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ᐅ Unabsichtliche Grenzüberbauung Garage


Erstellt am: 13.03.2016 10:17

Username_wahl 13.03.2016 10:17
Hallo, die Bodenplatte unserer Garage geht direkt bis an die Grenze. Leider ragt die Garage selbst (hauptsächlich die vorgehängte Holzfassade) auf einer Strecke von 7 m rund 8 cm über die Grenze und zwar unter das 1m überstehende Garagendach der Nachbarin (hier Grünstreifen). Mit der Nachbarin haben wir uns verständigt und unnötigen Rückbau wollen wir natürlich auch nicht.

Die Frage ist jetzt nur, ob wir jetzt das Amt informieren sollten oder einfach mal abwarten, was das Katasteramt sagt, wenn es in 2 Jahren zum nachmessen kommt.

tomtom79 13.03.2016 10:33
Schriftlich mir der Nachbarin einigen, wenn mal Streit da ist interessieren mündliche absprachen.. keine Sau

EveundGerd 17.03.2016 17:16
Auf jeden Fall schriftlich festlegen was mit der Nachbarin abgesprochen wurde.
Ob das Katasteramt erst in zwei Jahren kommt ist fraglich. Wir sind im Juli 15 eingezogen und die endgültige Vermessung fand im Januar statt.
Es kann also auch schnell gehen.

DG 18.03.2016 15:45
Hallo Passivhaus!

Derartige Überbauten werden im Kataster nur nachrichtlich geführt, damit der nächste Vermesser sofort sieht, dass dort ein Überbau ist. Ans Bauamt "gepetzt" wird da nicht (Handhabung NRW, kann mir aber nicht vorstellen, dass das anderswo anders gemacht wird). Auf die Lage der Grenze hat ein solcher Überbau keine Auswirkungen, die Gebäudeeinmessung ist zudem keine Grenzvermessung, wird also ohne urkundliche Anerkennung der Eigentümer/Nachbarn durchgeführt.

Durch Teilung/Baulast kann man diese Überbauten idR auch schlecht heilen, die Kosten stehen idR in keinem Verhältnis zum Nutzen, daher wird - wenn überhaupt - eine Überbaurente o.ä. vereinbart. Wenn man bei den Bauämtern nachfragt, bekommt man auch oft zu hören, dass bis hin zum Rückbau alles möglich ist, aber der Rückbau muss eben auch im Verhältnis zur Beeinträchtigung des Nachbarn sein.

Ich persönlich weigere mich zB auch, Baulastpläne für solche Überbauten anzufertigen, weil der komplette Überbau von 0,08m bei 9m Garagenlänge unter 1m² groß ist (9,0m x 0,08m = 0,72m").

Pragmatische Lösung: Nachbarn zum Grillen einladen und kalte Getränke bereithalten.

MfG
Dirk Grafe

merlin83 18.03.2016 23:31
Sofern es unabsichtlich dazu kam, müsste Dich der Nachbar direkt darauf hinweisen (am besten beim Betonieren) und hat gute Chancen einen Rückbau durchzubekommen. Gibts später maximal die von Dirk Grafe angesprochende Verrentung.

Anders sieht es auch, wenn Du es wissentlich und willentlich (Vorsatz) getan hast. Wenn dem so ist, stehen die Chancen gut, dass der Rückbau auch Jahre später durchgeführt werden muss.

Wieso ragt die Garage überhaupt 8cm über die Grenze? Heute kann man doch genau messen und anfertigen.

DG 20.03.2016 14:17
merlin83 schrieb:

Wieso ragt die Garage überhaupt 8cm über die Grenze? Heute kann man doch genau messen und anfertigen.

Das passiert jeden Tag aus unterschiedlichsten Gründen.

MfG
Dirk Grafe
rückbaugarageüberbaukatasteramtschriftlich