ᐅ Was kommt rein in die Grunderwerbsteuer?
Erstellt am: 01.11.13 21:26
hg680601.11.13 21:26
Guten Abend,
heute kam der Bescheid vom Notar mit dessen Rechnung.
Da war zu unsrem Entsetzen noch eine "Bauverpflichtung", was den Geschäftswert direkt am um €59.000,- und seine Bemessungsgrundlage angehoben hat.
Kommt das auch in die Grunderwerbsteuer rein? Wsa kommt da überhaupt rein? Auch Erschließungskosten?
Wsa ist mit der Grundbucheintragung?
heute kam der Bescheid vom Notar mit dessen Rechnung.
Da war zu unsrem Entsetzen noch eine "Bauverpflichtung", was den Geschäftswert direkt am um €59.000,- und seine Bemessungsgrundlage angehoben hat.
Kommt das auch in die Grunderwerbsteuer rein? Wsa kommt da überhaupt rein? Auch Erschließungskosten?
Wsa ist mit der Grundbucheintragung?
nordanney01.11.13 21:36
Die Grunderwerbsteuer wird vom Finanzamt erhoben und nicht vom Notar. Euch wird also noch eine Rechnung ins Haus flattern.
Was Ihr jetzt bezahlen müsst, sind die Notarkosten für den Kaufvertrag.
Die Grunderwerbsteuer besteuert den Grundstückskauf/Hauskauf (i.d.R. den Kaufpreis, der im Kaufvertrag steht - ggf. noch den Hauskauf wenn ein Koppelung mit dem Grundstückskauf besteht). Da wir nicht wissen, was Ihr gekauft habt, ist eine Antwort zzt. nicht möglich. Die Erschließungskosten haben allerdings damit nichts zu tun.
Was Ihr jetzt bezahlen müsst, sind die Notarkosten für den Kaufvertrag.
Die Grunderwerbsteuer besteuert den Grundstückskauf/Hauskauf (i.d.R. den Kaufpreis, der im Kaufvertrag steht - ggf. noch den Hauskauf wenn ein Koppelung mit dem Grundstückskauf besteht). Da wir nicht wissen, was Ihr gekauft habt, ist eine Antwort zzt. nicht möglich. Die Erschließungskosten haben allerdings damit nichts zu tun.
hg680601.11.13 21:46
Ist schon klar, dass die Grunderwerbsteuer noch vom Finanzamt kommt und mit der Notarrechnung nichts zu tun hat.
Wir haben ein Grundstück gekauft.
Im Kaufvertrag sind einzeln aufgeführt die einzelnen Preise der Flurstücke und dann noch mal einzeln die Erschließungskosten.
Somit hoffe ich dass die Grunderwerbsteuer nur auf die eigentlichen Grundstückspreise und nicht auf die Erschließungskosten behoben wird.
Wir haben ein Grundstück gekauft.
Im Kaufvertrag sind einzeln aufgeführt die einzelnen Preise der Flurstücke und dann noch mal einzeln die Erschließungskosten.
Somit hoffe ich dass die Grunderwerbsteuer nur auf die eigentlichen Grundstückspreise und nicht auf die Erschließungskosten behoben wird.
nordanney01.11.13 22:59
Ich denke, da Ihr ja einen Gesamtkaufpreis - aufgeteilt nach Grundstück und Erschließung - bezahlt, wird die Grunderwerbsteuer auch darauf anfallen (gehört ja direkt zum Grundstück, wäre es schön erschlossen, würde ja auch nicht die Erschließung wieder heraus gerechnet). Was hat denn der Notar zu der Thematik gesagt (oder habt Ihr gar nicht gefragt?)?
hg680602.11.13 10:47
Die Rechnung kam erst gestern, da konnte ich den Notar nicht mehr fragen.
Mache ich Montag
Mache ich Montag
hg680620.11.13 13:20
Also, zur Info. Gestern den Steuerbescheid bekommen.
Die Erschließungskosten waren zwar aufgeführt, wurden aber nicht in die Berechnung mit aufgenommen.
Die Erschließungskosten waren zwar aufgeführt, wurden aber nicht in die Berechnung mit aufgenommen.
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