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ᐅ Wärmepumpe besser im Haus oder im Garten?


Erstellt am: 29.03.2016 21:42

Jochen104 31.03.2016 09:28
Sebastian79 schrieb:
Heizungen müssen in der thermischen Hülle stehen.
Unsere Luft-Wasser-Wärmepumpe steht in einem Technikraum hinter der Garage. Dieser ist nur mit einem kleinen Heizkörper ausgestattet und wurde nur mit 24iger Ytong-Steinen (Lambda 0,12) wie die Garage gebaut. In der kältesten Zeit im Winter waren es darin auch nur ca. 10 Grad. Ist das nicht ausreichend?

Bauexperte 31.03.2016 11:20
Jochen104 schrieb:

Kannst du das etwas erläutern? Ich verstehe den Grund nicht.
Sebastian hat es bereits erklärt; der HAR gehört in die thermische Hülle. Wenn also ein reiner Nutzkeller geplant ist, der Wärmeerzeuger aber in diesen Keller soll, muß der HAR gedämmt werden.

Der "gesunde" Menschenverstand sagt, daß es reichen sollte, wenn die Außenwand des HAR üblich - also mit 4 cm - gedämmt ist; leider sehen das die Konstrukteure der Energieeinsparverordnung und begleitender Vorschriften ganz anders und verlangen eine Dämmung des gesamten HAR.
Jochen104 schrieb:

Unsere Luft-Wasser-Wärmepumpe steht in einem Technikraum hinter der Garage. Dieser ist nur mit einem kleinen Heizkörper ausgestattet und wurde nur mit 24iger Ytong-Steinen (Lambda 0,12) wie die Garage gebaut. In der kältesten Zeit im Winter waren es darin auch nur ca. 10 Grad. Ist das nicht ausreichend?
Imho Nein, denn Dein Technikraum ist vlt. für Dich ausreichend, nicht aber gedämmt, wie es erforderlich ist. Aber wie immer: wo kein Kläger, kein Richter. Was sagt denn Dein Energiefachberater zu diesem Stellplatz?

Grüße, Bauexperte

Jochen104 31.03.2016 11:33
Vielen Dank für die Rückmeldung.
Vielleicht noch als Hinweis: Ich habe letztes Jahr nach der alten Energieeinsparverordnung gebaut. Ist die Regelung dort auch schon so gewesen?
Bauexperte schrieb:
Imho Nein, denn Dein Technikraum ist vlt. für Dich ausreichend, nicht aber gedämmt, wie es erforderlich ist.
Wenn die Regelung so war, dann werde ich mal bei meinem GÜ nachhören. Es ist zwar schon zu spät, aber geklärt werden sollte das allemal.
Bauexperte schrieb:
Aber wie immer: wo kein Kläger, kein Richter. Was sagt denn Dein Energiefachberater zu diesem Stellplatz?
Wen meinst du mit Energiefachberater? Den der die Heizlastberechnung, den Energieausweis und die Unterlagen für die KfW berechnet hat? - Nichts.
Auch GÜ, Architekt und Heizungsbauer haben dazu nichts gesagt. Das ist bei dem GÜ auch so üblich und wird eigentlich fast immer so gemacht. <= Was nicht heißt, dass es richtig ist. Das ist mir bewusst.

Sebastian79 31.03.2016 12:07
War damals auch schon so - Kollege hat vor 3 Jahren auch seine Erdwärmepumpe in die Garage gestellt.

War auch verboten, aber wie Bauexperte sagte, wo kein Kläger...

Jochen104 31.03.2016 12:36
Ok, danke.
Bringt das irgendwelche Vor- oder Nachteile mit sich?

Sebastian79 31.03.2016 12:51
Vorteile: Mehr Platz im Haus, keine Geräusche
Nachteile: Längere Leitungsführung, mehr Energie für Halten der Wärme notwendig

Mein Kollege hat sehr niedrige Stromkosten mit seiner Pumpe, kann also so schlimm nicht sein. Nen Vergleich hat er natürlich auch nicht

Da ist nicht mal ansatzweise etwas optimiert worden - ist immer die Frage, was das ganze Dämmen und Einstellen unterm Strich so bringt .
garagetechnikraumenergieeinsparverordnungkläger