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ᐅ Unabsichtliche Grenzüberbauung Garage


Erstellt am: 13.03.16 10:17

Sebastian79 21.03.16 14:11
Und wenn jemand sein Grundstück mal verkauft? Was dann? Hier sollte man schon etwas weiter denken...
Payday 21.03.16 14:14
habe ich oben doch schon geschrieben und auch die andere Lösung ist da nicht sauber. normal müßte man das volle Programm übern Notar ablaufen lassen oder die 8cm irgendwie zurückbauen(wenns geht). wenn man das teil hat aufstellen lassen, dürfen die halt nachbessern oder die Notarkosten übernehmen.
Sebastian79 21.03.16 14:16
Du hast oben irgendwas bzgl. einer schriftlichen Abmachung zwischen den Nachbarn geschrieben - das interessiert aber später evtl. keinen anderen Käufer. Und muss es auch nicht...da wäre ich sehr vorsichtig.
DG 21.03.16 14:41
Sebastian79 schrieb:
Du hast oben irgendwas bzgl. einer schriftlichen Abmachung zwischen den Nachbarn geschrieben - das interessiert aber später evtl. keinen anderen Käufer. Und muss es auch nicht...da wäre ich sehr vorsichtig.

Genau das ist der Punkt - und deswegen regelt man das auch anders. Die anderen Varianten sind - auch ohne Eigentumsübergang - rechtssicher.

Das, was payday vorgeschlagen hat, kommt auch eher einer Überbaurente gleich, die einmalig gezahlt wird und damit den Schaden für den vereinbarten Zeitraum resp. die Lebensdauer des Gebäudes abdeckt. Problem dabei ist, dass sowas nach 25 Jahren und drei Eigentumsübergängen keine Sau mehr weiß oder nachvollziehen kann.

MfG
Dirk Grafe
Bauexperte 22.03.16 00:52
Payday schrieb:
wenn Garage neben Garage steht
Das dürfte ziemlich schwierig sein, wenn bei baugleichen Garagen der einen 8 cm Platz fehlen

Grüße, Bauexperte