ᐅ Verständnisfrage Anschlussfinanzierung
Erstellt am: 13.12.2013 14:16
Jens42 13.12.2013 14:16
Hallo,
kann mir jemand sagen, wie das mit den Kündigungsfristen genau läuft, wenn man ein Darlehen mit 15 jähriger Zinsbindung nach 10 Jahren kündigen will und wie man da überhaupt in der Praxis vorgeht? Im Netz und im Paragraphentext habe ich gefunden, daß die Kündigungsfrist 6 Monate beträgt. Wenn das Darlehen am 5.5.2004 ausgezahlt wurde, kann/muß ich dann jetzt schon aktiv werden, oder geht das erst im Mai mit Wirkung im November 2014 (entspricht eher dem, was ich finde)? Neben dem 15 jährigen Darlehen haben wir bei dem Objekt auch noch ein KFW-Darlehen mit 10 jähriger Zinsbindung, das Ende März 2014 ausläuft. Würde man das dann zwischenfinanzieren, um am Ende ein Darlehen zu haben?
Dummerweise ist auch noch nicht klar, ob wir die Wohnung ggf. unseren Mietern verkaufen können, sehn ob wir einen anderen Käufer finden oder das Ding doch weiter behalten und dann ggf. auch mit dem Kredit zu unserer örtlichen Bank wechseln, die unsere aktuelle Bleibe finanziert.
Besten Dank!
kann mir jemand sagen, wie das mit den Kündigungsfristen genau läuft, wenn man ein Darlehen mit 15 jähriger Zinsbindung nach 10 Jahren kündigen will und wie man da überhaupt in der Praxis vorgeht? Im Netz und im Paragraphentext habe ich gefunden, daß die Kündigungsfrist 6 Monate beträgt. Wenn das Darlehen am 5.5.2004 ausgezahlt wurde, kann/muß ich dann jetzt schon aktiv werden, oder geht das erst im Mai mit Wirkung im November 2014 (entspricht eher dem, was ich finde)? Neben dem 15 jährigen Darlehen haben wir bei dem Objekt auch noch ein KFW-Darlehen mit 10 jähriger Zinsbindung, das Ende März 2014 ausläuft. Würde man das dann zwischenfinanzieren, um am Ende ein Darlehen zu haben?
Dummerweise ist auch noch nicht klar, ob wir die Wohnung ggf. unseren Mietern verkaufen können, sehn ob wir einen anderen Käufer finden oder das Ding doch weiter behalten und dann ggf. auch mit dem Kredit zu unserer örtlichen Bank wechseln, die unsere aktuelle Bleibe finanziert.
Besten Dank!
nordanney 13.12.2013 14:26
Kündigen kannst Du, wann Du willst. Sie gilt allerdings erst für den Zeitpunkt sechs Monate nach vollständigem Empfang der Darlehensmittel = November 14! Kündigungsfrist ist mindestens sechs Monate. Und ja, Du müsstest das KfW-Darlehen durch Deine Hausbank zwischenfinanzieren lassen um dann beide Darlehen zusammenzulegen (wenn Du das möchtest).
f-pNo 13.12.2013 15:07
Jens42 schrieb:
Neben dem 15 jährigen Darlehen haben wir bei dem Objekt auch noch ein KfW-Darlehen mit 10 jähriger Zinsbindung, das Ende März 2014 ausläuft. Würde man das dann zwischenfinanzieren, um am Ende ein Darlehen zu haben?
Dummerweise ist auch noch nicht klar, ob wir die Wohnung ggf. unseren Mietern verkaufen können, sehn ob wir einen anderen Käufer finden oder das Ding doch weiter behalten und dann ggf. auch mit dem Kredit zu unserer örtlichen Bank wechseln, die unsere aktuelle Bleibe finanziert.
Zu der Kündigungsfrist kann ich Dir nicht viel sagen, da ich mich damit nicht beschäftigt habe. Aber die Aussage von nordanney ist nachvollziehbar.
Bzgl. des KfW-Darlehens und der unklaren Situation empfiehlt sich ein variabler Kredit als Zwischenfinanzierung. Der Zinssatz entspricht dem aktuellen Euribor-Satz + Marge der Bank. I.d.R. sollte es günstiger sein, als eine langfristige Finanzierung. Zudem flexiblere Tilgungsmöglichkeit.
Wenn Du dann sicher bist, wie es weiter geht, kannst Du ihn in einen mit fester LZ + fester Zinsbindung wandeln.
Einziger Nachteil dabei - evtl. machst Du Dich bei der Verlängerung von der Bank abhängig. Ach so (theoretischer Nachteil) - und die Bank könnte einen variablen Kredit schneller aufkündigen (aber aus welchem Grund sollte sie so etwas machen, wenn alles korrekt läuft).
Justifier 13.12.2013 15:52
Ohne den exakten Text des Vertrages hinsichtlich Kündigungsfristen zu kennen, ist eigentlich alles, was man hier sagen kann, Spekulation. 🙂
HilfeHilfe 13.12.2013 16:08
Hallo
zu November 2014 wurde ja schon alles gesagt.
Kurz zu dem Kfw Darlehen. Da muss ich widersprechen.
Bei der Kfw kann man in der Regel jederzeit eine komplette Sondertilgung tätigen. An deiner Stelle würde ich dies bei der Kfw schriftlich nachfragen.
Somit hättest du die angenehme Situation eine Anschlussfinanzierung für beide Darlehen einzugehen und diese in 1 Darlehen zusammenzufassen.
Wenn dies nicht geht ! :
2 Option wäre eine Anschlussfinanzierung zu 2 Terminen. Eine teure Zwischenfinanzierung brauchst du nicht ! Du hast 2 Darlehen zu 2 Ablöseterminen und für gewöhnlich findest du Banken die das eingehen. Es ist total unproblematisch ! NAch Ablösung des 2 Darlehens hat auch die nächste Bank immer den ersten Rang inne !
zu November 2014 wurde ja schon alles gesagt.
Kurz zu dem Kfw Darlehen. Da muss ich widersprechen.
Bei der Kfw kann man in der Regel jederzeit eine komplette Sondertilgung tätigen. An deiner Stelle würde ich dies bei der Kfw schriftlich nachfragen.
Somit hättest du die angenehme Situation eine Anschlussfinanzierung für beide Darlehen einzugehen und diese in 1 Darlehen zusammenzufassen.
Wenn dies nicht geht ! :
2 Option wäre eine Anschlussfinanzierung zu 2 Terminen. Eine teure Zwischenfinanzierung brauchst du nicht ! Du hast 2 Darlehen zu 2 Ablöseterminen und für gewöhnlich findest du Banken die das eingehen. Es ist total unproblematisch ! NAch Ablösung des 2 Darlehens hat auch die nächste Bank immer den ersten Rang inne !
nordanney 13.12.2013 17:34
Da es sich um ein älteres KfW Darlehen handelt, gehe ich vom Wohneigentumsprogramm aus. Da gibt es keine außerplanmäßigen Tilgungsmöglichkeiten.
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