W
Mein Konto
Hausbau - Ratgeber
Bauherrenhilfe
- Bauherrenhilfe vor Vertragsabschluss
-- Warum einen unabhängigen Baubetreuer?
-- Vertragsgrundlagen
-- Bausumme
-- Zahlungsplan zur Kostenkontrolle
-- Pflichten des Bauherren vor Vertragsabschluss
-- Unterlagen beim Hausbau vor Vertragsabschluss
- Bauherrenhilfe nach Vertragsabschluss
-- Bauantrag bei Behörden
-- Bau-Genehmigungsverfahren bei Baubehörden
-- Bauspezifische Versicherungen
-- Bauzeitenplan
-- Baubeginn - die Letzten Pflichten der Bauherrschaft
- Bauherrenhilfe während der Bauzeit
- Gewährleistungsansprüche
- Bauabnahme
Baufinanzierung
- Baufinanzierung - Allgemeine Fragen
- Kreditarten
- Kredit-Konditionen
- Bausparen
- Staatliche Förderungen
- Verkehrswert
- Haushaltsrechnung und Bonität
Hausbau Planung
- Haustypen
- Hausbau Vorbereitungsarbeiten
- Das Baugrundstück
- Baugrund beim Hausbau
- Baurecht
- Gebäudeschutz
- Erdarbeiten und Wasserhaltung
- Stützmauern
- Einfriedung
- Untergeschoss
- Kanalisation
- Tragende Elemente
- Nichttragende Innenwände
- Fundation / Fundament
- Deckenkonstruktionen
- Dächer
- Kaminanlagen
- Treppen Rampen Leitern
- Dachbeläge und Spengler
- Fenster
- Sonnen und Wetterschutz
- Aussenputze
- Einbauten, Küchen, Türen
- Bodenbeläge und Unterlagsböden
- Parkett
- Gips, Wand, Decke
Haustechnik und Energie
- Heiztechnik
- Lüftung und Klimatechnik
- Sanitärtechnik
- Elektrotechnik
- Erneuerbare Energie
Whirlpools / Jacuzzi
Hausbau Magazin
- Baufinanzierung trotz Krise?
- Das Blockhaus
- Moderne Dämmstoffe im Vergleich
- Erker Vor- und Nachteile
- Glasflächen beim Hausbau
- Günstig ein Haus Bauen
- Mediterraner Hausbaustil
- Mehrgenerationenhaus
- Moderne Architektur
- Gartengestaltung leicht gemacht
- Traditioneller Ziegelbau
- Villa als höchster Traum
- Im Eigenheim Ruhestand geniessen
- Altbau sanieren
- Kauf einer Holzgarage
- Immobilienmakler
- Arbeitshandschuhe für den Winter
- Zuhause verschönern
- Outdoor-Plissees
- Schlafzimmer planen
- Terrassenüberdachung
- Wohngebäudeversicherung
- Zaunarten und Eigenschaften
- Hauseingang gestalten
- Der perfekte Grundriss
- Sparsamer heizen im Altbau
- Einfamilienhaus smart finanzieren
- Planung einer PV-Anlage
- Neues Haus
- Immobilienfinanzierung
- Installation einer Photovoltaikanlage
- Asbest erkennen und entfernen
- Sauna im Fokus - Wellness zuhause
- Erfolgreich vermieten
- Die perfekte Winterbekleidung
- Das Niedrigenergiehaus
- Der April und seine Stürme
- Architektonische Vielfalt
- Ökologisch und nachhaltig bauen
- Das perfekte Schlafzimmer
- Nachhaltige Energieversorgung
- Zukunftsorientiert bauen
- Nachhaltigkeit beim Hausbau
- Tiny Houses
- Wärmepumpen als nachhaltige Heizvariante
- Maßgeschneiderten Kleiderschrank
- Der richtige Baukredit
- Ratgeber für erfolgreichen Hausbau
- Haus als Altersvorsorge
Do-it-yourself Anleitungen
- Verlegeanleitung für Bodenbeläge und Parkett
- Bodenbeläge und Parkett reinigen und pflegen
- Malerarbeiten am Haus
- Garten Tipps
- Umzug und Reinigung

ᐅ Was kann der Verkäufer im Kaufvertrag festlegen?


Erstellt am: 01.03.20 11:03

detolopez01.03.20 11:03
Hallo zusammen,
ich habe ein Grundstück vor Augen welches ich kaufen möchte. Der Verkäufer möchte aber gerne das ich selbst dort Wohne. Ich habe aber vor dort mehrere Wohnung zu bauen und zu vermieten.
Kann der Verkäufer im Vertrag festlegen was auf dem Grundstück gebaut wird und wer dort wohnt?

Vielen Dank für die Antworten
hampshire01.03.20 11:13
Natürlich kann der Verkäufer das nicht festlegen aber er muss Dir das Grundstück nicht verkaufen. Natürlich könntest Du ihn anschwindeln und vorgeben dort selbst zu wohnen ohne dass Dir im Anschluss etwas passieren könnte. Ich würde das nicht tun, da es nicht zu meiner Auffassung von Anstand gehört.
Tassimat01.03.20 11:18
detolopez schrieb:

Kann der Verkäufer im Vertrag festlegen was auf dem Grundstück gebaut wird und wer dort wohnt?
Lass doch erst mal den Kauf weiterlaufen, bis du den Vertrag siehst, ob irgendwelche Klauseln drin sind oder nicht.
11ant01.03.20 12:24
detolopez schrieb:

Der Verkäufer möchte aber gerne das ich selbst dort Wohne. Ich habe aber vor dort mehrere Wohnung zu bauen und zu vermieten.
Das ist mittlerweile recht verbreitet und wohl auch gerichtsfest, daß Gemeinden auf diese Weise unterbinden wollen, daß "Investoren" den Grundstücksmarkt leerkaufen und ansiedlungs- bzw. bleibewillige junge Familien leer ausgehen. Ich halte solche Klauseln für ein legitimes und angemessenes Steuerungselement, und solche Denkweise darf m.E. auch ein privater (oder rechtlich privater, aber kommunennaher) Verkäufer haben. Vielleicht läßt sich der Konflikt ja dadurch lösen, daß Du Dich auf eine angemessene Dauer verpflichtest, Wohnungsbewerber zu bevorzugen, die die Kriterien des Einheimischenmodells erfüllen.
https://www.instagram.com/11antgmxde/
https://www.linkedin.com/company/bauen-jetzt/
nordanney01.03.20 12:49
detolopez schrieb:

Kann der Verkäufer im Vertrag festlegen was auf dem Grundstück gebaut wird und wer dort wohnt?
Warum soll er das nicht dürfen? Wer ist denn der Verkäufer und warum will er das?
HilfeHilfe01.03.20 13:07
Nennt sich Vertragsfreiheit . Er könnte zb eine rückabwicklung fordern
grundstückvertragklauseln