Wandstärke Trennwand Doppelhaus. Statiker plant 17,5cm

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Zuletzt aktualisiert 03.05.2024
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M

MayrCh

Wichtig der Satz : nach anerkannten Regeln der Technik , sollte was den Schallschutz betrifft im Vertrag mit aufgenommen werden.
und jetzt die Spannende Frage: in welchen Vertrag muss das rein, bei quasi zwei Einzelbauvorhaben?
Und warum den juristischen Begriff der anerkannten Regel der Technik? Warum nicht konkret VDI 4100:2012, SST II o.ä.?
 
M

MayrCh

Nimm es einfach hin
Nö. Der Unfug mit anerkannten Regeln der Technik hat in Verträgen nämlich nichts zu suchen. Die Einhaltung der aRdT kommt nämlich immer, auch ohne explizite vertragliche Vereinbarung zum tragen. Alles andere ist ein Mangel. Von daher gilt es, die Beschaffenheit immer möglichst aussagekräftig und unmissverständlich festzulegen. Vertraglich auf die Einhaltung der aRdT zu Pochen, ist Nonsens.
Und die Frage nach dem Vertragspartner ist ebenfalls gerechtfertigt. Wen KANN TE den überhaupt zur Einhaltung gewisser Schallschutzanforderungen in der Konstellation 2 Doppelhaushälfte von verschiedenen Planern + BU überhaupt in die Pflicht nehmen?
 
Zuletzt aktualisiert 03.05.2024
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