Es gibt Gemeinden, bzw. Stadtwerke, dort muss zusammen mit den Anträgen zur Wasserhausanschluss, Trinkwasseranlage, Regenwassernutzungsanlage, eine Kopie des Installateurausweises erstellt von Kreis-Installateur-Ausschuss mit beigefügt werden.
Sonst gibt es keinen Wasserzähler.
Damit wird sichergestellt, dass mindestens die technischen Anschlussbedingungen der Trinkwasser- und Regenwassernutzungsanlagen richtig ausgeführt werden.