ᐅ Unzuverlässige Abrissfirma
Erstellt am: 22.06.22 21:30
wawassik 22.06.22 22:35
Moment mal, ich habe natürlich sein schriftliches Angebot und seine schriftliche Rechnung. Vom Preis her war er genauso wie die anderen. Das einzige was da fehlt ist, dass wir konkret ein Fertigstellungsdatum ausgemacht haben.
Zum Thema Amateur spricht seine Fähigkeit am Bagger - mir ist egal was er hauptberuflich macht. Die Nachbarn amüsieren sich köstlich.
Zum Thema Amateur spricht seine Fähigkeit am Bagger - mir ist egal was er hauptberuflich macht. Die Nachbarn amüsieren sich köstlich.
wawassik 22.06.22 22:41
Gibt es keine juristische Möglichkeiten?
ypg 22.06.22 23:17
wawassik schrieb:
Gibt es keine juristische Möglichkeiten?Rechtsberatung darf und kann man ja nicht.
Aber ich würde mal schauen, ob da im Angebot/Rechnung ein Fertigstellungstermin steht.
Allerdings gibt es ja dieses stillschweigende Einverständnis... da Du ja nie Druck gemacht hast, musst Du wohl jetzt geduldig mit schriftlicher Fristsetzung abwarten.
Ansonsten weiß ich auch nicht, bis auf den Gang zum Anwalt. Vielleicht einfach mal bei ihm anrufen und nett nachfragen, ob er krank ist 😉
Gruß, Yvonne
Knallkörper 23.06.23 09:42
Wenn es auf den Rechtsweg geht, kommst du auf das Stichwort der Verhältnismäßigkeit und angemessene Zeiträume. Du musst also jetzt eine angemessene Frist zur Fertigstellung der Arbeiten verlangen, wenn er die nicht einhält könntest du Ersatzvornahme androhen und schließlich durchführen, d.h. du lässt den Abriss durch eine andere Firma zu Ende bringen. Das Geld wirst du vielleicht so schnell nicht wiedersehen. Lass dir eine Lehre für den Hausbau sein: keine Vorkasse, Bezahlung aller Gewerke nur nach Fertigstellung im Baufortschritt.
Das ist keine Rechtsberatung, sondern spiegelt nur meine laienhaften Erfahrungen beim Hausbau wider.
Das ist keine Rechtsberatung, sondern spiegelt nur meine laienhaften Erfahrungen beim Hausbau wider.
Nordlys 23.06.23 09:56
Ich vermute, da ist kein Rechtsweg, weil BarAufTatze Deal.
Alex85 23.06.23 13:22
Der TE schrieb von schriftlichen Angebot
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