Hallo,
leider muss ich meinem Exmann Zugewinn ausbezahlen, so dass ich jetzt dringend eine Lösung finden muss um ca. 100.000 € aufzutreiben. Ich besitze ein Haus mit einem 800qm Grundstück. Das Haus hat eine Souterrain Wohnung, die von meiner pflegebedürftigen Mutter und ihrer Pflegerin bewohnt wird. Sie hat Wohnrecht und Nutzungsrechte für Garage, Keller und Garten. Meine Tochter ist erwachsen und wohnt bei mir. Wenn meine Mutter nicht mehr lebt und die Tochter auszieht ist das Haus ohnehin viel zu groß für mich und macht mir mit dem großen Garten auch zu viel Arbeit.
Das Haus hat Hanglage und einen unverbauten Blick ins Tal und auf die schöne Kleinstadt. Allerdings nur weil mein Grundstück unterhalb (noch) nicht verbaut ist. Ich denke nur über verschiedene Lösungen nach. Das einfachste wäre es das Grundstück zu verkaufen. Leider wäre damit die schöne Aussicht futsch, was ich auf keinen Fall möchte. Außerdem möchte ich später selbst darauf bauen.
A Ich verkaufe das Haus mitsamt dem Wohnrecht und baue ein kleines Haus auf dem Grundstück. Von der Differenz zahle ich den Zugewinn.
B Ich baue ein Mehrfamilienhaus als Baugemeinschaft (4 Einheiten) und behalte eine Wohnung. Das derzeitige Haus vermiete ich und verkaufe es später (ohne Wohnrecht)
c Ich teile das Grundstück in 2x400 qm und verkaufe eine Hälfte. Die andere Hälfte behalte ich und kann später selbst darauf bauen. Außerdem habe ich die Hoffnung, dass auf dem kleinen Grundstück nicht so hoch gebaut wird.
Könnte man das Grundstück eventuell mit Auflagen versehen, wie bspw., dass nur 2 stöckig bebaut werden darf?
Was meint ihr? Gibt es noch andere Lösungen?
Danke für eure Meinungen und Gedanken
leider muss ich meinem Exmann Zugewinn ausbezahlen, so dass ich jetzt dringend eine Lösung finden muss um ca. 100.000 € aufzutreiben. Ich besitze ein Haus mit einem 800qm Grundstück. Das Haus hat eine Souterrain Wohnung, die von meiner pflegebedürftigen Mutter und ihrer Pflegerin bewohnt wird. Sie hat Wohnrecht und Nutzungsrechte für Garage, Keller und Garten. Meine Tochter ist erwachsen und wohnt bei mir. Wenn meine Mutter nicht mehr lebt und die Tochter auszieht ist das Haus ohnehin viel zu groß für mich und macht mir mit dem großen Garten auch zu viel Arbeit.
Das Haus hat Hanglage und einen unverbauten Blick ins Tal und auf die schöne Kleinstadt. Allerdings nur weil mein Grundstück unterhalb (noch) nicht verbaut ist. Ich denke nur über verschiedene Lösungen nach. Das einfachste wäre es das Grundstück zu verkaufen. Leider wäre damit die schöne Aussicht futsch, was ich auf keinen Fall möchte. Außerdem möchte ich später selbst darauf bauen.
A Ich verkaufe das Haus mitsamt dem Wohnrecht und baue ein kleines Haus auf dem Grundstück. Von der Differenz zahle ich den Zugewinn.
B Ich baue ein Mehrfamilienhaus als Baugemeinschaft (4 Einheiten) und behalte eine Wohnung. Das derzeitige Haus vermiete ich und verkaufe es später (ohne Wohnrecht)
c Ich teile das Grundstück in 2x400 qm und verkaufe eine Hälfte. Die andere Hälfte behalte ich und kann später selbst darauf bauen. Außerdem habe ich die Hoffnung, dass auf dem kleinen Grundstück nicht so hoch gebaut wird.
Könnte man das Grundstück eventuell mit Auflagen versehen, wie bspw., dass nur 2 stöckig bebaut werden darf?
Was meint ihr? Gibt es noch andere Lösungen?
Danke für eure Meinungen und Gedanken
V
Vision 202523.04.25 09:47CC35BS38 schrieb:
Woher nimmst du das Geld, um den Bau des Mehrfamilienhauses bzw. einen Teil daran zu finanzieren? Die Summe die du da aufnehmen musst wird deutlich höher als 100k. Kannst du nicht die 100k erneut auf Haus/Grundstück beleihen? Ich bekomme einiges für die Anteile des Grundstücks, als 3/4. Mein altes Darlehen läuft noch 3 Jahre, dann kann ich neu beleihen und eventuell das Haus auch ohne Wohnwert verkaufenN
nordanney23.04.25 10:21Vision 2025 schrieb:
Ich bekomme einiges für die Anteile des Grundstücks, als 3/4. Mein altes Darlehen läuft noch 3 Jahre, dann kann ich neu beleihen und eventuell das Haus auch ohne Wohnwert verkaufenNoch einmal die Frage nach der Zeitschiene. Wann soll das alles laufen, damit Dein Ex sein Geld bekommt?Wer macht ein privates Bauherrenmodell mit für eine Eigentumswohnung? Wann hast Du die drei Partner zusammen? Bevor Ihr nicht vier seid, passiert da gar nichts. Wer plant das Haus - alle vier oder gibst Du vor, was die anderen drei bauen müssen? Da steckt dann kein Bauträger dahinter mit allen rechtlichen Absicherungen. Wenn nur ein Partner ein Problem bekommt und nicht weiterbauen kann, wer macht das dann? Übernimmst Du die Wohnung? Warten die drei übrigen Parteien dann 1,5 Jahre mit einem Rohbau, bis jemand viertes kommt? Usw.
Du bist da noch extrem naiv unterwegs. Ist ja nicht schlimm, aber je mehr Du hier Antworten bekommst, desto mehr dürften Deine Ideen wanken...
M
motorradsilke23.04.25 15:00Vision 2025 schrieb:
Noch nicht endgültig, aber ich weiß den ungefähren Betrag. Wir streiten seit 5 Jahren deswegen und es ist jetzt auch vor GerichtDann weisst du doch aber noch gar nicht, ob du überhaupt zahlen musst? Wenn ja, würde ich Option C nehmen, das Grundstück teilen und die Hälfte mit der Option verkaufen, dass ein Bau eine bestimmte Höhe nicht überschreiten darf (wenn dann der Verkaufserlös reicht).
Vision 2025 schrieb:
Wenn meine Mutter nicht mehr lebt und die Tochter auszieht ist das Haus ohnehin viel zu groß für mich und macht mir mit dem großen Garten auch zu viel Arbeit.Soweit ist es ja aber noch nicht und wer weiß, was noch Alles passiert im Leben.Warum bleibst Du nicht einfach im Haus bzw. der freien Wohnung leben und somit auch nahe bei der Mutter und viel Zeit für sie so lange sie noch da ist. In dieser Situation ein solches Hausprojekt, evtl. sogar Mehrfamilienhaus klingt nicht nach Stressabbau; dazu noch die Scheidungsthematik.
Sofern Dich das Gericht zu einer Zahlung verpflichten wollte würde es Dich aber nicht mit Deiner Tochter aus der Wohnung treiben.
Sofern Du Deine bisherigen Lösungen tatsächlich angehen würdest sehe ich Dich eher noch tiefer im Strudel drin; mir erscheint das eher ein wenig aktionistisch und dem nun anstehenden Urteil geschuldet.
Fünf Jahre Ehestreit und Du suchst Dir das nächste Drama mit Mehrfamilienhaus oder sonst welche Verrenkungen. Ich bin mir ganz sicher, dass es dafür deutlich besonnenere Lösungen auch gibt, auch wenn diese Dir vlt. nicht immer das optimale, finanzielle Ergebnis bringen.
H
hanghaus202323.04.25 17:04Wenn das Haus schon immer Deine ist, warum dann Zugewinn?
Ich sag ja, schwer zu berechnen. Wenn sie vorher mehr Schulden hatte, kann das dann schon als Zugewinn gelten. Und die Wertsteigerung. Erbschaften sind noch mal anders zu bewerten.
Tipp zur Güte: wenn es halbwegs klar ist was gezahlt werden muss und man von Anwalt zu Anwalt nur im Verhältnis ein paar Euro auseinander liegt, dann einigt euch außergerichtlich. Das spart dann im Endeffekt deutlich Kosten. Dann vertraglich regeln. Und dann kann man ALLES regeln. Inkl. Stundung der Zahlung etc.
Oder ein TA Darlehen aufnehmen für 3 Jahre (wenn die Bank mitgeht) und in 3 Jahren komplett umschulden.
Tipp zur Güte: wenn es halbwegs klar ist was gezahlt werden muss und man von Anwalt zu Anwalt nur im Verhältnis ein paar Euro auseinander liegt, dann einigt euch außergerichtlich. Das spart dann im Endeffekt deutlich Kosten. Dann vertraglich regeln. Und dann kann man ALLES regeln. Inkl. Stundung der Zahlung etc.
Oder ein TA Darlehen aufnehmen für 3 Jahre (wenn die Bank mitgeht) und in 3 Jahren komplett umschulden.
Ähnliche Themen