschergewährleistunghausrat