Unbebaubares Grundstück nach Paragraph 34 ?

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Zuletzt aktualisiert 28.04.2024
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O

OHeikoZ

Moin zusammen,

ich wollte euch noch eine kurze Rückmeldung geben. Es ist jetzt etwas Licht ins Dunkel gekommen. Die umrandete Fläche kann nach aktuellem Recht nicht bebaut werden. Eine Ausnahme für die Bebauung in 2. Reihe würde aktuell nicht erteilt werden. Über die Kommunalpolitik könnte ggf. die Aufstellung eines B-Plans erreicht werden, wo dann auch die Bebauung in 2. Reihe freigegeben wird. Das kann 1-2 Jahre dauern.

Wir haben uns jetzt mit dem Eigentümer auf die Fläche geeinigt in der die rote Nadel steckt. Diese dürfte bebaut werden, so dass Zuwegung, Zufahrt und Hauseingang in der nebenliegenden Straße liegen. So wäre es dann nicht mehr 2. Reihe.

Danke nochmals für Eure Hinweise und Tipps.

VG
Heiko
 
D

DG

Die Erschließung(sumschlüsselung) von unterschiedlichen Straßen hätte ich hier auch als Argument/Lösung vorgetragen, aber wenn Ihr nun vorne bauen könnt und das Bauamt damit zufrieden ist, ist Euch ja gedient.

MfG
Dirk Grafe
 
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