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ᐅ Was mache ich mit meinem Haus und Grundstück

Erstellt am: 22.04.25 19:00
V
Vision 2025
Hallo,

leider muss ich meinem Exmann Zugewinn ausbezahlen, so dass ich jetzt dringend eine Lösung finden muss um ca. 100.000 € aufzutreiben. Ich besitze ein Haus mit einem 800qm Grundstück. Das Haus hat eine Souterrain Wohnung, die von meiner pflegebedürftigen Mutter und ihrer Pflegerin bewohnt wird. Sie hat Wohnrecht und Nutzungsrechte für Garage, Keller und Garten. Meine Tochter ist erwachsen und wohnt bei mir. Wenn meine Mutter nicht mehr lebt und die Tochter auszieht ist das Haus ohnehin viel zu groß für mich und macht mir mit dem großen Garten auch zu viel Arbeit.

Das Haus hat Hanglage und einen unverbauten Blick ins Tal und auf die schöne Kleinstadt. Allerdings nur weil mein Grundstück unterhalb (noch) nicht verbaut ist. Ich denke nur über verschiedene Lösungen nach. Das einfachste wäre es das Grundstück zu verkaufen. Leider wäre damit die schöne Aussicht futsch, was ich auf keinen Fall möchte. Außerdem möchte ich später selbst darauf bauen.

A Ich verkaufe das Haus mitsamt dem Wohnrecht und baue ein kleines Haus auf dem Grundstück. Von der Differenz zahle ich den Zugewinn.
B Ich baue ein Mehrfamilienhaus als Baugemeinschaft (4 Einheiten) und behalte eine Wohnung. Das derzeitige Haus vermiete ich und verkaufe es später (ohne Wohnrecht)
c Ich teile das Grundstück in 2x400 qm und verkaufe eine Hälfte. Die andere Hälfte behalte ich und kann später selbst darauf bauen. Außerdem habe ich die Hoffnung, dass auf dem kleinen Grundstück nicht so hoch gebaut wird.

Könnte man das Grundstück eventuell mit Auflagen versehen, wie bspw., dass nur 2 stöckig bebaut werden darf?

Was meint ihr? Gibt es noch andere Lösungen?

Danke für eure Meinungen und Gedanken
A
Arauki11
23.04.25 17:53
Letztlich ist solche eine Scheidung meist auch ein wirtschaftliches Gewirr mit zusätzlichb eingegangen Verpflichtungen usw., bei dem jede Seite auf völlig andere Zahlen kommt, die letztlich auch irgendwoher begründet werden und jede Seite natürlich davon überzeugt ist, richtig gerechnet zu haben. So zumindest meine eigene Erfahrung.
Am Ende kommt dann oftmals irgendetwas heraus, mit dem beide Seiten irgendwie leben können/müssen, was aber nicht zwingend immer auch etwas mit den Berechnungen zu tun hat. Auch ein Richter kann das nicht begradigen, was über 5 Jahre nicht geschaftt wurde.