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ᐅ Vorgefertigter Kaufvertrag - Sonderleistungen?


Erstellt am: 22.11.18 11:36

C
Caspar2020
23.11.18 08:55
ypg schrieb:
Ja, aber es geht um den Wert des Hauses: pack ich da Sonderausstattung im Wert von 20000 schon im Kaufvertrag mit rein oder bemuster ich das erst später. Ich seh da jetzt kein Betrug drin.

Das problem hierbei ist das es durchaus FA die nachträglichen Sonderwünsche abfragen bei Bauträgern; man aber auf diese MWst bezahlt hat, und das FA gerne noch die anteilige grunderwerbsteuer eintreibt (insbesondere wenn diese vom Bauträger selber in Rechnung gestellt worden sind).

Ne, ist kein Betrug; nur steuerhinterziehung.

2) Zur Gegenleistung gehören auch

  • 1.
  • Leistungen, die der Erwerber des Grundstücks dem Veräußerer neben der beim Erwerbsvorgang vereinbarten Gegenleistung zusätzlich gewährt;

Und schlussendlich zahlt man dann doppelt; da ja dann MwST & grunderwerbsteuer fällig war.
M
montessalet
23.11.18 09:38
ypg schrieb:
Ja, aber es geht um den Wert des Hauses: pack ich da Sonderausstattung im Wert von 20000 schon im Kaufvertrag mit rein oder bemuster ich das erst später. Ich seh da jetzt kein Betrug drin.

Nö, ist es auch nicht. Die Frage ist ja nur, auf was die Rechnung des Finanzamtes beruht: Wenn auf dem Kaufvertrag (ohne die Zusätze in der Bemusterung) ist es natürlich gut.
Wenn das Finanzamt aber die Abrechnung sehen will oder einen Vorbehalt macht? Ich kenne das Vorgehen nicht. Und es wird wohl auch nicht überall genau gleich gehandhabt.
M
Mottenhausen
23.11.18 09:52
Wir haben jetzt zum Glück ein bauträgerfreies Grundstück kaufen können, aber haben vorher auch viele solcher Grundstücke besichtigt. Immer hieß es "das ist ein getrenntes Geschäft, sie müssen "offiziell" nicht mit Firma xyz bauen, Verträge liegen dann zeitlich weit genug auseinander"
M
montessalet
23.11.18 09:59
Mottenhausen schrieb:
Wir haben jetzt zum Glück ein bauträgerfreies Grundstück kaufen können, aber haben vorher auch viele solcher Grundstücke besichtigt. Immer hieß es "das ist ein getrenntes Geschäft, sie müssen "offiziell" nicht mit Firma xyz bauen, Verträge liegen dann zeitlich weit genug auseinander"

Nun ja: Letztendlich wird das Finanzamt das beurteilen. Die Rechtsanwendung geht da eher in Richtung "ist doch ein Koppelgeschäft". Da helfen auch manch abenteuerliche Firmenstrukturen nichts. Blöd ist das FA ja auch nicht. Und der Verkäufer kann ja viel erzählen..... er bezahlt die Zeche ja nicht.

Am einfachsten ist es natürlich, einfach ein Grundstück zu kaufen - ohne irgendwelche Verpflichtungen.
grunderwerbsteuerrechnungfinanzamtgrundstück