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ᐅ Überschreibung eines unrenovierten Hauses - Erfahrungen, Tipps?


Erstellt am: 18.09.18 11:40

nordanney18.09.18 15:09
11ant schrieb:
Allerdings braucht es hier ja nur die Renovierung finanziert, dem Wohnrecht steht ja gesparter Kaufpreis gegenüber (der also auch nicht mit finanziert werden muß).
Allerdings muss der Bruder auch ausgezahlt werden. Und da ist es die Frage, wie die Familie sich versteht.

Das Haus wird im jetzigen Zustand bewertet (mit welchem Wert auch immer). Warum sollte der Bruder eine Wertverschlechterung durch das Wohnrecht hinnehmen (wenn er zickig ist)? Die Frage ist also, welchen Wert das Haus jetzt für die Auseinandersetzung der beiden Kinder hat und auf der anderen Seite, welchen Wert es für die Bank nach Übertragung und Eintragung des Wohnrechts hat.
Wenn man sich in der Familie gut versteht, ist das alles kein Problem.

Da können wir allerdings nur in die Glaskugel schauen, da wir keinerlei Werte haben.
11ant18.09.18 17:09
nordanney schrieb:
Warum sollte der Bruder eine Wertverschlechterung durch das Wohnrecht hinnehmen
Das Haus wird natürlich vor dem Wohnrecht bewertet, was die Bemessung der Ausbezahlung des Bruders angeht. Im Erbfall erlischt mit dem Tod der Mutter ja deren Wohnrecht, die Schwester hat dann ein nicht mehr damit belastetes Haus, also gehört logischerweise auch der Erbteil des Bruders (den die Ausbezahlung ja ersetzen soll) nicht damit belastet.
Musketier18.09.18 18:15
Kurze Anmerkung dazu:
Im Rahmen der aktuellen Baukindergeldförderung sollte meines Erachtens beachtet werden, dass es keine Schenkung, sondern ein Kauf wird.
Das dürfte zwar durch die Teilauszahlung an den Bruder zumindest anteilig der Fall sein, sollte aber unbedingt mit der KFW abgeklärt werden.
Merymery19.09.18 10:34
nordanney schrieb:
Wie gut versteht Ihr Euch in der Familie? Wenn sehr gut und es nicht auf ein paar Euro mehr oder weniger ankommt, dann schätzt einen Wert für Euch selber. Bums und aus.

Wollt Ihr es präzise haben und auch das Wohnrecht richtig bewerten (je nach Alter Deiner Mutter kann es gut sein, dass ihre Wohnung gar keinen Wert mehr hat), dann ab zum Gutachter.

Notarkosten für die Übertragung halten sich im Rahmen. Tipp: Mutter an Dich kostet keine Grunderwerbsteuer. An Deinen Mann schon. Also vielleicht erst die ganze Bude an Dich übertragen und anschließend eine Hälfte an Deinen Mann (dann auch keine Grunderwerbsteuer).

Danke für deine Meinung und den Tipp!
Wir verstehen uns gut. Und vom Grundsätzlichen kann ich mir wenig vorstellen, dass er da einen "Hermann" von macht. Seine Frau und Er plus Kinder leben im Haus der Schwiegereltern bzw. Das Haus gehört meiner Schwägerin bereits. Die hatten also das Thema Übertragung und Auszahlung auch bereits von der Seite aus...

Aber natürlich hat man auch schon Pferde vor der Apotheke kotzen sehen...
Merymery19.09.18 10:36
Sorry. Ich habe irgendwie falsch zitiert 🙂
Merymery19.09.18 13:29
Vielen Dank noch mal für die Anregungen und Ratschläge.

Wir werden uns sicherlich nochmal wegen verschiedenen Themen hier melden 🙂
Es geht ja quasi erst los...
wohnrechtausbezahlung