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MODERATOR20.06.11 15:47Hallo,
Sie haben selbstverständlich das Recht auf eine Wohnung in vertragsgemässem Zustand. Da jedoch ein schriftlicher Vertrag fehlt, fällt der Nachweis schwer, was nun "vertraglich" vereinbart wurde.
Was aber auch ohne schriftlichen Vertrag klar ist, wäre, dass die Wohnung im "gebrauchsüblichen" Zustand sein muss; eigener Eingang, abschliessbar, fertige Bodenbeläge, Bad und Küche mit Wasserversorgung, Heizung, dichte Fenster...
Bei der Küchenmöblierung und den Vorhangschienen ist es etwas anders; wird oft von den Mietern selbst eingebaut - es sei denn, der Mietvertrag bietet eine Einbauküche und Vorhänge (da wären wir wieder bei der Nachweisbarkeit ohne schriftlichem Vertrag).
Da Sie ihre Eltern kaum rechtlich unter Druck setzen möchten, stellen Sie Ihnen in Aussicht, dass Sie sich eine neue "richtige" Wohnung suchen. Vielleicht hilft das, oder Sie zahlen ganz einfach weniger Miete, dann müssen Ihre Eltern wohl zwangsweise über die Situation reden.
Sie haben selbstverständlich das Recht auf eine Wohnung in vertragsgemässem Zustand. Da jedoch ein schriftlicher Vertrag fehlt, fällt der Nachweis schwer, was nun "vertraglich" vereinbart wurde.
Was aber auch ohne schriftlichen Vertrag klar ist, wäre, dass die Wohnung im "gebrauchsüblichen" Zustand sein muss; eigener Eingang, abschliessbar, fertige Bodenbeläge, Bad und Küche mit Wasserversorgung, Heizung, dichte Fenster...
Bei der Küchenmöblierung und den Vorhangschienen ist es etwas anders; wird oft von den Mietern selbst eingebaut - es sei denn, der Mietvertrag bietet eine Einbauküche und Vorhänge (da wären wir wieder bei der Nachweisbarkeit ohne schriftlichem Vertrag).
Da Sie ihre Eltern kaum rechtlich unter Druck setzen möchten, stellen Sie Ihnen in Aussicht, dass Sie sich eine neue "richtige" Wohnung suchen. Vielleicht hilft das, oder Sie zahlen ganz einfach weniger Miete, dann müssen Ihre Eltern wohl zwangsweise über die Situation reden.
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xorcAge-127.06.11 23:34Vielen Dank für Ihre kompetente(n) (und rasche) Antwort(en). Und für Ihre Ratschläge!
Sie habe mir in etwa mein Verständnis des Mietrechts bestätigt. Ich werde das Gespräch mit meinen Eltern nochmals suchen.
Sie habe mir in etwa mein Verständnis des Mietrechts bestätigt. Ich werde das Gespräch mit meinen Eltern nochmals suchen.
Mein Neffe hat ein ähnliches Problem und hier wurde die vereinbarte Miete bezahlt, aber in der Wohnung gab es einige gravierende Mängel. Diese waren so erheblich, dass diese Wohnung nur eingeschränkt nutzbar war. Auch hier fehlte ein Vertrag und der Anwalt, den er hinzuzog, erklärte ihm rechtlich hier ist nichts zu machen. Das geht nur mit gutem Willen. Die Eltern wollten das nicht akzeptieren und so ist er ausgezogen.
R
Ricardo-112.09.14 01:10Ja so ein Familienstreit ist nicht angenehm. Das Problem ist, rechtlich kann ja oft nicht vorgegangen werden. Dabei wird ja das Ansehen der Familie beschädigt und das möchten ja die wenigsten.
N
Nicole1981-103.11.14 10:58Ja das finde ich auch, das in manchen Familien so ein Streit herrscht. Eigentlich sollten doch die Eltern froh sein, dass einer aus der Familie diese halb fertige Wohnung nutzt. Jeder möchte doch auch einigermaßen wohnen und nicht in so einem Rohbau.
Jedoch das rechtlich durchsetzen, das wird nicht möglich sein, denn es fehlt ja der Vertrag. So bleiben nur der Auszug und der Umzug in eine andere Wohnung. Somit haben die Eltern keine Einnahmen, denn in so einem Zustand werden sie diese Wohnung nicht vermieten können.
Jedoch das rechtlich durchsetzen, das wird nicht möglich sein, denn es fehlt ja der Vertrag. So bleiben nur der Auszug und der Umzug in eine andere Wohnung. Somit haben die Eltern keine Einnahmen, denn in so einem Zustand werden sie diese Wohnung nicht vermieten können.
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