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ᐅ Von Baufinanzierung zurücktreten ohne immense Entschädigungen?


Erstellt am: 29.01.13 18:19

technician29.01.13 18:19
Guten Abend.

Folgendes Problem:

Ich habe eine Baufinanzierung über 270.000€ unterschrieben und würde nun am liebsten davon zurücktreten.
Von dem Geld wurde noch nichts abgenommen und die Bereitstellungszinsen sind ab Mai zu zahlen.

Nun meine Frage, kann ich irgendwie von der Finanzierung zurücktreten, ohne eine immense Nichtabnahmeentschädigung zu zahlen?
Falls nicht, wie hoch wäre die Entschädigung ungefähr?


Grüße
ypg29.01.13 19:06
das steht doch bestimmt in den AGBs?!
Musketier29.01.13 19:21
Wir haben ein 14 Tägiges Rücktrittsrecht
technician29.01.13 19:31
Ja das steht in den AGB, allerdings nichts über die Höhe.
Und vielleicht gibt es ja einen Weg dies zu vermeiden oder zu vermindern.
Musketier schrieb:
Wir haben ein 14 Tägiges Rücktrittsrecht

Die 14 Tage sind leider schon überschritten.
ypg29.01.13 19:38
... ist denn schon im Grundbuch die Grundschuld eingetragen?
Vielleicht... ich möchte auch nicht direkt fragen, was passiert ist... auf "kein Bock mehr zu bauen" läufts wohl nicht hinaus.... vielleicht ist ein Schicksalsschlag bei der Bank ein Grund, Dich kulant rauszulassen?
Du verplemperst aber anscheinend Deine Zeit, wenn im Mai die Bereitstellungszinsen anfallen, hast Du im November unterschrieben?
GeorgPuetz30.01.13 06:53
Nach Ablauf der Widerrufsfrist ist ein "normaler" Ausstieg nicht möglich. Die Bank hat das Darlehen refinanziert und die Vorfälligkeitsentschädigung ist das Ergebnis des Schadens, den die Bank erleidet. Lassen Sie sich von Ihrer Bank eine ausführliche Berechnung geben. Die sollte dann von unabhängiger Seite überprüft werden - es passieren noch immer häufig Rechenfehler zugunsten der Banken.

Ein "Raus aus dem Vertrag" ohne Vorfälligkeitsentschädigung sehe ich nur, wenn der Vertrag Formfehler beinhaltet. Zum Beispiel bei einer fehlerhaften Widerrufserklärung, ... Lassen Sie das Vertragswerk von einem Juristen prüfen, der sich auf Bankrecht oder Vertragsrecht spezialisiert hat. Vielleicht findet sich da was und Sie kommen mit einem blauen Auge davon.

Wenn nein, dann wird es vermutlich ziemlich teuer. Ohne die kompletten Vertragsdaten kann man nicht sagen, wie hoch die Vorfälligkeitsentschädigung sein wird. Ist ne ziemlich komplexe Berechnung.
vorfälligkeitsentschädigungzurücktretenbereitstellungszinsenvertrag