Vertraglich zugesicherter Bauleiter wird nicht von Baufirma gestellt

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S

silvermaster

Hallo zusammen,

wir sind auf unsere Baufirma durch Empfehlungen gekommen. Nach mehreren Anbieter Vergleichen habe wir uns tatsächlich auch für diese entschieden. Ein wichtiger Aspekt dabei war, den selben Bauleiter zu bekommen, wie unsere Bekannten von denen wir die Empfehlung haben, da er in den höchsten Tönen gelobt wurde.
Dies haben wir vertraglich festhalten lassen.
Nun haben wir die Auftragsbestätigung der Baufirma bekommen und einen Tag später den Anruf, dass es nicht möglich ist den gewünschten Bauleiter zu bekommen, da der mittlerweile seinen Lebensmittelpunkt im bayrischen hat und damit 5h zu uns fahren müsste. Es gibt aber 2 Alternativen in unserem Gebiet.
Das ist für uns keine Lapalie und senkt direkt zu Beginn des Projektes das Vertrauen.

Frage: Muss man das als Bauherr so hinnehmen? Können/ Sollten wir jetzt schon Entschädigungen einfordern. Wenn ja in welcher Höhe? Oder kann man da nichts tun?

Danke und Grüße!
 
N

nordanney

Für den vertraglich zugesicherten Bauleiter, der jetzt nicht gestellt wird. Er war ja für uns entscheidend in der Anbieterwahl
Der Bauleiter ist ein Mitarbeiter des Unternehmens. Der wäre mir im Zweifel egal, weil er eh nur ein Handlanger ist.

Wer begleitet denn für euch das Vorhaben? Haben eure Bekannten auch eine Empfehlung für die Baubegleitung gegeben, oder seid ihr so naiv, nur auf den „Bauleiter“ zu setzen?
 
G

Gerddieter

Durch die Änderung des Bauleiter ist dir kein Schaden entstanden den du geltend machen kannst.

Du kannst auf Einhaltung der Vertrages pochen, aber wenn es nicht geht dann geht's nicht. Dann könntest Du (vielleicht) den ganzen Bauvertrag in Frage stellen, allerdings hast Dich bestimmt nicht für den einen Vertrag entschieden wegen des Bauleiters alleine.

Und wie @nordanney schon sagt, der GU bezahlte Bauleiter ist ein Angestellter des Unternehmens der schaut dass es primär für den GU gut läuft und ist aus Kundensicht "austauschbar".
GD
 
M

MachsSelbst

Ich glaube nicht, dass das so einfach ist in dem Fall. Der Bauleiter wurde vertraglich zugesichert und arbeitet offenbar noch in dem Unternehmen. Wenn er jetzt nicht mehr beschäftigt wäre dort... dann wärs vielleicht anders.

Wobei. Auch dann könnte man den Bauleiter einkaufen. Aber wenn er sogar noch im Unternehmen arbeitet, dürfte es da rechtlich nicht mit "Das ist uns zu weit." getan sein...

Das Unternehmen kann nicht etwas vertraglich zusichern und dann verweigern, weil es zu hohe Kosten verursacht. Das ist unternehmerisches Risiko.
Wärw ja noch schöner, dann könnte das Unternehmen Markenware zusichern und dann einfach auf Eigenmarke ausweichen, mit der Begründung es sei ja qualitativ gleichwertig...
 
Zuletzt aktualisiert 29.07.2025
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