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ᐅ Verspätete Hausfertigstellung - Geld einbehalten?


Erstellt am: 16.07.17 09:27

K
Knallkörper
17.07.17 20:56
Ihr habt entweder eine förmliche oder stillschweigende Abnahme gemacht. Spätestens durch euren Einzug ist die Bauzeit beendet und ein Verzug tritt nicht ein. Was danach als Mangel gemeldet wird, ist, wenn überhaupt, ein Gewährleistungsmangel. Die 5.000 Euro könnt ihr vielleicht einbehalten, wenn entsprechende Restmängel aus dem Abnahmeprotokoll noch nicht erledigt sind. Aus Sicht eures Bauunternehmers ist es erfreulich, dass die Restzahlung so minimal ist. Wegen 5.000 Euro würde ich mich auch nicht mehr rühren als unbedingt notwendig.
T
TRoettger
07.08.17 16:35
Hier muss man - den Tipp möchte ich gerne an dieser Stelle platzieren - in der Tat ein wenig aufpassen, die unterschiedlichen in Frage kommenden Aspekte nicht zu sehr in einen Topf zu werfen (Einbehalt für Mängel, Geltendmachung von Verzugsschäden etc.), die Gefahr ist bei solchen Fragen natürlich groß. Man kann nur davon abraten, insofern zu sehr zu pauschalisieren, denn eine belastbare Aussage ist immer ausschließlich auf Basis der gesamten Vorgeschichte (nicht zuletzt auch hinsichtlich. Abnahme etc.) und vor allem auch mit Rücksicht auf die individuellen (und vollständigen) vertraglichen Regelungen möglich.