ᐅ Was für eine Einfriedung ist erlaubt? Geht auch Bambushecke?
Erstellt am: 22.04.18 09:41
M4rvin22.04.18 09:41
Hi ihr!
Da wir keinen Zaun wollen und ich schon immer eine Bambushecke wollte, stehe ich jetzt mit meinem Grundstück etwas doof da.
Von der Gemeinde aus müssen wir eines der drei ökologischen Maßnahmen treffen:
A) Regenwasserzisterne
B) Solaranlage
C) Gartenbepflanzung mit einheimischen Gehölzen
Im Bebauungsplan steht zusätzlich, dass wir zwei heimische Obst oder Laubbäume Pflanzen müssen.
Bei Einfriedung gibt es noch den Punkt "Anstelle von Zäunen ist die Pflanzung von bis Max 2.0m hohen Hecken (unt. Höhenbezugspunkt: Fahrbahnoberkante der öffentl. Straßenverkehrsfläche/Verkehrsfläche bes. Zweckbestimmung an der Straßenbegrenzungslinie; ob. Höhenbezugspunkt: OK Hecke) aus heimischen, standortgerechten Laubgehölzen zulässig.
Bei den Maßnahmen würde ich natürlich C) nehmen, es stehen aber keine Mengen dabei, für mich wären dann mit den zwei Bäumen mein soll ja schon erfüllt...
Und gibt es jetzt eine Möglichkeit eine Bambushecke, zB auf meiner Grundstücksseite zu Pflanzen? Also nicht an der Grundstücksgrenze...
Im voraus Besten Dank!
Marvin
Da wir keinen Zaun wollen und ich schon immer eine Bambushecke wollte, stehe ich jetzt mit meinem Grundstück etwas doof da.
Von der Gemeinde aus müssen wir eines der drei ökologischen Maßnahmen treffen:
A) Regenwasserzisterne
B) Solaranlage
C) Gartenbepflanzung mit einheimischen Gehölzen
Im Bebauungsplan steht zusätzlich, dass wir zwei heimische Obst oder Laubbäume Pflanzen müssen.
Bei Einfriedung gibt es noch den Punkt "Anstelle von Zäunen ist die Pflanzung von bis Max 2.0m hohen Hecken (unt. Höhenbezugspunkt: Fahrbahnoberkante der öffentl. Straßenverkehrsfläche/Verkehrsfläche bes. Zweckbestimmung an der Straßenbegrenzungslinie; ob. Höhenbezugspunkt: OK Hecke) aus heimischen, standortgerechten Laubgehölzen zulässig.
Bei den Maßnahmen würde ich natürlich C) nehmen, es stehen aber keine Mengen dabei, für mich wären dann mit den zwei Bäumen mein soll ja schon erfüllt...
Und gibt es jetzt eine Möglichkeit eine Bambushecke, zB auf meiner Grundstücksseite zu Pflanzen? Also nicht an der Grundstücksgrenze...
Im voraus Besten Dank!
Marvin
ypg22.04.18 11:04
M4rvin schrieb:
...
A) Regenwasserzisterne
B) Solaranlage
C) Gartenbepflanzung mit einheimischen Gehölzen
...
Bei Einfriedung gibt es noch den Punkt "Anstelle von Zäunen ist die Pflanzung von bis Max 2.0m hohen Hecken (unt. Höhenbezugspunkt: Fahrbahnoberkante der öffentl. Straßenverkehrsfläche/Verkehrsfläche bes. Zweckbestimmung an der Straßenbegrenzungslinie; ob. Höhenbezugspunkt: OK Hecke) aus heimischen, standortgerechten Laubgehölzen zulässig.
....So wie ich es von Dir lese, muss jeder diese 2 Laubbäume pflanzen. Jeder.
Weiterhin musst Du aus a, b oder c aussuchen.
Wenn Du c nimmst, dann muss sicherlich der größte Teil der Bepflanzung einheimisch sein.
Das Zitierte kann ich nicht lesen - da sind zu viele Abkürzungen verwendet.
Glaube aber, dass das Gesamtbild zur Strasse passen soll. Dass da jemand auf Grenze eine Hecke pflanzen soll, kann ich mir nicht vorstellen. Da gibt es ja Abstandsregeln zu beachten.
Hast Du das Bauamt mal gefragt?
Ich würde den Bambus an die Terrasse setzen
M4rvin22.04.18 11:46
Also das mit den Bäumen ist eine Vorgabe für die Vergabe des Grundstückes. (Einheimischenmodell) Wenn man sich nicht daran hält muss man für das Grundstück Nachzahlen.
Das Zitierte steht so 1:1 im Bebauungsplan und ich kann es auch nicht lesen!
Es handelt sich um ein komplett neues Baugebiet, zZ wäre das Gesamtbild quasi ein Zaun aus Baggern!
Das Zitierte steht so 1:1 im Bebauungsplan und ich kann es auch nicht lesen!
Es handelt sich um ein komplett neues Baugebiet, zZ wäre das Gesamtbild quasi ein Zaun aus Baggern!
Alex8522.04.18 11:53
Höhenbezugspunkt Höhenbezugspunkt
Fahrbahnoberkante Fußbodenoberkante
Man versucht mitzuteilen, wie die 2m Höhenbegrenzung der Hecke ermittelt werden.
Ich lese, dass Bambus als Hecke auf/an der Grenze (=Einfriedung) nicht erlaubt ist. Wenn Hecke dann einheimisch.
Fahrbahnoberkante Fußbodenoberkante
Man versucht mitzuteilen, wie die 2m Höhenbegrenzung der Hecke ermittelt werden.
Ich lese, dass Bambus als Hecke auf/an der Grenze (=Einfriedung) nicht erlaubt ist. Wenn Hecke dann einheimisch.
ypg22.04.18 12:00
Alex85 schrieb:
Höhenbezugspunkt Höhenbezugspunkt
Fahrbahnoberkante Fußbodenoberkante
Man versucht mitzuteilen, wie die 2m Höhenbegrenzung der Hecke ermittelt werden.
Ich lese, dass Bambus als Hecke auf/an der Grenze (=Einfriedung) nicht erlaubt ist. Wenn Hecke dann einheimisch.Ja, das wird richtig sein.
Da man die Höhe hier mal wegblenden kann (geht ja hier auch nur um das Maximum und nachmessen tun die wenigstens), ist eine Hecke aus einheimischen Gehölzen erlaubt. Ist ein ganz einfacher Satz [emoji2]
Damit wären die Bambusse raus.
Wie schon gesagt: ich würde die Terrasse damit einfassen, schön blickdicht auf zwei Linien, dann machen sie Freude.
M4rvin22.04.18 12:03
Alles klar, Dankeschön! Dann werde ich es so machen!
Aber ich Pflanze die Hecke auf mein Grundstück und wenn der/die Nachbarn was für die offizielle Grenze haben wollen, können Sie das ja machen!
Aber ich Pflanze die Hecke auf mein Grundstück und wenn der/die Nachbarn was für die offizielle Grenze haben wollen, können Sie das ja machen!
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