ᐅ Umwandlung Erholungsfläche in Bauland
Erstellt am: 30.01.21 23:13
Masibaut31.01.21 09:44
Verkäufer hat es selbst geerbt, weiß es entweder selbst nicht genau oder tut zumindest so.
Aufgefallen ist (uns) die Benennung im Grundbuch erst beim Notartermin, woraufhin wir in den Vertrag mitaufgenommen haben, dass der Vertrag nur gültig ist, wenn es bebaubar ist.
Wir kaufen es zum Baugrundpreis.
Aufgefallen ist (uns) die Benennung im Grundbuch erst beim Notartermin, woraufhin wir in den Vertrag mitaufgenommen haben, dass der Vertrag nur gültig ist, wenn es bebaubar ist.
Wir kaufen es zum Baugrundpreis.
icandoit31.01.21 09:55
Dann ist ja Alles OK.
Dann bist Du ja Eigentümer und das Bauamt Dein Ansprechpartner.
Dann bist Du ja Eigentümer und das Bauamt Dein Ansprechpartner.
ypg31.01.21 10:48
Masibaut schrieb:
Wir kaufen es zum Baugrundpreis.Problem ist, dass es als Freizeitfläche kein vollwertiges Grundstück ist. Kein erster Wohnsitz, nicht jedes Gebäude ist erlaubt.Ich sehe aber kein Problem der Rücksetzung in Bauland.
RomyEff26.05.22 14:54
Hey, wollte mal fragen, wie es ausgegangen ist. Bei mir wäre ähnlicher Fall. Grundstück ist Baulücke, Kontakt mit Stadtplanungsamt hatte ich schon. Die haben das auch schriftlich bestätigt und Anforderungen Flucht, Versiegelungsfläche etc. angegeben und nun steht im Notarvertragsentwurf Erholungsfläche, da es von den Eigentümern nur als Garten genutzt wird.
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