ᐅ vorhandene Dachgaube erweitern
Erstellt am: 05.01.26 19:01
Die Gaube soll nach rechts erweitert werden, damit fällt das Veluxfenster weg. Dazwischen sind 2 Holzbalken. Der zur Gaube kann bleiben, der am Veluxfenster soll weg. Es sind zwei Räume, einmal hinter der Gaube und dann hinter dem Veluxfenster. Die Gaubenaußenwand ist gemauert bis zur Decke.
Frage nun, braucht es für diese Baumaßnahme einen Bauantrag mit Genehmigung (Schleswig-Holstein)? Die Wohnflächenvergrößerung dürfte max. 1 m² sein.
Frage nun, braucht es für diese Baumaßnahme einen Bauantrag mit Genehmigung (Schleswig-Holstein)? Die Wohnflächenvergrößerung dürfte max. 1 m² sein.
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nordanney05.01.26 20:08Felix571 schrieb:
Dazwischen sind 2 Holzbalken. Der zur Gaube kann bleiben, der am Veluxfenster soll weg.Das ist ein wesentlicher Punkt. Du greifst in die Statik des Hauses ein = Baugenehmigung nötigFelix571 schrieb:
Frage nun, braucht es für diese Baumaßnahme einen Bauantrag mit Genehmigung (Schleswig-Holstein)? Die Wohnflächenvergrößerung dürfte max. 1 m² sein.Der eine Qm an Gewinn der Wohnraumfläche dürfte nicht ausschlaggebend sein. Allerdings gelten oft in Bebauungsplänen eine Gaubengrenze von beispielswise 1/3 oder 1/4 der Gesamtbreite an Dach zu beachten sowie den Abstand zum Giebel.Das gilt vom Fachmann außerdem zu berechnen und vom Bauamt zu genehmigen.
ypg schrieb:
Allerdings gelten oft in Bebauungsplänen eine Gaubengrenze von beispielswise 1/3 oder 1/4 der Gesamtbreite an Dach zu beachten sowie den Abstand zum Giebel.Ein Großteil der Gebäude hier ist um 1955 gebaut worden, wo könnte man sich da schlau machen? Ich meine Nachlesen, da meine Erfahrungen mit den Bauamtmitarbeitern etwas schlecht sind. Da bekommt man nur so Aussagen, da müssen Sie einen Fachmann fragen.Und ansonsten habe ich die Erfahrungen gemacht, daß die Architekten wenig Lust haben, ebenso wie die Handwerker, da es viel Arbeit ist und der Ertrag im Vergleich gering.
Felix571 schrieb:
da meine Erfahrungen mit den Bauamtmitarbeitern etwas schlecht sind.Naja, für explizit detailierte Fragen sind sie auch nicht verantwortlich oder hätten die Zeit.Man sollte erst einmal nach dem Bebauungsplan fragen. Den kann man aber auch meist online einschauen. Da steht es dann geschrieben. Ggf greift auch die Landesbauordnung, das weiß ich nicht. Auch die kann man nachlesen und bezüglich Einschrönkungen lesen. Da geht es meist um den Brandschutz, also die Abstände zur Giebelwand oder des Nachbarn.
Felix571 schrieb:
Da bekommt man nur so Aussagen, da müssen Sie einen Fachmann fragen.Ansonsten kann auch ein Zimmermannsmeister diese Aufgabe mit übernehmenm den man zur Durchführung beauftragt. Felix571 schrieb:
Und ansonsten habe ich die Erfahrungen gemachtWorauf basieren denn Deine vielen Erfahrungen? Schon so oft gebaut?ypg schrieb:
Ansonsten kann auch ein Zimmermannsmeister diese Aufgabe mit übernehmenm den man zur Durchführung beauftragt.Habe bereits einenZimmerer befragt, da kam nur die Gegenfrage ob schon ein Bauantrag gestellt sei. Weiter nichts. Habe deshalb auf MyHammer mal einen Auftrag eingestellt. Bisher keinerlei Resonanz. Das nur zu diesem Projekt.Ähnliche Themen