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ᐅ Vorzeitige Vertragsauflösung KFW Kredit 153


Erstellt am: 26.01.20 14:42

Guido198026.01.20 14:42
Hallo,

ich habe eine Frage zur vorzeitigen Vertragsauflösung eines KFW 153 Kredites.

Und zwar hat die Hausbank mir mitgeteilt, dass eine vorzeitige Vertragsauflösung bei der KFW gegen Vorfälligkeitsentschädigung jeder Zeit ohne Angaben von Gründen möglich ist (Sondertilgungen hingegen nicht).

Aber was passiert in dem Fall mit dem Zuschuss?

Heißt das, dass ich theoretisch 120.000 € mit 0,75 % als KFW55 Kredit 153 mit 18.000 € Zuschuss finanzieren könnte und dann einen Monat später gegen Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigungszinsen komplett ablösen könnte?
nordanney26.01.20 15:52
Guido1980 schrieb:

Heißt das, dass ich theoretisch 120.000 € mit 0,75 % als KFW55 Kredit 153 mit 18.000 € Zuschuss finanzieren könnte und dann einen Monat später gegen Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigungszinsen komplett ablösen könnte?
Ja. Natürlich muss das Bauvorhaben fertig, das Darlehen valutiert und der Zuschuss dem Darlehenskonto gutgeschrieben sein.
Ob es ggf. noch eine zusätzlich einzuhaltende Frist gibt, weiß ich allerdings nicht.
HilfeHilfe27.01.20 06:23
Guido1980 schrieb:

Hallo,

ich habe eine Frage zur vorzeitigen Vertragsauflösung eines KFW 153 Kredites.

Und zwar hat die Hausbank mir mitgeteilt, dass eine vorzeitige Vertragsauflösung bei der KFW gegen Vorfälligkeitsentschädigung jeder Zeit ohne Angaben von Gründen möglich ist (Sondertilgungen hingegen nicht).

Aber was passiert in dem Fall mit dem Zuschuss?

Heißt das, dass ich theoretisch 120.000 € mit 0,75 % als KFW55 Kredit 153 mit 18.000 € Zuschuss finanzieren könnte und dann einen Monat später gegen Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigungszinsen komplett ablösen könnte?

denke das es dann jeder machen würde. frag nach ob du dann den Zuschuss anteilig zurückzahlen musst. glaub nicht das die kfw da drauflegen will
guckuck227.01.20 07:06
Vor wenigen Jahren war das noch ganz normal, da die Sondertilgung noch kostenlos war.

Ausrechnen.
Guido198027.01.20 07:27
HilfeHilfe schrieb:

denke das es dann jeder machen würde. frag nach ob du dann den Zuschuss anteilig zurückzahlen musst. glaub nicht das die kfw da drauflegen will

Wenn die Vorfälligkeitsentschädigung den entgangenen Zins über die Dauer der Laufzeit abdeckt, würde sie das ja nicht.

Letztendlich würde ich ja genau das gleiche an Zinsen zahlen und eben den Zuschuss bekommen ... unterm Strich das gleiche, außer dass die KFW das Geld schneller zurück hätte.

M.E. ist das sowieso ein Fehler im System, dass nur derjenige für energiesparendes Bauen belohnt wird, der kein Geld hat und sich einen Kredit aufnimmt.
zuschussvertragsauflösungkfwvorfälligkeitsentschädigungkredit