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ᐅ Verbraucherbauvertrag, Bauvertrag nicht umgesetzt - Schadenersatz?


Erstellt am: 16.03.23 12:28

11ant17.03.23 17:56
Adriano273 schrieb:

Die Mitwirkungshandlungen werden wie folgt angegeben:
Benennung eines Baugrundstücks und Nachweis der Eigentumsverhältnisse.
Das wären ja solche der Gegenseite (wenn es sich denn um einen Makler handeln würde), Wenn das nun auch Eure Mitwirkungspflichten geworden sind, dann müßte die Vereinbarung hinsichtlich des "Grundstücksservices" wohl beinhaltet haben, daß Ihr nach dem dritten (?) "nö" zu einem Grundstücksangebot selber in der Pflicht gewesen wäret, Euch nach einem Grundstück umzusehen.
Adriano273 schrieb:

Doch ich hatte mich daraufhin gemeldet und mitgeteilt, dass wir kein Grundstück gefunden haben und den Vertrag damit kündigen.
Darauf wurde nie reagiert.
Hier kannst Du nur "kündigen möchten" meinen, und erwartungsgemäß trug dieses Begehren nicht die Frucht der Annahme durch die Gegenseite. Spätestens da wäre der Gang zum Anwalt angesagt gewesen (der Euch erklärt hätte, daß das ein saurer Apfel würde - aber der den Apfel damals noch leichter hätte schrumpfen können).
Adriano27317.03.23 18:00
11ant schrieb:

Das wären ja solche der Gegenseite (wenn es sich denn um einen Makler handeln würde), Wenn das nun auch Eure Mitwirkungspflichten geworden sind, dann müßte die Vereinbarung hinsichtlich des "Grundstücksservices" wohl beinhaltet haben, daß Ihr nach dem dritten (?) "nö" zu einem Grundstücksangebot selber in der Pflicht gewesen wäret, Euch nach einem Grundstück umzusehen.

Hier kannst Du nur "kündigen möchten" meinen, und erwartungsgemäß trug dieses Begehren nicht die Frucht der Annahme durch die Gegenseite. Spätestens da wäre der Gang zum Anwalt angesagt gewesen (der Euch erklärt hätte, daß das ein saurer Apfel würde - aber der den Apfel damals noch leichter hätte schrumpfen können).

ja ich verstehe, dass wir hier viele Fehler gemacht haben und "den Kopf in den Sand gesteckt" haben. Das böse Ende haben wir jetzt...
kati133717.03.23 18:10
Was sagt denn euer Anwalt zu eurem Vertrag, mit Ausnahme von "lasst es auf Klage ankommen"?
Der muss doch eine Einschätzung abgegeben haben ob der Vertrag aus seiner Sicht Bestand hat, oder nicht? Ist das ein spezialisierter Anwalt mit Hintergrund Vertragsrecht / Bau?

Wenn es eine Möglichkeit gibt, aus der Nummer rauszukommen, dann indem ihr einen guten Anwalt findet der vielleicht grobe Fehler im Vertrag findet die ihn als solches unwirksam machen? Also falls es die gibt, versteht sich.
Bei einer Bausumme von 170k nämlich zu 60k Zahlung aufzufordern klingt für den Laien erstmal unseriös und ist ggf auch vertraglich anfechtbar? Das kann dir aber nur ein Jurist beantworten.

Keine Rechtsberatung meinerseits, bloß meine Meinung. 🙂
hanghaus202317.03.23 19:01
Darf man nach der betreffenden Firma fragen? Eventuell findet man im Netz Betroffene die gleiche Erfahrungen gesammelt haben.
Reggert17.03.23 19:21
5€ das es Massa Haus war auch wenn die, soweit ich weiß, nicht massiv bauen

Da findest du aber schnell Leidensgenossen dann... die masche hab sogar ich kennen lernen dürfen in Kombination mit "so günstig wie Anbieter x können wir nicht bauen, wir bauen hochwertig in holzständerbauweise"... also dazu noch angenehm arrogant damals
kbt0917.03.23 23:01
.. und vielleicht auch mal an dem Gedanken arbeiten, dass sich seit 2021 die Baupreise um einiges erhöht haben. Evtl. kann man da auch auf eine Strategie gehen, dass der meiner Meinung nach viel zu hoch ausgewiesene Gewinn vielleicht bei heutiger Realisierung des Bauvorhabens schon eher eine Nullnummer oder Verlust würde.
massa hausanwaltvertrag